Oberndorf als Spielball der Mächtigen - Oberndorf wird erstmals Teil von Schweinfurt
Als Oberndorf im Jahre 1371 wieder an das Kloster Theres zurückgefallen war verblieb jedoch ein gewisser Einflussbereich bei den Nürnberger Burggrafen, denn die dortige Vogtei verblieb bei diesen. Ganz wollten sie ihre Einflussmöglichkeit vor den Toren Schweinfurts nicht aufgeben.
Erfolglos bemühten die langsam wieder zu bescheidenem Wohlstand gekommenen Schweinfurter zu Beginn des 16. Jahrhunderts sich um den Kauf der Oberndorfer Gemarkung zu bemühen. Sowohl die Nürnberger Burgherren als auch der Abt des Klosters Theres zeigten keinerlei Neigung dem Schweinfurter Wunsch auf Erweiterung des Stadtgebietes zu entsprechen.
Um so überraschender für Schweinfurt aber auch für die Obermndorfer sahen letztere sich im Jahre 1425 plötzlich einem neuen Herren konfrontiert, denn das Kloster Theres verkaufte Oberndorf am 02. Oktober jenen Jahres zum Kaufpreis von 1.100 Gulden an die Freiherrn von Thüngen im Werrntal.
Im Kaufvertrag hieß es: "Wir Ditrich von gots verhenckniße Abt diz closters zu Therys sanct benedicten ordens in Wurzpurger Wisthum gelegen Und wir der convent gemeynlichen desselben closters...... den vesten Karllen und Conzen von Thungen gebruder und allen iren Erben..... in den marcke zu Obernrenfelt Oberndorff genant gelegen bye Swinfurt.... Und nemlichen Smelfelt smachtenberg und unsern hoffe gelegen zu Wytelshusen den uzut Cristin Gruck und sein erben innehaben......"
(Smelfelt = Schmalfeld, ein Ort, der etwa im Bereich des Sennfelder Bahnhof gelegen war und bald aufgegeben wurde - Wytelhusen = Weipoltshausen)
Schließlich erwies sich für die Reichsstadt Schweinfurt die Geldnot jener Thüngener Freiherrn als glückliche Fügung.
Im Jahre 1430 erhielt Karl von Thüngen das Amt des Reichsvogts in Schweinfurt übertragen. Dieser nutzte die Verbindung mit Schweinfurt um vom Stadtrat mehrmals Kredite zu bekommen, um den eigenen Geldbedarf zu decken. Der Stadtrat gab diese Darlehen gerne mit der Erwerbsabsicht für Oberndorf und im Jahre 1432 schloß der Stadtrat am 11. Februar den Kaufvertrag betreffend Oberndorf ab.
Im Vertrag heißt es: " Ich Contz von Thüngen und Ich güta sein etliche wirtin Bekennen bede fur uns und alle unsere erben und thun kunt mit disem offen brieve vor allermeniglichen, das wir ... verkaufft ... haben ... den Ersamen und weisen Burgermeistern Rate und der gantzen gemeinde der Statt zu Sweinfurt, allen iren nachkomen und erben, das dorff oberndorff bey Sweinfurt gelegen...."
Der Kaufpreis betrug 1.500 Gulden. Nicht enthalten war natürlich die Vogtei, die die Schweinfrter ebenso zu erwerben wünschten. Glücklicherweise hielt die finanzielle Klemme der Thüngener an, so dass sie am 03.03.1430 auch die Vogtei dem Schweinfurter Rat zum Preise von 1.000 Gulden veräußerten. Um den Erwerb des Dorfes Oberndorf endgültig und allumfassend zu gestalten wurde am 22. Februar 1436 erneut ein Vertrag zwischen dem Schweinfurter Rat und den Thüngenern Karl und Kunz geschlossen, in dem nun endlich alle Rechte und Einkünfte einschließlich der Vogtei unwiderruflich mit Schmalfeld und Schmachtenberg und den linksmainischen Wüstungen einschließlich einem Hof in Bergrheinfeld an Schweinfurt fielen. Dies kostete die Stadt nochmals 5.900 Gulden, doch die Erweiterung des Stadtgebietes war für Schweinfurt zukunftssichernd, die deshalb acu in jener Zeit im Osten der Stadt die Peterstirn mit Umland sowie Madenhausen und Zell erwerben konnte.
Die Rechte an der Vogtei besaßen jedoch noch die Nürnberger Burgherren. Von jenen erhielten sie im Rahmen eines Tauschgeschäftes dieses Recht mit Vertrag vom 27.06.1436. Oberndorf war nun mit allen Rechten Teil der Reichsstadt Schweinfurt.
Und Oberndorf blieb bis zum Jahre 1802 ein Teil Schweinfurts.
Die Zeit bis 1802 war jedoch keine allzu gute Zeit für die Oberndorfer Bevölkerung. Doe Oberndorfer hatte keine städtischen Bürgerrechte; sie waren Untertanen der freien Reichsstadt Schweinfurt. Kein Wunder, dass also das Verhältnis zwischen Stadt Schweinfurt und Oberndorf nicht immer zum Besten bestellt war.
Nicht allzu selten mussten deshalb Schlichter in Schiedssprüchen vermitteln, wenn es wegen der Nutzung von Wald- oder Ackerflächen zu Streitereien kam, so bereits im Jahre 1460 und 1473. So fand sich zum Jahre 1473 eine Schrift, in der ausgeführt war: "Die Oberndorfer Gemeinde widersetzte sich den Befehlen des hiesigen Rates; die Rädelsführer wurden daher hier eingeführt und wegen des Ungehorsams bestraft."
Aus dem Jahre 1539 ist ein Streit um Fischereirechte bekannt. Am 19. März 1539 entschieden dann Abgeordnete des Stadtrates, dass das Gewässer an der Grenze zwischen Schweinfurt und Oberndorf
iin Richtung der heutigen Hahnenhügelbrücke im Bereich des dortigen Mittelwehrs von beiden Streitparteien für die nächsten 4 Jahre genutzt werden durfte. Ein Belg also, dass auch in Oberndorf die
Fischerzunft präsent war.