Zacharias Fingerling

Der Text wurde freundlicherweise von Herrn Dr. Warlich aus Volkach, Historiker, zur Verfügung gestellt. Herzlichen Dank dafür!

 

Fingerling [Bingerling], Zacharias; Obristleutnant [ - ] Fingerling, der aus Ziesar[1] in der Mittelmark stammte, stand 1635/1636 als Obristleutnant[2] des Regiments[3] Neu-Hatzfeldt und Kommandant der Reichsstadt Schweinfurt[4] unter dem Befehl des Feldmarschalls[5] Melchior von Hatzfeldt[6] in kaiserlichen Diensten.

Aus Schweinfurt wird 1635 berichtet: „Der Oberstlieutnant Wolffsthal[7] zog am 1. Jul. ab; dagegen wurde Oberstlieutenant Fingerling[8] Commandant. Der nahm diesen Abend noch den Thorschliessern die Schlüssel ab, welches vorher noch kein Commandant gethan hatte, Doch auf vieles Bitten gab er sie wieder her“.[9] Die Kontrolle über die Tore diente in der Regel auch dem Einzug von Aus- und Einlassgeldern.

„Mit dem Oberstlieutenant, als Commandanten, wurde man am 4. Jul.  einig, ihm monatlich 350 Thlr., 18 Eymer[10] Wein mit der Fourrage,[11] aber ohne das Servis,[12] zu geben. Der Commandant nahm am 5. Jul. die Stadtthorschlüssel abermals zu sich, und als er sie endlich der Stadt halb liefern wollte, nahm die Rath dieses nicht an“.[13]

„Der General Marchese di Savonna[14] begehrte von der Stadt am 6. Julius für seine vorüberziehenden Soldaten 100,000 Pfund Brod, diesem fügte der hiesige Commandant, wovon aber kein Wort im Briefe stand, eben so viel Fleisch und Maaß Wein bey. Weil man aber die äußerste Unmöglichkeit vorschüzte, wurde diese Forderung abgelehnt“.[15]

„Der hiesige Commendant Fingerling erhob von den zu Waßer und Land Vorbeyreisenden viel Geld; denn jeder musste ihm für einen Karren, beladen oder unbeladen, 2 Thlr. und von einem kleinen Schiff 1 Thlr. bezahlen, wodurch der Handel sehr gesperrt wurde. Man beschwerte sich zwar bey dem Obercommißär[16] Plazenius,[17] der auch Einhalt zu thun versprochen hatte; allein es geschah nicht“.[18]

„Der Commandant Fingerling begehrte am 30. d. [Juli; BW] täglich 200 Frohnarbeiter,[19] und ließ die Bürger, Knechte, Mägde und Taglöhner dazu nöthigen“.[20]

„Weil der hiesige Commandant, welcher der Stadt immer gedrohet hatte, die in der Mühlschanze[21] (Bleichrasen) liegenden 3 Compagnien[22] in der Stadt einzuquartieren,[23] nach Würzburg[24] gereiset war, machte man seiner Gemahlin ein Geschenk von 100 Thalern, ihren Mann dahin zu bewegen, daß er die Stadt mit dieser Einquartierung verschonen möchte. Der Consulent[25] Dr. Höfel[26] wurde auch deßwegen von dem Rathe an den Herrn Generalfeldmarschall, Grafen von Hatzfeld, nach Aschaffenburg[27] geschickt“.[28]

„Da die hier liegenden Artilleristen Befehl erhalten hatten, in kurzem abzugehen, ihnen aber auch noch manche zur Artillerie gehörige Sache fehlte, so steckten sie sich hinter den Commandanten Fingerling und baten ihn, das ihnen noch Fehlende zu verschaffen. Dieser war gleich dazu bereitwillig und befahl, daß 9 Musketirer[29] in die Häuser der Seilermeister einfallen, und Alles, was sie von Lunte, Werk, Hanf etc. fänden, mit Gewalt wegnehmen sollten; wobey es aber nicht blieb, indem sie auch andere Sachen raubten“.[30]

„Der Commandant Fingerling schickte am 30. August dem damaligen Amtsbürgermeister, Dr. Leonhard Bauschen,[31] einen Boten und ließ ihn zu sich bitten. Bey seiner Ankunft zeigte er ihm im Beyseyn des Stückobersten[32] von Fenden[33] ein Schreiben von Generalfeldmarschall, Melchior Grafen von Hatzfeld, darin dem Commandanten befohlen wurde, dem Stückobristen behülflich zu sein, daß noch am selbigen Tage die angewiesenen 5000 fl., zur Reparatur der Artillerie gehörig, von der Stadt bezahlt würden.

Ob man nun gleich die Unmöglichkeit vorschüzte, so half Alles nichts, und schon nachmittags gegen 4 Uhr nahm der Commandant die Execution[34] vor und schickte dem Amtsburgermeister 10, dem Herrn Merken[35] 10, dem Herrn Lindemann[36] (der seine an der Pest verstorbene Frau noch im Hause und dabey ein todtkrankes Kind hatte) auch 10, dem Herrn Dr. Scheffer[37] 8, dem Herrn Dr. Rüffer[38] 12 Soldaten und dem Herrn Wehner[39] 10 Constabler[40] ins Haus, das Geld heraus zu pressen, welche Presssoldaten[41] sich mit Spielleuten, Fressen, Saufen, Schimpfen und andern Unthaten wohl gebrauchten.

Man hatte sich erboten, 1500 fl. gleich baar und in einem Monate das Uebrige, nämlich 1500 fl. weniger 40 fl., entweder, so es möglich, an Geld, oder an Metall, Zinn, Messing, Kupfer im billigen Preise zu geben; aber man nahm es nicht an.

Die Stadt konnte sich zu nicht mehr, als zu ihrer Reichs-Anlage, nämlich für 1 Quartal auf 120 einfache Römerzüge,[42] die sich auf 2960 fl. beliefen, verstehen.

Die Officiere der Artillerie und die Konstabler marschirten am 31. d. mit 7 Kanonen ab, ließen aber den Commißär Müller zurück, das Geld in Empfang zu nehmen. Als sich einige des Raths bey ihm anmeldeten, ließ er sie vor sich und zeigte sich anfänglich hart, endlich erklärte er: Er wolle die Execution aufheben, wenn man ihm sogleich 1600 fl. und in 4 Tagen 400 fl. bezahle.

Als man nun das that, gingen die Presssoldaten am 1. Sept. vormittags um 19 Uhr wieder ab.

Georg Philipp Ambling[43] wurde deßwegen vom Rathe an den General Hatzfeld geschickt; der General aber gab ihm zur Antwort: ‚Die Stadt habe es nicht um ihn verdient, daß er ihr viel helfen sollte, der Hesse[44] tractire um Frieden, wenn’s richtig würde, wolle man die Stadt erleichtern’.

Der Generalcommißär, Freyherr von Walmerod,[45] gab der Stadt in einem Schreiben einen Verweis, weil sie wegen der 5000 fl. Schwierigkeiten gemacht hatte, und warnte sie vor Ungelegenheit.

Da nun alles Bitten und Flehen vergeblich war, und der Commißär Müller mit Güte und Drohen dem Rathe zusezte, so blieb kein anderes Mittel übrig, als die ganze Summe, jedoch in verschiedenen Terminen, zu bezahlen. Daher wurde am 14. September bey Rathe beschlossen: Daß jeder Burger dem Rathe doppelt so viel, als er Steuer gibt, leihen solle“.[46]

„Der Commandant Fingerling ließ am 10. Sept. allen Vorrath an Wein, Getreide, Vieh, Mehl u. s. w. bey allen Bürgern aufzeichnen“.[47]

„Auf Begehren des hiesigen Commandanten Fingerling wurde am 22. d. den hiesigen Gastwirthen anbefohlen, die Nachtzettel an jedem Abend sowohl auf das Rathhaus, als auch in das Quartier des Commandanten zu schicken, um zu wissen, was für Fremde sich hier aufhielten.

Ingleichen wurden die Wirthshäuser, auf Ansinnen des Commandanten, von Einquartierung frey gemacht, jedoch mit einer Geldcontribution[48] belegt“.[49]

Unter 1636 wird berichtet: „Generalfeldmarschall Götz[50] ließ am 2. Jan. das Hospital mit 9 Soldaten bewachen; weil man ihm auf Befehl des Feldmarschall Hatzfelds nichts mehr geben wollte. Auch der Commandant hatte Befehl erhalten, dem General Götz keine Soldaten mehr zur Execution[51] verabfolgen zu lassen. Götz brach deßwegen am 4. Jan. von hier auf, hat aber doch in Allem 5610 Thaler bekommen und verlangte noch 3000 Thlr.“[52]

„Am 9. März kam General Ulenfeld[53] hier an. Er ging aber am 10. d. wieder ab und mit demselben etliche Regimenter, die sich in hiesiger Gegend gesammelt hatten, wozu auch des Hauptmann[54] Hennebergers[55] Compagnie gehörte, auch der Commandant Fingerling reiste mit ab. Die hiesigen Bürger wünschten ihm viel Glück auf den Weg“.[56]

Im März 1636 wurde das Regiment Neu-Hatzfeldt, welches bis dahin hauptsächlich in Eger[57] und Coburg[58] in Garnison[59] gelegen hatte, wieder ins Feld gestellt. Hauptmann Bruckner[60] wurde daher von Kronach[61] abkommandiert. Die Soldaten des Regiments waren zu diesem Zeitpunkt schlecht ausgebildet und schlecht armiert, weshalb sie ‚allezeit über den dritten Tag auf das Exerzieren geführt und unterwiesen' wurden. Außerdem wurden den Pikenieren[62] aus den Zeughäusern Bamberg[63] und Würzburg[64] als Schutzbewaffnung 200 alte Turnierharnische zur Verfügung gestellt, von denen Steinheim[65] aber nur 70-80 gebrauchen konnte. Den Befehl über das Regiment übernahm ab Februar 1636 anstelle des nach Prag abkommandierten Steinheim der Obristleutnant Zacharias Fingerling.[66]

Die etwa vierzehnjährige Maria Gärtner – mit 14 Jahren waren Mädchen bereits heiratsfähig - wurde 1636 von Fingerling verdächtigt, den Tod seiner beiden Pferde herbeigeführt zu haben,[67] ein Vorwurf, der in den Heeren immer wieder auftauchte. Auch das Vorgehen von Militärs gegen Zivilisten war durchaus nicht ungewöhnlich.[68]  Das Mädchen wurde durch den Rat verhört und gestand Hexerei und nächtliches Ausfahren,[69] wollte aber mit dem Tod der Pferde nichts zu tun haben. Auch Vater und Stiefmutter berichteten über Erzählungen Marias, was nächtliche Ausfahrten anging.[70] Nach Auffassung des Rates reichte dies aber nicht für die Anwendung der Tortur aus.[71] Fingerling bestand weiterhin auf Satisfaktion,[72]  ließ gewaltsam das Gefängnis öffnen, um das Mädchen, offenbar unter Anwendung der Folter, selbst zu verhören. Unter der Folter gab Maria zwei Frauen an. Daher nahm der Rat nochmals ein Verhör vor und übersandte die Aussagen zur Prüfung an eine juristische Fakultät. Nach den noch vorhandenen Akten muss Maria im Gefängnis verstorben sein. Im März 1636 wurde Fingerling aus Schweinfurt abgezogen.[73]

