Ein Ariernachweis in Schweinfurt

Herzlichen Dank an Herrn Bernhard Schilling, der aus seinen Familienunterlagen diese Dokumente dem Schweinfurtfuehrer zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt hat.

 

Aufgrund des Reichserbhofgesetzes verlangte die NSDAP während des "Dritten Reiches" von jedem Einwohner den Nachweis der "reinen arischen" Abstammung zurückgehend bis zum Jahr 1800. Bewerber für die SS ab einem bestimmten Rang bis zum Jahre 1750. Es mussten Name, Beruf, Religion und Geburts- und Sterbedatum für jede aufzuführende Person eingetragen werden. Jeder war verpflichtet, seine eigene Ahnentafel zu ermitteln und Nachweise wie Geburts-, Todes- und Heiratsurkunde  beim Rasse- und Siedlungshauptamt vorzulegen.


Das Schreiben der Reichsschrifttumskammer:

Ahnenunterlagen: