Hermann Christoph von Mandelsloh, Obrist

Der Text wurde freundlicherweise von Herrn Dr. Warlich aus Volkach, Historiker, zur Verfügung gestellt. Herzlichen Dank dafür!

 

Mandelsloh [Mandelslohe, Mandeisloh, Mandelslohn, Mandesloe, Mannslohe, Mandelslo], Hermann Christoph [Christoffel] von; Obrist [1602-23.4.1655 in Hildesheim beerdigt] „Der Konvertit Hermann Christoph von Mandelsloh ist ein Beispiel dafür, dass sich der Besuch des Hildesheimer[1] Jesuitengymnasiums karrierefördernd und zugleich persönlichkeitsbildend auswirken konnte. Mandelsloh, 1602 im Erzstift Bremen von protestantischen Eltern geboren und aus einem alten Adelsgeschlecht stammend, wurde 1612 von seiner Mutter auf Drängen seines Onkels, des Hildesheimer Domherren Christoph Dietrich Bock von Northolz,[2] auf  das Jesuitengymnasium nach Hildesheim geschickt, wo er zu einem unbekannten Zeitpunkt konvertierte.[3] Mandelsloh ging zu weiteren Ausbildung nach Speyer[4] und studierte von 1620 bis 1623 am Germanicum[5] in Rom, bevor er mit Domherrnpfründen in Verden[6] und Halberstadt[7] ausgestattet wurde. Im Jahre 1628 beerbte er seinen Onkel und Förderer Dietrich Bock von Northolz, wobei unter das Erbteil auch die Domherrenpfründe in Hildesheim fiel. Allerdings führte der Dreißigjährige Krieg zu einem Bruch in Mandelslohs Biografie, denn er schloss sich Tillys[8] Truppen an und rückte bis zum General-Quartiermeister[9] auf. Dann allerdings gab er die militärische Karriere auf und wurde im Zuge der Restitution des Großen Stifts 1643 Drost zu Winzenburg[10] und neun Jahre später Drost zu Gronau.[11] Die enge Verbundenheit mit den Jesuiten[12] zeigte Mandelsloh bis zu seinem Lebensende, denn er nahm bis kurz vor seinem Tode an den Exerzitieren der Jesuiten teil, und schließlich war es der Jesuitenpater Meinhard Heerde, der 1655 im Hildesheimer Dom die Leichenpredigt auf Mandelsloh hielt“.[13]

Er stand als Obristwachtmeister[14] im Regiment[15] Haxthausen[16] bzw. Generalquartiermeister und als Obrist[17] in kaiserlichen Diensten.

„Anfang September [1635; BW] hob Landgraf Wilhelm[18] sein Lager auf und führte seine Regimenter in nordwestlicher Richtung ab, während Speerreuter[19] sich zur schwedischen Armee[20] des Feldmarschalls[21] Baner[22] begeben wollte. Bönninghausen[23] rückte nicht nach, sondern begab sich zur kaiserlichen Hauptarmee. Er hatte im Juli Obristwachtmeister Mandelsloh zu Gallas[24] gesandt, um über die Kriegsumstände in Oberhessen Bericht zu erstatten; Gallas hatte Mandelsloh zu König Ferdinand[25] weitergeschickt, der ihn seinem kaiserlichen Vater[26] zusandte. Der Obristwachtmeister hatte offenbar den Auftrag, Bönninghausen zu rechtfertigen und ihm für das Kommando eines Korps vorzuschlagen, das zur Weser aufbrechen sollte. Indes entschied der Kaiser, man möge Bönninghausen aus Rücksicht auf die beiden Kurfürsten von Mainz[27] und Köln[28] von der Hatzfeldtschen[29] Armee - die demnach für Westfalen bestimmt war - abberufen. Daß Bönninghausen gern und oft seinen Söldnern[30] das Plündern[31] erlaubte, war allgemein bekannt. Der Generalfeldzeugmeister Marchese Caretto,[32] der ein scharfer Gegner Bönninghausens war und am Kaiserhof gute Verbindungen hatte, schrieb Hatzfeldt, der Unwillen über seine Plünderungen und Gewalttaten äußerte, am 8. September aus Offenbach[33]: ‚Mich wunderts nicht, daß Klagen einkommen, denn nicht allein die Offiziere, sondern die Kommandanten selbst ausschicken und Vieh wegnehmen. Unser Krieg ist leider so weit gekommen, daß mancher, seine Pferde zu schonen, mehr seine Gelegenheit als Ihrer Majestät Dienst suchen tut. Die Hauptschuld an den Plünderungen in Nassau-Hadamar[34] trägt Obrist Bönninghausen; seine Leute nehmen nicht ein Pferd oder eine Kuh vom Feinde, ohne daß er das meiste davon bekommt'.[35] Freilich war Caretto nicht besser, wegen grober Exzesse von Wallenstein durch Reduktion seines Regiments bestraft, war er dessen giftigster Gegner gewesen und zählte ‚zu den durch teuflische Bosheit und Habsucht berüchtigten Heerführern'. Daß er, prahlerisch und eingebildet auf seine Ahnen - deren einer Großmeister des Johanniterordens gewesen war - , später mit Bönninghausen noch öfter aneinandergeriet, wird in der Schilderung des Feldzuges von 1638 ersichtlich werden".[36]