Das Regiment Neu-Hatzfeldt kämpfte unter Fingerling am 4.10.1636 in der für die Kaiserlichen verlorenen Schlacht bei Wittstock[74] gegen die Schweden.[75] In schwieriger Lage besiegte Báner[76] bei Wittstock überraschend die siegessicheren Sachsen und Brandenburger. „Einen solchen unerwarteten Gegenstoß arrangierte er jetzt im nördlichen Brandenburg. Elf Tage lang spielte sich dort ein merkwürdiges Schauspiel ab. Wie zwei Boxer umkreisten die zwei Heere einander; die schwedische Armee wie ein verbissener und selbstbewußter Fliegengewichtler, der immer wieder den Schlagabtausch sucht, während der großgewachsene Widersacher - verwirrt und nicht wenig verängstigt durch seinen aggressiven Gegner - immer wieder ausweicht. Aber am Samstag, dem 24. September, stellte Banérs Heer seinen Gegner in dem hügeligen, bewaldeten Terrain unmittelbar südlich der kleinen Stadt Wittstock. Die Kaiserlichen und die Sachsen hatten beschlossen, ihre Gegner auf einigen sandigen Höhen, dem Scharfenberg, zu empfangen; der Sicherheit halber hatten sie einen Teil der Front mit sechs in aller Hast gegrabenen Schanzen[77] und einer Mauer zusammengeketteter Troßwagen gedeckt. Ihre Befehlshaber warteten lange darauf, daß sich die schwedischen Truppen auf den offenen, sumpfigen Feldern vor ihrer Front offenbarten, um sich wie bei Nördlingen[78] in geordneten Formationen von der zahlreichen Artillerie niedermähen zu lassen. Aber statt dessen kam die Meldung, daß die schwedischen Truppen völlig unvermutet und gegen herkömmlichen Brauch durch einen Wald aufmarschiert waren, an den sich der linke Flügel der vereinigten Armeen anschloß, und daß sie schon gut geordnet bereitstanden, um die kaiserlichen und sächsischen Truppen zu überflügeln ! Letztere waren daher gezwungen, ihre schönen Schanzen und ihre feine Wagenburg zu verlassen und gegen die angreifenden Schweden umzuschwenken. Dann begann die Schlacht.

Sie dauerte Stunde um Stunde. Wie gewöhnlich war es kein richtig geordneter Kampf, sondern eher nur ein rhapsodischer Wirrwarr von Schwadronen und Brigaden, die ein ums andere Mal im Rauch aufeinanderprallten. Beide Seiten verfügten über große Kavallerieverbände, und diese waren bald in eins der blutigsten und ausgedehntesten Reitergefechte des ganzen Krieges verbissen - Schwadronen[79] prallten für einige kurze, verwirrte Augenblicke aufeinander, während die wogenden Reiter (die Gesichter schwarz von Pulverstaub und weiß vor Schrecken) wild mit den Degen in die Luft hieben und ihre schweren Pistolen aufeinander abfeuerten: dann kämpften sie sich frei, wie Ringer, ordneten ihr Glied und ritten aufs neue an. Oft entschieden die Pferde über die Dauer der Schlacht. Sie hielten in der Regel nicht länger als vier, fünf Stunden Kampf durch, dann mußte der Verband aus dem Feuer genommen werden. Über dem Ganzen waren das Dröhnen der Schüsse, das Klappern der Harnische, das Splittern von Piken, das Wirbeln von Trommeln und die Silbertöne von Trompeten und Pfeifen zu hören, gemischt mit den Schreien der Verwundeten und Rufen der Kämpfenden. [...] Banér selbst schrieb später in einem Brief, einen so »grausamen« Kampf habe er bis dahin noch nie gesehen.[80]

Es fehlte nicht viel, und es wäre für die Schweden schlecht ausgegangen. Nicht genug damit, daß sie zahlenmäßig unterlegen waren: Banér hatte auch noch kurz vor der Schlacht seinen gesamten linken Flügel unter King auf einen langen und unerhört gewagten Flankenmarsch durch morastiges und waldiges Gelände geschickt; er sollte nach einiger Zeit im Rücken der Vereinigten auftauchen. Nur selten hatte ein General die Nerven, im Kampf ein so riskantes Manöver zu versuchen, aber Banér wagte es. Das Problem war nur, daß der linke Flügel ausblieb. Währenddessen wurden Banérs Verbände langsam von dem überlegenen Feind zermürbt. Die aus Nationalschweden bestehende Schwedische Brigade wurde schwer in Mitleidenschaft gezogen und »fast ganz ruiniert«; von den 892 Männern des Verbands wurden fast zwei Drittel getötet oder verwundet. Die schwedischen Streitkräfte standen kurz vor dem Zusammenbruch, als ferner Kampflärm verkündete, daß King und die Männer des linken Flügels schließlich wieder zum Schlachtfeld gefunden hatten. Der Druck ließ sogleich nach, die Kaiserlichen wichen zurück, doch der einbrechende Abend setzte weiteren Kämpfen ein Ende.

Die beiden Heere biwakierten auf dem Schlachtfeld und entzündeten nur wenige hundert Meter voneinander entfernt ihre Lagerfeuer. Die Nacht wurde ruhig - nur vereinzelte Schüsse waren aus dem Dickicht zu hören; das waren die ständigen Begleiter der Schlachten, die Marodeure, die umherstreiften und die Toten und Verwundeten ausplünderten. Die anderen warteten auf den Tag und den Tod. In der Frühe des kalten Sonntagmorgens nahmen die schwer mitgenommenen schwedischen Verbände Aufstellung und rückten - sicher mit einem inneren Beben - aufs neue gegen die Höhen vor, die sie am vorhergehenden Tag vergebens zu erstürmen versucht hatten. Zu ihrer Verwunderung begegnete ihnen Schweigen. Die Sachsen und die Kaiserlichen hatten während der Nacht das Schlachtfeld verlassen. Sie fanden nur Reihen von verlassenen Kanonen (alles in allem 33 Geschütze; eins davon ein Dreipfünder, den Gustav Adolf 1631 seinen damaligen Verbündeten geschenkt hatte, der aber nun gegen die Schweden verwendet worden war; 24 der anderen waren schön gegossene Stücke mit Abbildungen von Wilden auf den Rohren), 180 Munitionswagen (ein Teil davon in tausend Stücke gesprengt, andere unbeschädigt und vollbeladen mit hochwillkommenem Pulver) sowie natürlich unglaubliche Mengen von Toten und Verwundeten. Ein Augenzeuge[81] beschreibt das Grauen des Schlachtfeldes wie folgt: Die Erde, deren Gewohnheit ist, die Toten zu bedecken, war damals am selbigen Ort selbst mit Toten überstreut, welche auf unterschiedliche Manier gezeichnet waren, Köpf lagen dorten welche ihre natürlichen Herren verloren hatten, und hingegen Leiber, die ihrer Köpf mangleten; etliche hatten grausam- und jämmerlicher Weis das Ingeweid herauß, und andern war der Kopf zerschmettert und das Hirn zerspritzt; da sah man, wie die entseelten Leiber ihres eigenen Geblüts beraubet und hingegen die lebendigen mit fremdem Blut beflossen waren, da lagen abgeschossene Arm, an welchen sich die Finger noch regten, gleichsam als ob sie wieder mit in das Gedräng wollten, hingegen rissen Kerles aus, die noch keinen Tropfen Blut vergossen hatten, dort lagen abgelöste Schenkel, welche ob sie wohl der Bürde ihres Körpers entladen, dennoch viel schwerer worden waren, als sie zuvor gewesen; da sah man zerstümmelte Soldaten um Beförderung ihres Tods, hingegen andere um Quartier und Verschonung ihres Lebens bitten. Summa summarum: da war nichts anders als ein elender jämmerlicher Anblick !

Die nachsetzende schwedische Reiterei brauchte nur der Spur von verwundeten Soldaten, fortgeworfenen Kleidern, liegengelassenen Waffen und zu Bruch gefahrenen Troßwagen zu folgen, die nach Südwesten führte. Innerhalb weniger Stunden wurden große Teile des fliehenden Heeres zersprengt und auf den schmalen Wegen, die von Wittstock wegführten, niedergeritten; als man später die Beute zusammenzählte, waren unter anderem 151 Fahnen und Feldzeichen - die Ablieferung eines eroberten Feldzeichens wurde mit zwischen 10 und 30 Reichstalern belohnt, die Kanzlei des Kurfürsten,[82] seine vergoldete Karosse sowie sein gesamtes Tafelsilber darunter".[83]

In der Mühlhäuser[84] Chronistik heißt es: „Den 24. Oktober [3.11.; BW] sind der Obrist Egner[85] und der Obristlieutenant Bingerling[86] angekommen, da ist abermals eine dreißigfache Schatzung[87] angelegt worden. Dasselbe Mal sind die Herren vom Commissarius Fuss[88] auf dem Rathause in Arrest behalten worden, und wurden Musketire in der Bürgermeister Häuser gelegt, welche gefressen, gesoffen und geplündert haben das nomine Caesaris practiciret. Die Schatzung ist mit Trommeln ausgeschlagen worden und mit Bedrohung militärischer Execution,[89] maßen auch etliche deretwegen tribulirt[90] worden. Den 30. sind die beiden Obersten abgezogen und haben die Bürgermeister Herrn Reisen und Herrn Breiting mitgenommen, sind auch sogleich Dragoner[91] gekommen und einquartiert worden. Den 2. [12.; BW] sind die Herren Bürgermeister von ihrer Haft von Herbsleben[92] wieder gekommen, sind aber ganz wohl gehalten worden“.[93] Die Thomas-Chronik berichtet dazu ausführlicher: „Den 20. [30.; BW] Oktober ist der kaiserliche Oberkriegskommissarius Johann Ludwig Fuß vom Grafen Melchior von Hatzfeld uff vorgehende Assignation des Kurfürsten von Sachsen[94] mit bei sich habender Jnstruction ankommen und vom Rate begehrt 24000 Rtlr. für die kaiserliche Armee, und daß dieselben vom 16. [26.; BW] Sept. bis dato uff 3 Wochen allhier nicht hätten logiret und Quartier gehabt, daneben dann acht Regimenter, so vor Wittstock bis aufs Haupt geschlagen, anhero geführet, als das Altwallensteinische, Hatzfeldische, Colloredische,[95] Harrachische,[96] Zweyerische,[97] Ennonische, Wolkensteinische,[98] Johann de Werths[99] Regiment und die Leßleschen[100] Dragoner. Von diesen allen haben die hohen Offiziere in der Stadt logieret, die Unteroffiziere aber und gemeinen Knechte[101] haben in der Vorstadt gelegen und alles verzehrt, bis auf den 5. [15.; BW] November, da sind sie fortgezogen. Der Rat und gemeine Stadt hat auf drei Mal 50fache Contribution gegeben und ist dieselbe nicht nur mit Gelde, sondern auch mit Pferden, Wagen, Tüchern, Leder, Leinwand, Stiefeln, Schuhen und allerhand dargereicht, daß auf bemeldte 8 Regimenter 8840 Rtlr. geschlagen worden, aber ohne nutzige Anweisung. Bei solcher Kollekte hat der kaiserliche Oberkommissarius Joh. Ludwig Fuß die gesamten Herren Bürgermeister und andere Ratsherrn, so bei dieser Einquartierung sind gebraucht worden, auf dem Rathhause Tag und Nacht lassen bestricken[102] und bewachen. Hernachmals hat auch besagter Oberkriegskommisarius unter dem Ennonischen Regiment Herrn Bürgermeister Christoph Breiting und Herrn Hermann von Reiß mit weggeführet auf Gebesee,[103] allda sie auf sonderbare Vorbitte sind dimittiret und zurückgeschickt und convoyret worden. Dem Commissario sind 100 Dukaten zur discretion[104] verehret worden“.[105]

