Apotheken
In frühen Zeiten gab es den Apotheker als solchen nicht. Der Arzt verteilte die Medikamente und bereitete sie meist auch zu.
Erst im Laufe des 13. Jahrhunderts wurden Arzneimittelverteilung und -zubereitung langsam und sukzessiv voneinander getrennt.
Der Apotheker lagerte zunächst auch meist nur die Arzneimittel und Heilkräuter. Anfangs war dies aus heutiger Sicht nicht mehr als ein Krämerladen.
In Schweinfurt ist der Apothekerberuf urkundlich erst seit 1557 gesichert. Es gab einen Apotheker Goldmann in der Metzgergasse, einen Apotheker Gurmult, der am Markt einen Stand betrieben
haben soll und einen Herrn Balthasar Dallner, dessen Wirkungsstätte unbekannt ist, der jedoch bald von Schweinfurt wegzog.
Mit dem Bau des Rathauses im Jahr 1570 entstand dann durch einen Anbau, den der Stadtmagistrat beschloss, die erste Apotheke im heutigen Sinne. Der Stadtphysikus, der zugleich Arzt war, wie der berühmte Gründer der "Leopoldina" Bausch, wirkten hier.
Zu den alten Schweinfurter Apotheken gehören die Stadt-Apotheke, die Adler-Apotheke und die Kronen-Apotheke.
Sie finden hierzu nähere Ausführungen in den Untergruppen, denen Sie der Übersichtsleiste links folgen können.
Das Schweinfurter Apothekenwesen
von Gutermann
Schon 1412 hatte der Rat der Reichsstadt mit 5.000 Gulden die Stadtapotheke nach den üblichen Vorbildern mit gesetzlichen Dispensatorien (Arzneibüchern) begründet. Sie allein durfte Handel mit Arzneien und Medikamenten treiben. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts jedoch wurde das Monopol der reichsstädtischen Apotheke wiederholt durchlöchert, besonders auf Messen durch Theriakhändler. ( Im Mittelalter galt Theriak, auch als „Himmelsarznei“ bezeichnet, als ein universelles Wundermittel, das gegen alle nur denkbaren Krankheiten Heilung versprach, u. a. auch gegen Cholera und Pest.) 1782 verkauften drei Apotheker aus Schneeberg hier während des "Matthiasmarktes" Medikamente. In Sennfeld und Gochsheim waren ferner Apotheken, von denen die letztere, vom dortigen Arzt betrieben, großen Umsatz hatte. Die "Bader" in Gochsheim, Berg- und Grafenrheinfeld machten mit ihren Quacksalbereien der Stadtapotheke Konkurrenz. Der reichsstädtische Henker Abdecker hat hier wie überall - wenigstens bis 1678 - in der Heilpraxis eine Rolle gespielt; denn in diesem Jahr musste er geloben, dass er "weder in der Medizin noch Chirurgie den geringsten Eintrag tun wolle". Jedenfalls war er Lieferant der Stadtapotheke. Nach der "Medizinalordnung" von 1758 wurde auch hier "Balsamträger, Ungarn, Königsseer und andere der Arzneikunst unerfahrene Personen", wie überall gleichlautend in den Territorien gewarnt.
Vor Erbauung des Rathauses kaufte die Stadt 1569 das Haus des Hans Wagner an der Ecke der Brückengasse am Markt. Darin befindet sich seitdem die "Stadtapotheke". Zu ihr gehörte ein "Apothekergarten" am Gerberstieglein, in welchem der "Ratsapotheker" Heilkräuter anbaute. Andere kaufte er von Kräuterhändlern der Umgegend, in Nürnberg und Frankfurt auf Rechnung der Stadt ein. Recht sonderbare Arzneien und Medikamente wurden im 17. Jahrhundert in der Stadtapotheke verkauft. In der vom Stadtphysikus Dr. Bausch 1608 aufgestellten "Taxordnung" für die Stadtapotheke hieß es: "Von den Tieren, so ganz zur Arznei genommen werden: Zubereitete spanische Mucken, gebrannte Schwalben, gebalsamiert recht Menschenfleisch, gebrannter Skorpion. Teilweise zu Arzneien verwendet: Menschenhirnschal, Hasenhirn, Hasenhaar, Spatzenhirn, Wolfsdärmer, Wolfsleber, Fuchslunge. Von Tierstücken: Menschen-, Hunds-, Wolfs-, Murmeltier-, Schlangen-, Bären-, Fuchs- und Geierschmalz.1704 erschien die "Verneuerte Apotheker-Tax deß heil. Röm. Reichs Stadt Schweinfurth" von den Doktores Johann Lorenz Fehrn und Johann Heinrich Schmidt, die nicht weniger als 21 "Zubereitungen" des menschlichen Körpers zu Heilzwecken aufführt, so "Balsamiert Menschenfleisch, geliederte Menschenhaut, Menschenschmalz, menschliche Hirnschale, Hirnschalensalz und Hirnschalenmoos, Menschenbein in Stücken,menschenstein, Nachgeburtessenz, Menschenfettöl und Menschenblutöl".