Vom 31.12.1634 bis 2.1.1635 war das Regiment Haxthausen erneut in Hallenberg[37] einquartiert, wo die üblichen Übergriffe gegen die Einwohner stattfanden: „Demenach nun umb das neue jahr die ubrigen keiserischen in hisiger landschaft afterplibene truppen auf erfurderung des hern von Grisheim[38] aufwarts marchiren mussen und hisige stadt sich zwar mit dem hern von Griesheim auf 20 pferde einzunehmen verglichen gehabt, so hat jedoch der obristleutenant[39] Gogrebe[40] zu Valmede[41] binnen Braunschappel[42] umbgestoßen und dan wegen seiner Sachsenbergischen[43] action erpractisiret, daß wir von 4 in 5 hundert man zu roß und fuß in die stadt bekommen. Weil nun aber in abwesen herrn obrist[44] Moritz von Haxthausen weder in fouray[45] noch andern teilen ordre gehalten, so hat dis quartir dis arme städtlein bis an den dritten tag gestanden an die 500 reichstaler.

Und obgleich den ersten abent allein 3 compagnien[46] einher kommen, so ist jedoch auch die 4 Rembert von Hörte[47] darzu eingelasen worden. Item folgentes tages der obrist Bilandt,[48] der obristwachtmeister Mandelslo und Buseck[49] sampt den gefangenen von Minden,[50] dazu hat sich der mehrenteil von andern quartiren von den dorfern einher gezogen, daß die stadt von volke stickent anerfüllt worden.

Damalig hat der leutenant von Risin, Rembert von Hörden, Margreten Bonacker, einer witiben, al ihr kleiderwerk abgenomen, und ob sie woll dasselbe mit 7 rt. ranzionirt,[51] so haben jedoch seine diner mehr als 5 rt. wert zuruck behalten. - Johannes Steuber hat einem corporal[52] geben mussen 1 rt. - item hat ein Haxthausischer reuter, die bratwurst[53] genant, Johan Grosen sein einziges pferd bei nachtlicher weile sein pferd aus dem stalle genommen, kostet 18 rt. - Ewaldt Cranauge hat einem cornet[54] geben mussen 1 rt. - item demselben mussen ein par gewand strumpe machen lasen, kostet 1 rt. - Jutte Enchen hat einem reideschmite[55] geben mussen 7 kopstucke.[56] - Isibilla, Henrich Bangen witibe, einem reuter 1 rt. - Lentzer Schnorbusch wittibe 1 rt. - Rumpf Johannes hat obristleutenant Bosen stalmeister[57] geben mussen 2 rt. - Linden Johannes hat des obristen hoffmeister[58] geben musen 8 kopstucke. - Jacob Bonacker haben des regimentsquartirmeisters[59] knechte bei nacht aus dem seckel genommen 4 rt. - Item eine decke, kostet 2 rt. - David Landtgraff dem regimentsquartirmeister, genant Brutlecht, 4 rt. - Die stadt hat dem adjutanten[60] wegen der schussel 2 rt, item hat die stadt damalig dem obristleutenant Bose[61] vor eine ohme wein zwanglich zahlen sollen 26 rt., hiruff empfangen 10 rt. Hat das ibrige seithero unterschiedlichen einmahnen lasen, aber bis dato nicht ferner bekommen. - Darzu sein die arme leut hin und jemmerlich abbastioniret,[62] auch in particulir geld und andern sachen statten mussen. - Endlich haben 2 reuter dem alhirigen pastor aufs neue jahr morgen [1635], als er zur kirche gehen wollen, seinen hut vom kopfe genommen und demnach mit gewalt entlaufen, kostete mit der binden 1 1/2 konigstaler[63] [...].