Aus Schweinfurt wird 1637 berichtet: „Alle aufgefangene Schweinfurter kamen am 9. [1.1637; BW] dieses wieder hieher, aber ohne Pferde. Sie wurden auf Befehl des Commandanten, weil er glaubte, sie hätten sich gerne fangen lassen, gefänglich in die sogenannte rothe Kappe[106] gebracht, wo sie bis zum 21. d. bleiben mußten“.[107]

Schweinfurt war für die Hatzfeldts von besonderem Interesse gewesen: „Als Beispiel seien nur die Hatzfeldischen Einquartierungen und Pressungen genannt. Sie begannen Ende August 1635 mit 3 Kompanien[108] unter dem Kommando des Grafen Hermann von Hatzfeld,[109] die zu den Truppen des Feldmarschalls Graf Melchior von Hatzfeld gehörten, der den Kursachsen gegen Schweden zu Hilfe eilen sollte. Schon aufgrund der Tatsache, daß beide Hatzfeldts Brüder des Würzburger Bischofs[110] waren und der damalige kaiserliche Kommandant Fingerling ebenfalls hatzfeldischer Offizier, konnte Schweinfurt auf keinerlei Entgegenkommen rechnen. In einer über den Bamberger Kreistag[111] vom August 1637 vermittelten erfolglosen Petition vom 4./14. August 1637 an den Kaiser bezifferte die Stadt ihre Unkosten seit Anfang Juni 1635 - nach Verrechnung der bewilligten Reichssteuer in Höhe von 35.520 fl. - auf 321.203 fl. und schilderte ihre Lage als vom endlichen Totalruin bedroht. Die willkürlichen Erpressungen Hatzfelds fanden erst mit dem Abzug aller Hatzfeldischen Soldaten am 30. Juli/9. August 1638 ein Ende".[112]

Weitere Nachrichten zu Fingerling fehlen.



[1] Ziesar [LK Potsdam-Mittelmark]. Bei BECK, Chronik 1. Bd. 2. Abt., S. 38, „Zigasar“.

[2]Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39' (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: ... „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde". Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[3]Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[4] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.

[5]Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.

[6] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.

[7] Hans Wolff v. Wolffsthal[ - ], kaiserlicher Obristleutnant.

[8] Zacharias Fingerling [Bingerling] [ - ] kaiserlicher Obristleutnant.

[9] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 456.

[10] 1 Schenkeimer = 9 Kübel = 72 Maß; 1 Maß = 2 Seidlein = 4 Biermäßlein (Schoppen) = 8 Ächtelein [http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1700-1800/die-reichsstadt-schweinfurt-während-des-letzten-jahrzehnts-ihrer-reichsunmittelbarkeit/].

[11] Fourage: Unterkunft, Verpflegung und Viehfutter für die jeweilige Einheit. Die Fourage  musste von der betreffenden Garnisonsstadt und den umliegenden Dörfern aufgebracht werden und war an sich genau geregelt; vgl. auch die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Natürlich wurde gegen die Bestimmungen immer wieder verstoßen.

[12]Servis:Servis war das Holz, das Licht und die Liegestatt (Heu und Streu), die ein Hauswirt den bei ihm im Krieg einquartierten Soldaten zu gewähren hatte, sowie die Steuer dafür. Im Niedersächsischen kam noch Salz dazu. Darüber hinaus wurden verbotener Weise auch Kleidung und Ausrüstung sowie zahlreiche Gänge an Essen und Trinken eingefordert bzw. erpresst, da dem einfachen Soldaten von der Verpflegungsordnung her nur 2 Pfd. Brot (zu 8 Pfg.), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfg.) und 1 Kanne Dünnbier (2,02 Liter zu 8 Pfg.) zustanden. Selbst diese Grundration wurde in Krisensituationen noch gekürzt. In der schwedischen Armee nannte man Servis auch „Tractament“. Der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff.

[13] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 457.

[14]Francesco [Antonio] Caretto [Carretto, Carretti, Caretti, Claretti], marchese di Grana [Marquis de Grande, Marqui de Grane, Gran, Grane v. Corretto, Coretto u. Grane] de Savona e Caretto, conte di Millesimo[1594/1590/1592-9.11.1651/1652], kaiserlicher Feldmarschall.

[15] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 457.

[16] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51; vgl. auch PFEILSTICKER, Lang. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr sched- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63. Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25.

[17]Johann Reinhard Blatzemius [Plazenius] [ - ], kaiserlicher Kriegskommissar.

[18] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 459.

[19] Fron: alle Dienste, die unentgeltlich oder gegen geringes Entgelt zu leisten sind, hier: Zwangsarbeit auf der Schanze, die von Soldaten wie Bürgern gleichermaßen verachtet wurde und der sich Bürger auch durch Flucht entzogen, da normalerweise nur sogenannte Schanzgräber, gemeine Soldaten, Lager-Prostituierte, Gefangene oder verurteilte Straftäter zu diesen Arbeiten herangezogen wurden.

[20] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 460.

[21] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica", die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser schweren Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen' (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255).

[22]Kompanie:Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett", „Fähnlein", „Leibkompanie".

[23] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung von Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren und Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen und Steueraufkommen und auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften und Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten und Abgabe von Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte und Gastwirte. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord und Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger und Bauern waren trotz errichteter Quartiergalgen und hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359.  Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); RUDOLF VON BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Eine längere Einquartierung konnte den Ruin ganzer Gemeinden und Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger von Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644):  „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden." WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen - was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“

[24] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.

[25] Konsulent: Berater in Rechtsfragen => Syndikus.

[26] Dr. jur. utr. Johann Höfel [7.5.1600 getauft-8.12.1683] Vgl. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/hoefeldrj.htm.

[27] Aschaffenburg; HHSD VII, S. 33ff.

[28] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 461.

[29]Musketier:Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen". Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht". Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[30] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 462.

[31] Dr. med. Leonhard Bausch [23.9.1574-11.8.1636], Schweinfurter Stadtphysicus. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/bauschdrl.htm.

[32] Stückobrist: Obrist der Artillerie.

[33]Hans Jakob v. Fenden [Fendt ?] [ - ], kaiserlicher Obrist.

[34] Exekution: (notfalls gewaltsame) Umsetzung von Bestimmungen und Auflagen; Zwangsvollstreckung, Zwangseintreibung von Kontributionen. Das Militär setzte dafür gern die allseits gefürchteten Kroaten ein; LEHMANN, Kriegschronik, S. 68f., 70. Die Bürger hatten den zwangsweise bei ihnen einquartierten Soldaten Wohnung, Holz, Licht, Salz und Lager zu gewähren und für jeden Tag und Mann z. B. ein Kopfstück zu zahlen, bei halben Tagen dementprechend ein halbes Kopfstück und bei einzelnen Stunden im Verhältnis weniger, bis die fragliche Summe aufgebracht war. Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] schreibt in seiner „Chronick“ eine derartige Exekution, SCHORER, Memminger Chronick, S. 146f.: „Was die Soldaten / im Hornung / Merzen vnd April [1637; BW] / vor grewliche Tyranney geübet / die Thor gesperret / den vornembsten Burgern eingefallen / eine grosse Summa gelt zuerpressen / ist vnbeschreiblich. Zu diesem Elend kam noch ein Verbott / vnd Ringerung etlicher Müntzsorten im Römischen Reich / also daß der arme Mann vmb sein gering übrigs Geltlen kein bissen Brodt bekom̃en konnte. O deß grossen Elendts ! über diesen grossen Jam̃er / kam im Mayen Ordinantz / daß die Stadt 1 ½ Regiment vom Piccolominischen Volck verpflegen solle: Darzu man Monatlich 3200. Gulden geben muste. Als man den 10. May durch einen Commissarium mit den Officirern rechnete / war die Stadt gezwungẽ der Officirer Rechnung / welche sie nach ihrem Beliebẽ gemachet / zu vnderschreiben. Den 31. May waren Herrn Burgermeister vnd Geheimbde [Ratsherren; BW] in Arrest / in deme die Officirer viel tausent Gulden begehrten. Den 2. Junii haben die Officirer die vornehmbste Häusser bezogen / vnd sich mit Gewalt eingelegt / Geld zu erpressen / wehrete biß auff den 7. Junii. Man forderte das Gericht und Rath zusamen / vmb Mittel zu sehen Gelt auffzubringen / aber es scheinete vnmöglich / also weil nunmehr die Burgerschafft vmb ihr baares Gelt / Gold /Silbergeschirr vnd Kleinodien gäntzlich gekommen / hat man sich resolvirt / den Soldaten Zin / Kupffer vnd Kleider anzubieten. Darauff gieng den 10. Junii das Exequiren widerum an. War ein kläglicher Tag / konnte kein Burger dem andern helffen / bald hörte man wie die Soldaten da / bald dort eingefallen / vnd Gelt presseten. Den 13. Junii war der Rath widerumb arrestirt / vnd Soldaten in der Burger Häuser geschicket / von manchem 200/300/400 biß in 500 fl. zuerpressen: Da man sich dann mit ihnen vergleichen / oder so lang zu Essen vnd zu Trincken geben müssen. Wie sich dann befunden / dass sie auff die 2049. fl. von den Burgern in ihren Häusern erpresst: auch 160. Kühe vñ 60. Pferdt ihnẽ weg genom̃en / solches auch vnder grossem heulen vnd wehklagen der armen Burger / vnd ihren kleinen Kindern fort biß nach Ochsenhausen getriben / doch hernacher widerumb allher gebracht / vnd auff 30. Stuck an ihrer Forderung in behalten. Als man ihnen nun satisfaction gegeben / an Vieh / Gelt / Geltswerth vnd Obligationen / etlich tausent Gulden betreffent / seyn sie (die vom Beckischen Regiment) den 17. Junii weggezogen / worauff die Stadt widerumb etwas Lufft / vnd die Schlüssel zu den Thoren bekommen. Es befande sich nach ihrem Abzug / als die Rechnungen von Biberach / Ravenspurg / Kauffbeuren / Leutkirch vnd vnserer Stadt zusamen getragen wurden / daß die Beckische [Johann Freiherr v. [der] Beck [Bec]; BW] Soldaten / diese bemelte Stätt innerhalb 5. Monaten auff die 130000. fl. gekostet“.

[35] Johann Christoph Merck [1.3.1614-4.9.1679 beerdigt], JUC. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/merckjcph1.htm.

[36] Johann Lindemann [ 1575 ?-25.9.1635], Handelsmann. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/lindemannj.htm.

[37] Dr. Scheffer: nicht identifiziert.

[38] Balthasar Rüffer [23.10.1569-17.9.1637 beerdigt], Kaufmann. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/ruefferb.htm, ?

[39] Jonas Wehner [10.10.1586-8.3.1646], Pädagoge. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/wehnerj.htm. ?