Nach einem Stadtratsbeschluss vom 9.2.1753 war es keinem Provisor (Apothekengehilfen) erlaubt zu heiraten wie überhaupt immer Heiratskonsens (Erlaubnis) verlangt wurde.
Alle Einnahmen aus der Apotheke flossen in die "Obereinnahme". Der Ratsapotheker war ein städtischer Angestellter. Es waren ihm beigegeben: zwei Gesellen, ein Lehrling und eine Magd. An Gehalt bezog der Apotheker jährlich 150 Gulden, die beiden Gesellen zusammen 120 Gulden, die Magd 17 Gulden. Dazu kam die Kost, welche das Spital zum hl. Geist für das Apothekerpersonal zu liefern hatte. Sie wurde mit jährlich 200 Gulden berechnet. Außerdem hatte der Apotheker bei der Apotheke eine freie Wohnung(drei heizbare Zimmer und drei Kammern), für welche das "Apothekenamt" jährlich 40 Gulden an das Bauamt zu zahlen hatte. Inhaber des Apothekenamts waren zwei Ratsherren, die "Apothekenherren". "Deren werden auch zween des Rats, solcher Sachen mehrenteils verständig, jährlich geordnet, ein fleißiges Aufsehen auf die Apotheken und Apotheker zu haben, damit man mit Zuraten des Herrn Doctoris medicinae frische, unverfälschte Waren in der Apotheken einkaufen, der Apotheker dieselben einem jeden wiederum also unverfälscht in der gesetzten Tax zukommen lassen und in allweg redlich und treu sein, das erlöste Geld, was sie im Handel nit bedürfen, den Herrn Einnehmern einantworten, und gebührliche Rechnung über die Apotheken tun." Die amtsärztliche Aufsicht über die Stadtapotheke war dem Herrn "Physico" (Stadtarzt) übertragen. Dieser sollte sich "mit dem Herrn Ratsapotheker zusammensetzen, die Arzneien und Waren nach dem Einkaufspreis durchgehen und womöglich die bosher (1791 !) gewöhnlichen Preise heruntersetzen, damit doch jene Klagen teils gestillt, teils auch die Kundschaft aus den benachbarten Ortschaften nicht vertrieben würde". Der Physikus bekam jährlich dafür 120 Gulden, die "Apothekenherren" erhielten zusammen 180-210 Gulden. Außerdem erhielten sie als "Visitationsgeschenk" je "eine dutte Rosinen und Mandeln und ein weniges Kandelzucker". An der Oster- und Michaelismesse bekamen sie etwas "Würz, Kaffee und Zucker zugeschickt", im Werte von etwa 4 Gulden. Die Stadtapotheke führte demnach am Ende des 18. Jahrhunderts auch Kolonialwaren. Auch ein "Gläschen Aquavit oder Likör" und andere "Bibalien" waren in der Stadtapotheke zu haben. Die Überschüsse aus dem Apothekenamt betrugen in den Jahren 1781-1800 21.703 Gulden. 1805 wurde die Apotheke an den Apotheker Joh. Andreas Sixt um 20.000 Gulden verkauft. In dem Kaufvertrag wurde unter anderem bestimmt, dass das einstöckige Apothekengebäude niemals höher gebaut werden dürfe. Den Apothekergarten am Gerberstieglein ersteigerte im gleichen Jahre Freiherr Karl Friedrich von der Tann um 1171 Gulden. In der Stadtapotheke stellte Apotheker Georg Friedrich Degner 1817 das erste Leuchtgas her und verwendete es zur Beleuchtung seiner Wohnung und Apotheke. Auch eine Gaslaterne an der Ecke der Stadtapotheke war bis 1829 in Betrieb.