Anno 1634 vom 31. Decembris bis auf den 2. Januarii 1635 obrist Haxthausen regiment .... hir losirt, kostet 500 rt., an plunderung[64] 65 rt“.[65]

Im Januar 1636 war Mandelsloh gemeinsam mit dem Generalkommissar[66] Kaspar Dietrich von Schorlemer[67] in der Herrschaft Homburg[68] einquartiert.[69] Der Hildesheimer[70] Chronist, Arzt und Ratsherr Dr. Jordan notiert in seinem Tagebuch unter dem 11./21.8.1636: „Herman Christoff von Mandelsloh Kayserl. General-Quartier-Meister kombt herein, soll ein fr: Schreiben von Kayserl. Maj.[71] Ohne Ceremoni von Ihr Maj. selbst geschrieben seyn an Illmum.[72] [...] 12./22.8.: „Herm: Chr. von Mandelßloh ziehet wieder von hinnen, und ziehet der Marschalk Johan Eberhard von Steding[73] mit ihm“.[74]

Nach Dr. Jordan war der kaiserliche Feldmarschall Johann von Götz[75] am 28.12.1636/7.1.1637 zusammen mit Mandelsloh in Hildesheim erschienen.[76]

Von März bis Juni 1638 unterrichtete Mandelsloh Generalleutnant[77] Gallas[78] über den Feldzug in Norddeutschland in der Umgebung Bremens,[79] an dem er teilgenommen hatte.[80] Im August 1638 berichtete Obristleutnant Urias Martin[81] Hatzfeldt von Beschwerden des Magistrats in Essen[82] über Mandelsloh.[83] Angeblich war dieser schon 1638 Obristleutnant des Regiments Sperreuter.[84] Im Oktober dieses Jahres war er in Walsleben[85] stationiert und informierte Hatzfeldt über den Zustand der in Mecklenburg operierenden Armee Gallas'. Dass Gallas bei Lüchow[86] und Seehausen[87] stände, gab er im Dezember an Hatzfeldt weiter.[88]

Er geriet zusammen mit Hans Wolf von Salis[89] und anderen Offizieren in der so genannten Ruppertsgrüner[90] Affäre am 2.3.1639 in die Gefangenschaft Pfuels.[91] „Im Januar 1639 rückte Banner[92] gegen die in der Mark Brandenburg gelagerte kaiserliche Armee. Er hatte es, wie er am 6/16. Februar Oxenstierna[93] mitteilte, in erster Linie auf die sieben Regimenter abgesehen, welche unter 'Salis Commando auffm Eichsfeld[94] commoriren[95] sollen' und die er ‚nach gelegenheit der occasionen ... aufzuheben' vorhabe. Gallas sei ‚dergestalt zugerichtet, daß er vor dießmal vor keinen feindt, so schaden thun kann, zu achten'. In einem Postscriptum desselben Schreibens berichtet Banner, Salis sei mit den sieben Regimentern, ‚mit welchen er bis dato in und bei Mühlhausen[96] (an der Unstrut) gelegen, nach Franckenhausen[97] (in Schwarzburg-Rudolstadt[98]) gerückt und von dannen auch, wie jedermann sagte, über die Unstrut forgegangen', und werde ‚vielleicht zu Torgau[99] seinen übergang nehmen'. Banner's Anschlag auf Salis' Heer sollte nur zu gut gelingen. Gallas, dessen Truppen sich nur noch auf 8000 Mann belaufen haben sollen, wich mehr und mehr durch die Lausitz und Schlesien nach Böhmen zurück - ihm nach Salis. Letzterer war noch in Kursachsen, aber schon nahe an der böhmischen Grenze, als sein Verhängnis über ihn hereinbrach.