[40] Konstabel: Geschützmeister (Schütze), Kriegshandwerker, der auch für schwere Festungs- und Belagerungsartillerie Rohre und Geschosse herstellte. Er musste Richten und Laden, Instandhaltung und Reparatur beherrschen. Stückgießer und Büchsenschmiede wie Pulvermacher arbeiteten unter seiner Anleitung. Gut bezahlte Büchsenmeister nahmen an Kriegszügen teil und genossen eine bessere Verpflegung als Soldaten. Der Büchsenmeister unterstand dem Zeugmeister, der sie auch anwarb, im Gefecht hatte der (General)Feldzeugmeister den Befehl.

[41] Fress- und Pressreiter: Vgl. WINTER, Möser, S. 16: „Den 15. August [1626], da wir ungefähr ein acht oder neun Tage ohne sonderliche Einquartierung gewesen, zeucht der Oberste Altringer herein, nimmt sein Quartier bei Berendt von Werdensleben, der ihn nicht so gequälet wie der [Johann Ernst] von Scharffenberg [Scherffenberg; BW], gleichwohl aber thun ihm hernach seine Diener auch Dampfs genug an. (Scharffenberg hat ihn auf einmal zur Aengstigung eine ganze Compagnie seiner Reiter ins Haus gelegt, die Tag und Nacht gesoffen und gefressen, welchen er Wein und Bier geben müssen, ungeachtet es des Obersten eigenes Quartier gewesen, haben ihn auch sonst mit Zerschlagen der Tische, Bänke etc. Nicht geringen Schaden gethan. Den andern Tag hat er sie wieder herausgenommen). Altringer war Oberster zu Fuß, hat 16 Compagnien, jede zu 300 stark gehabt, endlich ist sein Regiment in die 5000 stark worden“.Generallandesarchiv Karlsruhe 77/3607 (Kopie): Ritterschaft in Schwaben an J. Fr. v. Württemberg, 1627 III 19. Am 30.12. 1630 v. Tilly abberufen, nahm Cronberg viele Tonnen Beute mit und hat doch „ein Gestank von etlich Preßreitern hinterlassen, damit sie noch mehr Geld von den armen in Grund verderbten Bauren herauszwingen“ konnten. ZILLHARDT, Zeytregister, S. 133: Sie „sind in das landt komen wie die lumpige und laußige bettler und sündt hinauß geriten wie lauter fürsten und graffen“. In den pfälzischen Gebieten hatten sie die Bevölkerung mit Misshandlungen u. Erpressungen drangsaliert, bis sie Anfang Mai 1627 nach Franken abgezogen wurden; MAIER, Unterpfalz, S. 77. Ende 1627 musste Maximilian I. den Ständen die Abführung zusagen; a. a. O., S. 86f. Nach EHMER, Grafschaft Wertheim, S. 169, hatte Tilly im November angekündigt, wegen der Erschöpfung des Niedersächsischen Kreises Cronbergs Regiment in die Grafschaft Wertheim verlegen zu müssen; 1627/28 lagen unter Berlo cronbergische Reiter dort, was der Abt v. Bronnbach im Mai dazu benutzte, die Dörfer Nassig, Dörlesberg u. Reicholzheim einzunehmen, die evangelischen Pfarrer zu vertreiben u. den katholischen Gottesdienst einzurichten. Vgl. das Auftreten Schönburg'scher Reiter im Kitzinger Raum; ZIMMERMANN, Schönburger Reiter;  das Kirchenbuch Buchbrunn; Jahrbuch des Landkreises Kitzingen 2, 1980, S. 19: „Den 28. May um 2 Vhr mittags haben 30 Reuther ihre Quartier hier genommen und viel Geld den Leuthen abgenöthiget. Wer nicht Geld hat haben können, dem haben sie Ofen, Fenster hineingeschlagen, die Tische, Bänke, Truhen und Bettladen, auch die Ziegel von den Häusern und Dächern herabgeschlagen, das Getäfel aus der Stuben gehauen und die Betten zerschmieden, diese dann ausgeschüttet und die Pferde darauf getümmelt. Da sie mich (den Pfarrer) dann hin- und widergezogen, sonderlich um 6 Reichsthaler gebrandschatzt. Gott gebe ihnen den Lohn“. Der Widerstand der Einwohnerschaft wurde durch »Dragonaden«, zu denen die schlimmsten Elemente der Armee herangezogen wurden, gebrochen; BELLINKCHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 36 (1630): „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottloß diebesch und mordrisch volck, stehlenn heymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jauchtzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben maning magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden mußen. Ich gelaubs warlich, es mag kein boser volck auf erden gefunden werdenn, dan unse inquartirten soldaten". Vgl. dagegen die Ordnung Wallensteins (1629); JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 217f.: „Über dieses sollen die Bürger den Befehlshabern und Soldaten anders nichts vor die Servicen als allein die Liegestatt, Holz, Salz und Licht zu geben schuldig sein, welches doch dahin zu verstehen, daß die gemeinen Befehlshaber und Soldaten sich mit des Wirtes Feuer und Licht behelfen und ihre Sachen dabei verrichten sollen . [...] Dafern die Obersten und andere Officiere Reformierte und Aufwärter bei sich haben, sollen dieselben nicht von den Bürgern, sondern denjenigen, bei welchen sie sich aufhalten, unterhalten werden. [...] An Kirchen, Schulen, Hospitälern, geistlichen Personen soll sich keiner vergreifen und dieselben in einigerlei Wege weder mit Einquartierungen oder Schatzungen beschweren. Auch keinen in seinem Gottesdienst hindern oder ärgerlich sein, bei Leib- und Lebensstrafe. [...] Die fürstlichen und adeligen Häuser, welche Feindes Gefahr halber nicht notwendig müssen besetzt werden, sollen von der Einquartierung gantz exempt und befreit sein. [...] Der reisende Mann oder andere, so ihrer Geschäften halber in der Garnison zu verrichten, sollen in keinem Wege aufgehalten, beleidigt noch mit einer Schatzung beschweret werden. Den Ackermann sollen die Officiere bei ihrem Feldbau schützen und in keine Wege sie davon zu verhindern gestatten“. Vgl. dagegen die Klagen der Pommern'schen Gesandten; JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 218ff.: „48. Ferner wann Officiere oder Soldaten über Land reisten, mußten die Inwohner des Landes, da noch ein Bissen Brot vorhanden, nicht allein solches, gleich [als] wäre alles gemein, ohne Bezahlung, sondern auch ihre Pferde oft auf 15 und mehr Meilen hergeben, welche sie entweder ganz nicht oder ja bis auf den Grund verderbt wiederbekämen; es geben auch nunmehr an etlichen Orten Unter- als Ober-Officiere Pässe aus, daß die Soldaten bemächtigt wären, Pferde wegzunehmen, wo sie anzutreffen. 49. Sonst wäre gar gemein, daß die Reiter und Soldaten aus den Garnisonen täglich ausritten oder liefen, die Dörfer fast alle Nacht spolierten und plünderten, den Bauern ihre Wägen, Pflüge und andere zum Ackerbau gehörige Instrumenta entweder weggeführten oder mutwillig verbrennten, die Leut prügelten und verwundeten, also daß dieselbige bisweilen wohl gar ums Leben kämen, die Häuser, woraus die armen leut mit solchen Prügeln und anderm barbarischen Procedieren [...] vertrieben, niederrissen und das Hausgerät zerschlügen und verbrennten. Es wäre auch endlich mit Sengen und Brennen dahin geraten, daß ganze Zimmer [...] gleichsam zum Lustfeuer gebraucht worden“. Zu Soldaten als Agenten der Sozialdisziplinierung PRÖVE, Dimension.

[42] Römermonat: nach der Reichsmatrikel berechnete allgemeine Reichssteuer zur Finanzierung des Reichsheeres (zunächst als Unterstützung für Karl V.), die über die Reichskreise auf die Reichsstände umgelegt wurde; der Hauptstreitpunkt bei der Kriegsfinanzierung. Die Steuer wurde für ein Heer von 4.000 Mann zu Pferd und 20.000 Mann zu Fuß berechnet. 1541 wurden die Kosten für den Heeresunterhalt auf 128.000 Gulden pro Monat festgelegt. Dieser „Römermonat“ diente fortan als Simplum der Monatszahlungen bei Reichssteuern im Allgemeinen. Der Name verweist auf die Römerzüge: auf einen militärischen Begleitschutz des Zuges nach Rom zur Krönung des deutschen Kaisers. Es wurde jedoch nie eine militärische Hilfe oder Reichssteuer für den Römerzug bewilligt. Vgl. RAISS, Römermonat.

[43] Georg Philipp Ambling: nicht identifiziert.

[44] Wilhelm V. Landgraf v. Hessen-Kassel [14.2.1602 Kassel-21.9.1637 Leer]. Vgl. ALTMANN, Wilhelm V.; PETRI, Das Militärwesen von Hessen-Kassel; GEYSO, Beiträge I-III. „Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312, über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein.  Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885. Vgl. auch SODENSTERN, Die Anfänge.

[45] Dr. jur. Reinhard Freiherr v. Walmerode [Walmerod, Walmerodt] [ - ], kaiserlicher Hofkammerrat, Obrist, Generalkriegskommissar.

[46] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 462ff.

[47] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 464.

[48] Kontribution:Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist". Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen" etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht". Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können". Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt". Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“.

[49] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 465.

[50] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.

[51] Exekution: (notfalls gewaltsame) Umsetzung von Bestimmungen und Auflagen; Zwangsvollstreckung, Zwangseintreibung von Kontributionen. Das Militär setzte dafür gern die allseits gefürchteten Kroaten ein; LEHMANN, Kriegschronik, S. 68f., 70. Die Bürger hatten den zwangsweise bei ihnen einquartierten Soldaten Wohnung, Holz, Licht, Salz und Lager zu gewähren und für jeden Tag und Mann z. B. ein Kopfstück zu zahlen, bei halben Tagen dementprechend ein halbes Kopfstück und bei einzelnen Stunden im Verhältnis weniger, bis die fragliche Summe aufgebracht war. Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] schreibt in seiner „Chronick“ eine derartige Exekution, SCHORER, Memminger Chronick, S. 146f.: „Was die Soldaten / im Hornung / Merzen vnd April [1637; BW] / vor grewliche Tyranney geübet / die Thor gesperret / den vornembsten Burgern eingefallen / eine grosse Summa gelt zuerpressen / ist vnbeschreiblich. Zu diesem Elend kam noch ein Verbott / vnd Ringerung etlicher Müntzsorten im Römischen Reich / also daß der arme Mann vmb sein gering übrigs Geltlen kein bissen Brodt bekom̃en konnte. O deß grossen Elendts ! über diesen grossen Jam̃er / kam im Mayen Ordinantz / daß die Stadt 1 ½ Regiment vom Piccolominischen Volck verpflegen solle: Darzu man Monatlich 3200. Gulden geben muste. Als man den 10. May durch einen Commissarium mit den Officirern rechnete / war die Stadt gezwungẽ der Officirer Rechnung / welche sie nach ihrem Beliebẽ gemachet / zu vnderschreiben. Den 31. May waren Herrn Burgermeister vnd Geheimbde [Ratsherren; BW] in Arrest / in deme die Officirer viel tausent Gulden begehrten. Den 2. Junii haben die Officirer die vornehmbste Häusser bezogen / vnd sich mit Gewalt eingelegt / Geld zu erpressen / wehrete biß auff den 7. Junii. Man forderte das Gericht und Rath zusamen / vmb Mittel zu sehen Gelt auffzubringen / aber es scheinete vnmöglich / also weil nunmehr die Burgerschafft vmb ihr baares Gelt / Gold /Silbergeschirr vnd Kleinodien gäntzlich gekommen / hat man sich resolvirt / den Soldaten Zin / Kupffer vnd Kleider anzubieten. Darauff gieng den 10. Junii das Exequiren widerum an. War ein kläglicher Tag / konnte kein Burger dem andern helffen / bald hörte man wie die Soldaten da / bald dort eingefallen / vnd Gelt presseten. Den 13. Junii war der Rath widerumb arrestirt / vnd Soldaten in der Burger Häuser geschicket / von manchem 200/300/400 biß in 500 fl. zuerpressen: Da man sich dann mit ihnen vergleichen / oder so lang zu Essen vnd zu Trincken geben müssen. Wie sich dann befunden / dass sie auff die 2049. fl. von den Burgern in ihren Häusern erpresst: auch 160. Kühe vñ 60. Pferdt ihnẽ weg genom̃en / solches auch vnder grossem heulen vnd wehklagen der armen Burger / vnd ihren kleinen Kindern fort biß nach Ochsenhausen getriben / doch hernacher widerumb allher gebracht / vnd auff 30. Stuck an ihrer Forderung in behalten. Als man ihnen nun satisfaction gegeben / an Vieh / Gelt / Geltswerth vnd Obligationen / etlich tausent Gulden betreffent / seyn sie (die vom Beckischen Regiment) den 17. Junii weggezogen / worauff die Stadt widerumb etwas Lufft / vnd die Schlüssel zu den Thoren bekommen. Es befande sich nach ihrem Abzug / als die Rechnungen von Biberach / Ravenspurg / Kauffbeuren / Leutkirch vnd vnserer Stadt zusamen getragen wurden / daß die Beckische [Johann Freiherr v. [der] Beck [Bec]; BW] Soldaten / diese bemelte Stätt innerhalb 5. Monaten auff die 130000. fl. gekostet“.

[52] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 471.

[53] Franz Graf v. Ulfeld [Uhlfeldt, Ulefeld, Ulenfeld] [30.10.1601-14.7.1636 ?], kaiserlicher Obrist, Generalfeldwachtmeister.

[54]Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer" eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[55] N Henneberger [ - ], kaiserlicher Hauptmann.

[56] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 472.

[57] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.

[58] Coburg; HHSD VII, S. 127f.

[59] Garnison:Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

[60] Johann Jacob Bruckner [Brückner, Bruckner] [ - ], kaiserlicher Hauptmann.

[61] Kronach [LK Kronach]; HHSD VII, S. 375f.

[62] Pikenier: Fußsoldat, der die Pike führte, ein Landsknechtspieß von 3 bis 5 m Länge, die entscheidende Waffe des in geschlossenen Haufen kämpfenden Fußvolkes. Die Pikeniere bildeten die unterste Klasse des Fußvolks. Bei einem Reiterangriff richteten die ersten beiden Reihen des Fußvolkes die Piken gegen die Angreifer. Die Pike war eher eine Defensivwaffe, da die Pikeniere den Rückhalt für die beweglicheren Musketiere bildeten (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, S. 89f.). Hochrangige Offiziere wie Piccolomini behaupteten gern von sich, sie hätten das Kriegshandwerk „von der Pike auf“ („con una picca“) gelernt. Die 1, 5 - 2 mm dicken Brustharnische der Pikeniere boten keinen ausreichenden Schutz gegen Musketenkugeln, die mit 300 m/sec noch auf 40 Meter den Harnisch und seinen Träger durchschlugen und ihm meist tödliche Verletzungen zufügten. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79, 156. Bei einer Schussentfernung von 100 m wird der Brustpanzer noch durchschlagen, in der Regel blieb aber die Kugel im Körper zurück und fügt dem Getroffenen schwere Verletzungen zu. Bei einer Entfernung von 200 m wird der Panzer zwar nicht mehr durchschlagen, der Getroffene erleidet aber schwere Prellungen. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79f.

[63] Bamberg; HHSD VII, S. 66ff.

[64] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.

[65] Veit Dietrich v. Steinheim auf Seeberg zu Haslau [ -5.4.1657], kaiserlicher Obrist.

[66] KREBS, Hatzfeld, S. 107.

[67] Stadtarchiv Schweinfurt Best. RP Sign. RP 28, Bl. 171-174 v.

[68] Hexenverfolgungen im Heer:Als die Hexenverfolgungen in ihre zweite Hochphase traten, schien die Flucht ins Heer eine der Möglichkeiten sein Leben zu retten. In den zwanziger Jahren war Georg Rüger aus Wambach, der im Kloster Neustadt als Hausknecht gearbeitet hatte, wegen des gegen ihn geäußerten „zauberischen Verdachts“ entwichen und in sachsen-lauenburg'sche Dienste getreten. Nach seiner Desertion, wahrscheinlich nach der Schlacht bei Lutter gegen Ende 1626, kehrte er nach Wambach zurück, wurde von einem zufällig anwesenden Offizier erkannt und dem Gericht übergeben: „Hier hat er dem Büttel bekannt, er wolle lieber sterben, als beim Regiment gehenkt [!] werden, man möge ihm ein gnädig Urtheil mitteilen“. Die Gnade bestand darin, dass er am 23.3.1627 erst enthauptet und dann verbrannt wurde. STELZNER, Zauber- und Hexenwesen, S. 28ff.Der Söldner Peter Hagendorf berichtet in seinem Tagebuch (1629); PETERS, Söldnerleben, S. 137: „In Lippstadt gibt es gutes alte Bier und auch böse Leute. Ich habe ihrer 7 verbrennen gesehen. Darunter ist sogar ein schönes Mädelein gewesen von 18 Jahren, aber sie ist doch verbrannt worden”. In der Pfarrchronik von Vach ist unter dem 31.3./10.4.1633 über die Truppen des Pfalzgrafen Christian I. von Zweibrücken-Birkenfeld eingetragen; GROßNER; HALLER, „Zu kurzem Bericht“, S. 35: „Haben 4 von dem Troß ins Feuer geworfen, wie man denn nach geschehenem Brand 2 Köpf, etliche Finger und einen halben gebratenen Menschen noch übrig gefunden”. Als der kaiserliche Obrist Philipp de Carrasco Ende 1637 Anklam belagerte, wurde er offenbar mit aufkeimendem Hexenwahn in seinem Tross konfrontiert. Am Neujahrstag 1638 ließ er kurzerhand 8 Frauen nach ausgestandener Folter auf dem Scheiterhaufen verbrennen. In dem Reisebericht des katholischen irischen Feldgeistlichen Thomas Carve, der ab 1636 ein kaiserlich-irisches Regiment begleitete, hieß es: „IM Jahr nach Christi vnsers Herrn / vnd Seligmachers Geburt Zausendt / Sechshundert dreyssig acht / den ersten Tag Jenner seynd im Regiment deß Obristen Carroschi begriffen worden acht Weiber / welche man Zauberin / oder Hexen zu nennen pflegt. Eine auß diesen ward ernstlich besprachet / ja an die Folter nackend außgespannet / wolte aber nichts bekennen / biß man sie besser auffzuge / vnd versuchte / da sagt sie rundt herauß / sie hette sich dem Teuffel verheissen / vnd mit ihm in Mannsgestalt oft zu thun gehabt / erzehlte auch viel vollnbrachte Laster / Mordthaten / vnd andere böse Stück / sampt ihren Gespielen / welche alle nach Gebühr seynd gestrafft worden“. Der Benediktiner-Abt Gaisser hielt unter dem 27.1.1638 in seinen Aufzeichnungen fest; STEMMLER, Tagebuch, S. 699f.: „Der 80jährige Greis O. T. aus Rohrbach, ein F. aus Neukirch, eine G. aus Furtwangen und eine weitere, ein armes Weiblein, aus dem Kinzigtal, werden wegen des schrecklichen Verbrechens der Hexerei in Trimberg hingerichtet. Ihre Schandtaten sind bei folgender Gelegenheit entdeckt worden. Als im letzten Sommer der Krieg zwischen der kaiserlichen und der französischen Partei, einerseits unter der Führung des Herzogs von Weimar, andererseits unter der des Joh. von Werth, diesseits und jenseits des Rheins geführt wurde, befiel eine erbarmungslose und furchtbare Seuche die Pferde in beiden Lagern, so daß sie allenthalben nicht (nur) einzeln, sondern fast schwadronenweise tot zusammenbrachen (umstanden); jedenfalls verlor Graf Isolani von seinem Regiment in Zeit von 14 Tagen über 200. Einen ähnlichen Verlust erlitten auch die andern Obersten, und die einen gaben der Luft- und Wasserveränderung die Schuld, die andern schrieben den Schaden dem mangelhaften Futter, und besonders dem Hafer zu, viele aber den Hexenkünsten, die sie einigemale durch unverkennbare Anzeichen entdeckt hatten. Wie dem auch sei, diesen [diese ?] Verluste bedrückte[n ?] das Heer dermaßen, daß die Weimaraner zuerst sich genötigt sahen, das Lager zu verlassen und sich in eine sichere Gegend zurückzuziehen. Auch die Kaiserlichen, die (damit) eine erwünschte Gelegenheit gefunden hatten, entfernen die ihnen noch übrig gebliebenen Truppen zu Pferd vom Ufer des Rheins und verlegen sie in die Talkessel des Schwarzwaldes hinein, in der Vermutung, es würde Roß und Reitern besser gehen, wenn sie durch Verpflegung und Futter aus frischer Ernte gefördert würden. Bei dieser Verlegung fiel der Triberger Bezirk dem Reiterregiment Geilings, eines hervorragenden Reiters, zu, von dem ein in Furtwangen einquartierter Soldat ein schon vorher angestecktes (enectum) Pferd verlor, bevor er es krank glaubte, dessen Verlust er Göttern und Menschen unaufhörlich klagte. Er belastete zuletzt damit ein ärmliches Weiblein, das das Spitalhaus (hospitii aedes) besuchte. Diese, durch Gefälligkeiten und Schenkungen des Soldaten erweicht, hatte wohl in der Unbedachtsamkeit ausgeplaudert, sie kenne den Anstifter des Pferdemordes, was sie aber gerade nach der Art derartiger Menschen als im Ernste gesagt ableugnete. Aber der Soldat beharrte zuletzt allen Einwohnern gegenüber darauf, daß er ausschwatzte, die Spitälerin sei durch Giftmischerei berüchtigt und von ihr sei das Pferd vergiftet worden. Auf die Bitte des Soldaten, den Hergang ordnungsgemäß zu berichten, und auf das Versprechen von strengstem Stillschweigen, gibt sie alles an. Der Soldat zeigt die Sache dem Gebietsherrn Philipp Nikolaus von Leyen an und erreicht soviel, daß die Spitälerin und die Frau selbst, die als Helfershelferin bei dem Verbrechen entlarvt wurde, verhaftet wurden und von jener, die das Verbrechen gestand, ihm der Preis für das Pferd ersetzt wurde. Als dann das Gayling'sche Regiment anderswohin in das Winterlager abzog, wurden noch andere, deren Namen ich oben erwähnte, verhaftet, und nachdem sie desselben Verbrechens der Hexerei sowohl durch eigenes als durch fremdes Geständnis überführt worden waren, werden sie zuletzt heute, durch die Sakramente fromm versehen, bei stürmischem Wetter hinausgeführt, zuerst enthauptet, dann verbrannt und büßten so ihre Schuld".

Nachdem durch starke Märsche, die Hitze etc. die Pferde erschöpft waren, trat im kurbayerischen Heerlager vor Durlach (Markgrafschaft Baden-Durlach) eine Seuche auf, denen viele Pferde zum Opfer fielen. Die bayerischen Kriegskommissare Johann Bartholomäus Schäffer und Hans Adolf von Starzhausen schrieben am 30.10.1643 an Maximilian I. von Bayern; BECHTOLD, Hexen im bayrischen Lager, S. 140ff.: „E. Churfürstl. Durchl. berichten wir hiemit underthänigst, dasz nun vast alle Obriste sich täglich hefftigst beclagen, wegen des under Iren Regimentern eingerissenen Pferdtfahls, da sie doch von allerhandt artzneyen, täglich mittel brauchen; thails Pferdt sein lungenfaul, thails haben im Hertzen, wann manns öffnet, gelbes wasser, ahn thails, ungeachtet manns geöffnet, hat mann gannz keinen mangel innwendig finden können; Ettliche stehen underschiedliche tag kranck; ettliche seyen in 1. oder 2. stunden gesundt, und todt, und gemainlich fallen so bald die besten Pferdt; dahero, weiln an vilen bey der öffnung keine mängel gefunden werden, wollen vil dafür halten, es komme diser Pferdtfahl auch nit wenig von bösen Leuthen, denn Hexen und Zauberern hero; Obriste, Rittmaister und anndere haben unns gesagt, dasz bey Iren Regimentern und Compagnien underschiedliche weyber vorhannden, welche der Hexerei suspect und beschreyt sein, auch selbsten anainander schellten, dise habe dortt oder da, Leuth oder Vieh verzaubert. Es ist auch wol zu glauben, dasz dergleichen böse Leuth nicht wenig under diser Armada sein, dann vermuetlich vil Weibsbilder, welche annderer orthen wegen ihrer unthaten ausgeschafft, der Stätt und Lännder verwysen, auch wol ettwa gar mitt ruetten ausgesteubt wordten seindt, haben sich hinnach zu den Regimentern begeben, mitt den Soldaten ettwa verheurath, und verhänget, allso gelegenheit bekommen, ihre boshait zu üben; vil werden ettwa auch bey solchen hin und wider schleppen im Krieg, in deme sie offt dahinden bleiben, noth und angst leiden, zu Iren Männern nit kommen können, dis abscheuliche Laster der Hexerey erst im Krieg gelernet haben, Dann kann mann inn mannichem Landt, bey wolbestelltem Regiment, viler Beambter und gaistlicher aufsicht, solches grausame laster nicht aller orthen verhietten, wieviel mehr ist es zu muetmaszen, dasz dises bey solcher dissolution im Krieg einreiszen werde darinnen vil weiber auferzogen sein, die wenig guets gelehrnt oder gesehen, bey allerhand bösen Leuthen logirt, und inn deren böse gesellschaft gerathen. Wir haben hievon nun öffters mit den Generals Persohnen und Obristen discurirt, mit Erinnderung, weil wir verstehen, dasz vor Jaren beede Graffen, Pappenheim und Gronsfeldt, auch dergleichen gethan, so möchten Sie nicht weniger auf die so beschraitte Hexenweiyber greiffen, Sie zue verhafft ziehen, examinieren: und mit Inen, was recht ist, procediren lassen. Sie geben unns aber allzeitt zur antwortt, dises seyen hoehe, schwähre sachen, welche Inen, und Iren Regiments Schulthaiszen, zu urthailen, zu wichtig seyen; wann aber E. Churf. Durchl. ain, oder zween guette rechtsgelehrten darzue heraus deputiren wollten, köndte mann disem werck ainen anfang machen. Der Obrist La Pierre hatt unns erzehlt, dasz vor disem under seinem Regiment ain Scharpfrichter geweszt seye, welcher iezo in Schwaben wohne, der habe dergleichen Hexen erkennen und machen können, dasz solche anndere, in deme sie sich angeben miessen, erkennen können; disen will Er widerumb auf seine Costen holen lassen. Was aber E. Churf. Durchl. hierinnen verordnen, ob Sie Rechtsgelehrte heraus schicken, oder gleich von der Regirung Heidelberg ainen darzue deputiren, zusehen lassen, dasz mann auch anndere gelehrte Regiments Schuldthaiszen darzue gebrauchen köndte, und etwa dem General Auditor dise Commission bevehlen wollen, stehet bey dero gnedigstem belieben”. Am 3.11. schrieb der Kurfürst, man solle angesichts der militärischen Situation die Remontierung vorantreiben und notfalls Reiter auf die Bagagepferde setzen. Ein Rechtsgelehrter wurde avisiert, während Starzhausen unter dem 2.11. berichtet hatte, dass der Ausfall durch den Einsatz von Arzneimitteln bereits nachgelassen habe. Am 4.11. hatte Maximilian seinen Kriegskommissaren geschrieben: „Dieweilen vielleicht daraussen in Schwaben bevorab in Tibingen da die Universitet oder auch von den Clöstern bediente gelehrte leith auff ein interim zu bekommen sein und sie sich zu dem von euch vorgeschlagenen Hexenprozeß gebrauchen lassen möchten, So habt Ir dergleichen Subiectis mit vleisz nachzufragen, und da sie zu bekommen, sovil möglich ainen oder zwen vorzuschlagen; ain als andern weeg aber wollen wür auch heroben sehen lassen, ob man Jemandt darzu bekommen möchte”. Zugleich hatte Maximilian noch ein Rezept zur Kurierung der Pferde mitgesandt. Unter dem 6.11. teilte Starzhausen aus Walheim mit: „Ob zu Anfang und ausarbaitung des Hexen Prennens ein Qualificirtes Subiectum hieraus auf ein Interim zu erhandeln sein möchte, wollen der Schäffer und Ich uns an underschiedlichen orthen bewerben, und was wir ausrichten, Ew. Churf. Dchl. berichten”. BECHTOLD, Hexenverfolgen, S. 143. Eine neue französische Offensive scheint jedoch die Untersuchung gestoppt zu haben. Bekannt geworden ist der militante Katholik Johann von Sporck, einer der wenigen „Soldaten von Fortune”, Aufsteiger von ganz unten, auch durch die Hexenverfolgungen in seinem Regiment. Noch als Herr auf seinem aus den Kriegsgewinnen erworbenen Gut Hermanmestetz [Hermanmestetz (Hermanuv Mestec, Kr. Chrudim] ließ er nach dem Krieg einen Taschendieb nach der Folter, obwohl dieser leugnete, Zauberer zu sein, auf dem Galgen mit einer eisernen Kette erdrosseln. Bei seinen Untertanen stand er selbst im Verdacht, über zauberische Kräfte zu verfügen. Sporck hatte Anfang Mai 1644 in Schwäbisch Hall die Schwemmung und Verbrennung sechs als Hexen verdächtigter Soldatenweiber der unteren Dienstgrade und einer Marketenderin angeordnet, alles ohne Rücksprache mit dem Regimentskommando. Da keine der dreimal nackt und gefesselt in die Kocher geworfenen Frauen unterging, wurden sie unter der Folter verhört, nach dem “Geständnis” enthauptet und verbrannt. Die Siebte gestand ohne Wasserprobe; sie wurde ebenfalls hingerichtet (RIEGLER, Reichsstadt Schwäbisch Hall, S. 71, Anm. 204; MIDELFORT, Witch-Hunting, S. 76f.). „Während des 30jährigen Kriegs lag Hanns von Spork, unter Kurfürstlicher Durchlauchtigkeit in Bayern, Obrist, dahier im Quartier. Dieser hat jedes Weib seiner unterhabenden Soldaten, welche er in den Argwohn und Verdacht gezogen, als wenn sie eine Unholde oder Hexe wäre, durch seinen Profos und desselben Steckenknecht fingernackend ausziehen, und gänzlich, auch ohne Bedeckung weiblicher Scham, entblößen, die linke Hand und den rechten Fuß, wiederum den linken und die rechte Hand, kreuzweise zusammenbinden, mit einem langen Strick um den Leib umgeben, und sie alsdann, in Gegenwärtigkeit vieler Personen, von Soldaten und Bürgern, Männnern und Weibern, unterhalb des Weilertors, da vor der Zeit das Wachhäuslein gestanden, in den Kocher werfen und einsinken lassen, den Strick aber hielt der Profos in der Hand; wann sie nun untergesunken, und nicht auf dem Wasser schwimmend geblieben, hat er selbige für kein solch Weib gehalten, da sie aber nicht in das Wasser hinuntergesunken, sondern auf dem Wasser geschwummen, hat sie müssen herhalten, ist demnach aus dem Wasser gezogen, zum andern- und drittenmal obgemeldeter Maßen geschwemmt und gebadet, darauf auch schrecklich tortiert und gefoltert, und auf ausgepreßte Bekenntniß mit dem Schwert bei dem Hochgericht hingerichtet und folgends verbrannt worden”. Stadtarchiv Schwäbisch Hall 4/3, fol. 987; DOLLINGER, Schwarzbuch, S. 285f. Vgl. SCHRAUT; BEUTER, Hexenwahn, S. 398. In einer Zeitungsmeldung hieß es dazu: „Dieses grausame Los traf in den Monaten März und Mai des J. 1644 ihrer sechs, darunter eine Lieutenantin, deren Namen nicht genannt ist, aus dem Herzogtum Holstein gebürtig 34 Jahr alt und der evangelischen Lehre zugetan … Desgleichen am 28. Mai eine Wachtmeisterin und eine Marketenderin. … Am 30sten Mai meldete sich sogar aus Einfalt und Angst Morgens noch kurz vor dem Abmarsch der Sporkischen Reuter ein junges Weib von 21 Jahren aus Hessen gebürtig, von selbst als eine Hexe, in der Hoffnung, dadurch falls sie im Verdacht wäre, ihr Leben zu retten. Aber vergeblich, auch sie wurde gebadet, und da sie nicht untersank, hingerichtet und verbrannt, von ihren beiden Mädchen aber das jüngere in das Spital aufgenommen, und das ältere einem Gürtler, Ezechiel Grünewald zur Kost verliehen”. BUCHNER, Anno dazumal, S. 137f.: KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben”, S. 288f. Um den üblen Eindruck dieser Schandtat zu verwischen, bot Sporck Bürgern, die sich freiwillig bereit erklärten, sich baden und schwemmen zu lassen, Geld an; nur der Jude Löb, Löble genannt, in Untersteinbach ließ sich dreimal schwemmen, wobei er fast ertrank, und erhielt 12 Thlr. Belohnung. Vgl. auch das Procedere des Obristen Fingerling (=> „Miniaturen“) in Schweinfurt; allgemein zum Problemkreis VOLTMER; IRSIGLER, Die europäischen Hexenverfolgungen. Teilweise wandten sich wie in Herford ein Hauptmann und Regimentsauditor einer 1637 in Warendorf gelegenen Kompanie an die dortigen Schöffen, da sie „als gute alte verstendige Practicanten und welche mit sothanigen harten Gesellen und Hexenmeistern, doch in allen Ehren, täglich umgehen“, um Rechtsbeihilfe. WOLF, Geschichte der Hexenprozesse, S. 752. Selbst Tilly als den nach landläufiger Meinung Hauptschuldigen an der Vernichtung Magdeburgs hatten die protestantischen Bayreuther auf einer Kirchweih im fränkischen Trockau gegenüber den Bambergischen als „Khönig und obristen hexenmeister“ gescholten, worüber es fast zu Handgreiflichkeiten gekommen wäre. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv2394, fol. 557-558' (Ausfertigung): Schäffer an Maximilian I., Avisen aus Büchenbach, 1631 VI 12.

Gustav Gustafsson hatte angesichts der Hexenprozesse in Osnabrück vom Feldlager aus erklärt, dass er „nicht willens sei, solchen überauß gefehrlichen procedere ferners also stillschweigend nachzusehen“ und eine Strafe von 20.000 Rt. angeordnet, dass „bei den Hexenprozessen anderer Gestalt nicht als vermüge der gemeinen beschriebenen Rechten und rechter Vernunft, nemblich Verstattung rechtlicher Defension und was dazu nötig, ante torturam verfahren“ werden solle. WOLF, Geschichte der Hexenprozesse, S. 690. Trotzdem wurden im Tross zwei Verdächtige ausgemacht und der Stadt zur Inquisition übergeben. PLEISS, Finnen, S. 73; STRAHLMANN, Wildeshausen, S. 96ff. Lydert Henrichsson Reuter forderte 1639 als Kommandant den Rat der Stadt zur Schließung der Marienkirche auf, als der Prediger Grave gegen die Wasserprobe eiferte und die Autorität des Gerichts zu untergraben versuchte. PLEISS, Finnen, S. 82. Schon im vorausgegangenen Jahr hatte auf Veranlassung Hans Christoffer von Königsmarcks in Paderborn ein Verfahren stattgefunden, als in den Regimentsställen nach einander 40 Pferde eingingen. Als dazu noch auffallend viel Ungeziefer und Katzen auftauchten, entstand das Gerücht, es handle sich um Hexerei: Soldatenfrauen hätten die Pferde verhext, um das Ende des Krieges herbeizuführen. Der Verdacht fiel auf die Korporalsfrau Elsche Pagenstecher, die vermutlich aus dem Hessischen stammte. Der Rat Osnabrücks zeigte Bedenken, da es sich um eine persona militaris handelte und die Indizien nicht ausreichend erschienen. Das Verlangen nach einem gefährlichen Entlastungsritual trat auf: Die Beschuldigte bestand darauf, zum Wasserbad [Schwemmen] gebracht zu werden, wahrscheinlich um dadurch der Tortur zu entgehen. Im Gefängnis hatte sie einen Selbstmordversuch unternommen, der ihr ohnehin als Schuldgeständnis ausgelegt wurde. Zum Verhör dachte man an den Scharfrichter Meister Matthias. Der Regimentsschulze Holck avanzierte zum Auditor. Trotz ihrer Schwangerschaft wurde sie der Tortur unterworfen, von der selbst der Scharfrichter sagte, „man habe ihn und seinen Gehilfen ein mehres in torquando zugemuetet als sich gebühret, daß er vor seine persohn sich auch geweigert“ hatte und die Ruten wegwarf. Schwangere waren gewöhnlich von der Folterung ausgenommen. Teilweise wurden sie auch wie im hochstiftisch-würzburgischen Volkach gegen Kaution von 500 fl. vorläufig auf freien Fuß gesetzt. WEIß, Hexenprozesse, S. 343. Der Prozess wurde unterbrochen und nach der Geburt des Kindes fortgesetzt. Das von dem Rechtsgelehrten Dietrich Morus unter Berufung auf die CCC vorbereitete Todesurteil wurde noch am gleichen Tag vollstreckt. In dem Prozess gegen Anna Maria Schump in der schwedenfreundlichen Grafschaft Wertheim 1642 bekannte diese, das Handwerk von zwei schwedischen Soldatenfrauen erlernt zu haben. DIEFENBACH, Hexenwahn, S. 64. Wie es scheint, haben die in den 1640er Jahren aus dem Krieg heimkehrenden Soldaten extremere Vorstellungen vom Satanskult erst nach Schweden importiert. ANKERLOO, Trolldomsprocesserna, S. 326-328; BASCHWITZ, Hexen, S. 321.1640 ließ der Oberleutnant Seidlitz in Grünberg (Schlesien) die Frau eines Wachtmeisters, eine Marketenderin und die Frauen zweier Gemeiner verbrennen. WOLF, Hexenprozesse, S. 900.

Der hohe Verlust an Pferden wurde von den Offizieren immer wieder auf Verzauberung (!) zurückgeführt. „Geweihte Sachen“, die Maximilian der Armee zur Verhütung von Hexenschäden zukommen ließ, wurden den Pferden in die Mähnen eingeflochten oder in die Halfter eingenäht. MAIER, Unterpfalz, 387. So forderten der Konvertit Ulrich von Württemberg und Fleckenstein „Teufelsgaiseln“ für ihre Pferde und ließen sie ihnen an die Währen binden. DAMBOER, Krise, S. 83. Teilweise wurden durch einquartierte Soldaten auch entsprechende Beschuldigungen gegen Zivilisten erhoben, um Geld zu erpressen. Vgl. die Friedberger Chronik des Nikolaus Arnold (1614-1694), Bäcker und Landwirt, Ratsherr und Bürgermeister; WAAS, Chroniken, S. 291: „Nach diesen Grafen [Nassau u. Waldeck] kam der Rittmeister Westphal [2 Jahre vorher: 1. Juli 1641]. Dieser hatte rechte Freibeuters Dieb; dann er hatte sein Quartir allein im Ochsen, ließe seine Diebe eine ganze Nacht rauben und stehlen. Ließe H. Hans Bauschen einen Ochsen stehlen und thate ihn im Keller ab. Ließe mir einen Hund stehlen und vermeinten, mir mein Vieh zu rauben, aber sie waren verjaget. Da konnte der Dieb nicht an mich kommen, sagte, meine Frau hette seinem Reuter ein Pferd verzaubert und billigte dem Reuter, er solte ihm das Pferd bezahlen lassen, und hieße mich auf der Oberstuben einen Heksenmeister, wolte über mich her mit dem Degen, aber ich entsprang ihm. So ward das Pferd besichtiget durch Meister Hansen, Jakob Weimern und Wilhelm Hinsteln, so hatte der Dieb dem Pferd das Pflaster zersprengt. Aber der Diebsrittmeister hat seinen Lohn bekommen, ist mit einer Axt erschlagen worden, und [ich] mußte den 3 Mennern vor ihr Pferd-Visitation geben 2 th". [Dieselbe Geschichte ist es offenbar, die der Chronist später noch einmal folgendermaßen erzählt:] „Anno 1644 im Oktober [?] hatte ich einen Reuter sampt seinem Bruder, Hans Albert genannt, hurtig vom Eichsfeld. Derselbe ritte auf die Diebspartei aus und hatte bei Frankfurt eine Mühl geplündert. Lude sein Pferd fast 10 Mesten Korn uf, und als sie im Heimreiten sein, stürzte sein Pferd bei Ilmstadt in der Nacht und hatte das Reiß [Rist, Widerrist, Gelenk zwischen Hals und Schulter] gesprengt und ein Loch überm rechten Aug am Kopf, das zum Hirn ging, gefallen. Ist den andern Tag verreckt. [Der Soldat] sagte, entweder ich oder mein Hausfrau Kathrein hetten's ihm verhext, und forderte 60 Rth. darfür. Wir entschuldigten uns [bestritten es]. Sein Rittmeister Westphal sagte, mir solten's ihme bezahlen. Und als es Meister Hans, der Scharpfrichter, ausführte, mußten der Schmidt und 3 Reuter mitgehen zu sehen, was ihm gemangelt. Da fand sich's, wie obgemelt. Mußte der Dieb und sein Diebsrittmeister still schweigen. Kostet's mich doch bei dem Schmidten 1 Rth., ohne was sonsten gekostet hat“. Selbst Kriegsverletzungen wurden auf Hexerei zurückgeführt. So hatte in der Grafschaft Lippe ein Sohn 1653 unter dem Einfluss der Zigeuner seine eigene Mutter, die ihm die Übergabe des Hofes verweigert hatte, beschuldigt. Diese schwamm dreimal auf dem Wasser; nach schwerer Folterung gestand sie und wurde mit dem Schwert hingerichtet. WALZ, Hexenglaube, S. 115f.

[69] Stadtarchiv Schweinfurt Best. RR Fasz. II 79, Prozessakte Scholl, Bl. 19-24. Vgl. auch Warlich, Bernd, Das „Blutbadt der Unschuldigen" - Infamien der Macht. Hexenverfolgungen und -prozesse in den Amts- und Landstädten Gerolzhofen, Wiesentheid, Donnersdorf und Volkach des Hochstifts Würzburg und im Amtsbereich der Casteller Grafen Ende des 16. und in der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts. Typoskript.

[70] Stadtarchiv Schweinfurt Best. RR Fasz. II 79, Prozessakte Scholl, Bl. 8-14, 40-44.

[71] Stadtarchiv Schweinfurt Best. RP Sign. RP 28, Bl. 175 v-176 r.

[72] Stadtarchiv Schweinfurt Best. RP Sign. RP 28, Bl. 177 v-178 v.

[73] BECK, Chronik 1. Bd. 2. Abt., S. 38.

[74] ZITTER, Cronachische Ehren Cron, S. 37; Wittstock [Kr. Ostprignitz/Wittstock]; HHSD X, S. 394ff. - 24.9./4.10.1636: Schwedische Truppen (9150 Berittene und 7228 Infanteristen) unter Johan Banér schlagen die kaiserlich-sächsischen Truppen (9000 Berittene und 9000 zu Fuß) unter Melchior von Hatzfeldt. Dadurch konnten die schwedischen Kontributionsgebiete wieder ausgeweitet werden; Banér hatte bewiesen, dass mit Schweden als Militärmacht in dieser Kriegsphase wieder zu rechnen war. Vgl. Eigentlicher Verlauff Des Treffens bey Wittstock / etc. vorgangen den 4. October / 24. September 1636 [VD17 23.313240S]. Vgl. die hervorragende Edition von EICKHOFF; SCHOPPER, 1636; MURDOCH; ZICKERMANN; MARKS, Battle of Wittstock; ferner HÖBELT, Wittstock; HEßELMANN, Simpliciana XXXIII.

[75]schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee" bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee", die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.

Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[76] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall.

[77] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica", die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser schweren Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen' (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255).

[78] Schlacht bei Nördlingen am 5./6.9.1634 zwischen den kaiserlich-ligistischen Truppen unter Ferdinand (III.) von Ungarn und spanischen Kontingenten unter dem Kardinal-Infanten Fernando auf der einen Seite und dem schwedischen Heer unter Feldmarschall Gustav Horn, der in eine 7 Jahre dauernde Gefangenschaft geriet, und Bernhard von Weimar auf der anderen. Die Schwedisch-Weimarischen verloren nicht allein die Schlacht, etwa 8.000-10.000 Tote und 3.000-4.000 Verwundete - auf kaiserlicher Seite waren es 1.200 Tote und 1.200 Verwundete - , sondern mit ihr auch den Einfluss in ganz Süddeutschland, während der französische Einfluss zunahm. Vgl. die ausführliche Darstellung bei  ENGERISSER; HRNČIŘĺK,Nördlingen 1634 (die detaillierteste Darstellung der Schlacht); STRUCK, Schlacht, WENG, Schlacht. Vgl. den lat. Bericht »Pugna et victoria ad Nordlingam«, der den protestantischen Ständen zuging;Staatsarchiv Bamberg B 48/145, fol. 74 (Abschrift). Zur französischen Sicht vgl. den Avis Richelieus, 1634 IX 11; HARTMANN, Papiers de Richelieu, Nr. 288.

[79] Schwadron: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).

[80] Vgl. auch Banérs Brief vom 26.9.1636 [a. St.] an Wilhelm V. von Hessen-Kassel; KÖNNECKE, Quellen II, S. 213ff.

[81] Das stammt von Grimmelshausen, der aber selbst nicht unmittelbar beteiligt war !

[82]Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-18.10.1656 Dresden].

[83] ENGLUND, Verwüstung, S. 157ff.

[84] Mühlhausen [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 286ff.

[85] George Einon [Enno, Einan, Egner], kaiserlicher Obrist.

[86] Zacharias Fingerling [Bingerling] [ - ], kaiserlicher Obristleutnant.

[87] Schatzung: zusammenfassender Ausdruck für direkte Steuern, besonders für die Bede und den städtischen Schoß.

[88] Johann [Hanns] Ludwig Fuß [Fueß] [ - ], kaiserlicher Generalkriegskommissar.

[89] Exekution: (notfalls gewaltsame) Umsetzung von Bestimmungen und Auflagen; Zwangsvollstreckung, Zwangseintreibung von Kontributionen. Das Militär setzte dafür gern die allseits gefürchteten Kroaten ein; LEHMANN, Kriegschronik, S. 68f., 70. Die Bürger hatten den zwangsweise bei ihnen einquartierten Soldaten Wohnung, Holz, Licht, Salz und Lager zu gewähren und für jeden Tag und Mann z. B. ein Kopfstück zu zahlen, bei halben Tagen dementprechend ein halbes Kopfstück und bei einzelnen Stunden im Verhältnis weniger, bis die fragliche Summe aufgebracht war. Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] schreibt in seiner „Chronick“ eine derartige Exekution, SCHORER, Memminger Chronick, S. 146f.: „Was die Soldaten / im Hornung / Merzen vnd April [1637; BW] / vor grewliche Tyranney geübet / die Thor gesperret / den vornembsten Burgern eingefallen / eine grosse Summa gelt zuerpressen / ist vnbeschreiblich. Zu diesem Elend kam noch ein Verbott / vnd Ringerung etlicher Müntzsorten im Römischen Reich / also daß der arme Mann vmb sein gering übrigs Geltlen kein bissen Brodt bekom̃en konnte. O deß grossen Elendts ! über diesen grossen Jam̃er / kam im Mayen Ordinantz / daß die Stadt 1 ½ Regiment vom Piccolominischen Volck verpflegen solle: Darzu man Monatlich 3200. Gulden geben muste. Als man den 10. May durch einen Commissarium mit den Officirern rechnete / war die Stadt gezwungẽ der Officirer Rechnung / welche sie nach ihrem Beliebẽ gemachet / zu vnderschreiben. Den 31. May waren Herrn Burgermeister vnd Geheimbde [Ratsherren; BW] in Arrest / in deme die Officirer viel tausent Gulden begehrten. Den 2. Junii haben die Officirer die vornehmbste Häusser bezogen / vnd sich mit Gewalt eingelegt / Geld zu erpressen / wehrete biß auff den 7. Junii. Man forderte das Gericht und Rath zusamen / vmb Mittel zu sehen Gelt auffzubringen / aber es scheinete vnmöglich / also weil nunmehr die Burgerschafft vmb ihr baares Gelt / Gold /Silbergeschirr vnd Kleinodien gäntzlich gekommen / hat man sich resolvirt / den Soldaten Zin / Kupffer vnd Kleider anzubieten. Darauff gieng den 10. Junii das Exequiren widerum an. War ein kläglicher Tag / konnte kein Burger dem andern helffen / bald hörte man wie die Soldaten da / bald dort eingefallen / vnd Gelt presseten. Den 13. Junii war der Rath widerumb arrestirt / vnd Soldaten in der Burger Häuser geschicket / von manchem 200/300/400 biß in 500 fl. zuerpressen: Da man sich dann mit ihnen vergleichen / oder so lang zu Essen vnd zu Trincken geben müssen. Wie sich dann befunden / dass sie auff die 2049. fl. von den Burgern in ihren Häusern erpresst: auch 160. Kühe vñ 60. Pferdt ihnẽ weg genom̃en / solches auch vnder grossem heulen vnd wehklagen der armen Burger / vnd ihren kleinen Kindern fort biß nach Ochsenhausen getriben / doch hernacher widerumb allher gebracht / vnd auff 30. Stuck an ihrer Forderung in behalten. Als man ihnen nun satisfaction gegeben / an Vieh / Gelt / Geltswerth vnd Obligationen / etlich tausent Gulden betreffent / seyn sie (die vom Beckischen Regiment) den 17. Junii weggezogen / worauff die Stadt widerumb etwas Lufft / vnd die Schlüssel zu den Thoren bekommen. Es befande sich nach ihrem Abzug / als die Rechnungen von Biberach / Ravenspurg / Kauffbeuren / Leutkirch vnd vnserer Stadt zusamen getragen wurden / daß die Beckische [Johann Freiherr v. [der] Beck [Bec]; BW] Soldaten / diese bemelte Stätt innerhalb 5. Monaten auff die 130000. fl. gekostet“.

[90] tribulieren, tribellieren:quälen, plagen, bedrücken.

[91]Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd" hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise führten die Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff.  Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung.Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[92] Herbsleben [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 195f.

[93] JORDAN, Mühlhausen, S. 89.

[94]Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-18.10.1656 Dresden].

[95]Rudolf [Rudolfo] Graf Colloredo [Coloredo, Coloreto, Coleredo, Colredo, Kolloredo]-Waldsee [Wallsee] [2.11.1585 Budweis-24.2.1657 Prag], kaiserlicher Feldmarschall.

[96] Otto Friedrich Graf v. Harrach [2.9.1610-7.5.1639 ?-1648], kaiserlicher Obrist.

[97] Sebastian Peregrin Zwyer v. Evebach [Zweyer, Zweier]  [1597-1661], kaiserlicher Obrist. Vgl. ZURFLUH, Sebastian Peregrin Zwyer von Evebach.

[98]Maximilian Felix Freiherr v. Wolkenstein-Eberstein [ -1686], kaiserlicher Obrist.

[99] Jan Freiherr v. Werth [Büttgen 1594-16.9.1652 Benatek], bayerischer, kaiserlicher General der Kavallerie. Vgl. LAHRKAMP, Jan von Werth.

[100] Walter Graf Leslie [1606 Fettermaer House, Aberdeenshire-4.3.1667 Wien], kaiserlicher Feldmarschall.

[101] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt". In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung.

[102] bestricken: fesseln, aber auch gefangen nehmen, gefangen legen, in die Stube einschließen, ohne dass Stricke dabei vorkommen.

[103] Gebesee [LK Sömmerda]; HHSD IX, S. 128f.

[104]Diskretion(sgeld):Verehrung = „Ehrengeschenk", das von ein- oder durchziehenden Offizieren erwartet oder erzwungen wurde, in Geld- oder Sachleistungen der verschiedensten Art.

[105] JORDAN, Mühlhausen, S. 256f.

[106] Rote Kappe: GUTERMANN, Alt-Schweinfurt, S. 4, nach einer Zeichnung des Reichsvogts Johann Hermann von 1650: „Links von der Mühle stehen die ‚blaue' und die ‚rote Kappe' (auf dem Stich mit Nr. 9 bezeichnet). Es waren für dies 2 runde Mauertürme, welche ihren Namen nach dem blauen Schieferdach und dem roten Ziegeldach bekommen hatten. Beide Türme dienten als Gefängnis“. Vgl. auch ENDERLEIN,  Reichsstadt Schweinfurt. Frdl. Hinweis von Frau Margarethe Mohr.

[107] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 479.

[108]Kompanie:Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett", „Fähnlein", „Leibkompanie".

[109] Hermann Graf v. Hatzfeldt [Holtzfelt] [12.7.1603-23.10.1673], kaiserlicher Obrist.

[110] Franz v. Hatzfeldt [13.9.1596 Schloss Crottorf-30.7.1642 Würzburg], Fürstbischof v. Würzburg u. Bamberg. Vgl. WEBER, Würzburg und Bamberg.

[111] Kreistag: Seit 1529 bildeten sich die Kreistage zu Beschluss- und Beratungsgremien ihrer Mitglieder heran. Unabhängig von seiner reichsständischen Zugehörigkeit besaß jedes Mitglied eine Stimme im Kreistag, der unregelmäßig zusammentrat. Zu diesem Zweck wurde als wichtigstes Amt das des Kreisausschreibenden geschaffen. Das Amt, das schon bald teilweise erblich wurde, wurde in einigen Kreisen von einem, in den meisten jedoch von zweien, dem weltlichen und dem geistlichen kreisausschreibenden Fürsten bekleidet. Dabei handelte es sich in der Regel um die ranghöchsten Fürsten des Kreises. Im Schwäbischen Reichskreis waren dies beispielsweise der Bischof von Konstanz und der Herzog von Württemberg, im kurrheinischen Kreis dagegen allein der Kurfürst von Mainz. Die Kreisausschreibenden beriefen ursprünglich die Kreistage ein und führten die Korrespondenz mit den anderen Kreisen. Im Laufe der Zeit entstand daraus gewissermaßen eine geschäftsführende Rolle, so dass sie beispielsweise auch die Reichsgesetze zur Publikation innerhalb des Kreises versandten. Der Kreistag wählte den Kreishauptmann (auch Kreisoberst oder –obrist) und seine Nachgeordneten bzw. Stellvertreter, dessen Aufgabe ursprünglich die Führung der Kreistruppen war, die ihm von den Kreisständen unterstellt wurden. In einigen Kreisen stand später an der Spitze der Truppen ein Kreisgeneral, der Kreisobrist war dann, wenn das Amt überhaupt beibehalten wurde, nur für die Wahrung des Friedens nach innen zuständig. Weiterhin wurden durch die Kreisstände die Zugeordneten (Räte) und das Personal für Kanzlei, Kasse und Archiv bestimmt. Wichtige Aufgaben waren: Erhaltung gemeinen Friedens und Ruhe gegen Aufrührer, zusammenrottende Kriegsleute und ausländische Werbungen. Zu der „innerlichen Defension“ kam recht bald die Landesverteidigung des Reiches; dieVollstreckung der „Gerechtigkeit wider die in die Acht Erklärte“; die Ermäßigung der Matrikularanlagen; die Aufsicht über das Münzwesen; die Beobachtung der Zölle und die Wahl der Beisitzer des Reichskammergerichts.

[112] KOLB; KRENIG, Unterfränkische Geschichte Bd. 3, S. 506.