Es war am Abend des 2. März (1639) acht Uhr, als der zu Eger[100] anwesende kurbayrische Oberst Moser[101] dem uns schon bekannten früheren Kommandanten des Regiments Salis in bayrischen Diensten Obersten Schütz[102] ‚in großer Eil' die Nachricht zugehen ließ, ‚daß der Feindt 7 Meilen von hier (Eger) Herrn General Feldtzeugmeister Salys angetroffen' und demselben ein Treffen geliefert habe; ‚wie es abgegangen' wisse man noch nicht, allein Salis habe die Seinigen ‚mit aller sach alhero nach Eger geschickt; ‚ist bey ihnen große forcht, ... es möchte in zwei Tagen auf das lengst Freund und Feindt hiero bey uns sein'. [...] Und nun folgen sich rasch hinter einander eine ganze Reihe nach und nach bestimmter auftretender und eingehender Nachrichten, welche, zum größern Teil in den Münchener Akten des 30jährigen Krieges aufbewahrt, einen ziemlich klaren Einblick in den Verlauf dieses verhängnisvollen Ereignisses gestatten.

Bürgermeister und Rat der Stadt Eger melden am 3. März dem kurbayrischen Rat und Pfleger zu Tirschenreuth[103] an der Waldnaab (bayr. Oberpfalz), Johann Ulrich von Burhus auf Ottengrün,[104] der sich um nähere Details erkundigt hatte: gestern (den 2. März) Abends zwischen 6 und 7 Uhr sei des ‚Herrn Veldtzeugmeisters Hans Wolf Freyherrn von Salis sein Leibwagen und Canzley ... mit einer Convoi und Roß' angelangt; dessen ‚Leute und Offiziere' berichteten, ‚daß Er' (Salis) mit 6 und zwar zimblich schwachen Regimentern hernach komme; daß der Feind gestern frühe 8 Meyl von hier zu Rumpersgrün (recte Ruppertsgrün[105]) bei Plauen[106] im Voigtland[107] dieselben mit 12 Regimentern hat wollen überfallen; weil aber Herr General Wachtmeister (sic) al Erto[108] gewesen und sich nicht mit manir (hat) retiriren können, hete Er mit seinem Volgkh sich alda entgegen gesetzt und weren darauf an einander kommen. Und sonderlich sol Herr Obrist Wambold[109] entweder Todt oder doch tödtlich verwund sein'. Heute, am 3. März, seien weitere ‚avisen' eingelangt: Salis sei mit sechs Regimentern, ‚zwei zu Fueß und vier zu Roß' von 12 feindlichen Regimentern, ‚so General Slang[110] und Pfuel Commandiren', überfallen worden; ‚die Reutterey sol alsobalden in Ein Confusion gerathen sein. Weßen dann (diese) theils mit der pagagy[111] anheut über die Eger gangen (sind) und sich am Böhmer Waldt umb Königswarth[112] logiren; die übrigen haben mit Herrn General (Salis)[113] gegen Hoff[114] sich gewendet und werden heunt oder Morgen auch anhero kommen. Das Fueßvolkh, so bey 1000 Mann gewesen sein soll, hat nicht ausreißen können, dahero (es) sich in den Kirchhoff im Dorf reterirt und eine Zeit lang gewöhret (hat); und geben die marchitender[115] vor, daß es sehr soll eingebüßt haben'. Wie ein vom Feinde wieder entkommener Soldat angebe, habe Feldmarschall ‚Pannier' (Banner) 35 Regimenter zu Roß unter sich, auch sei Wrangel[116] mit einem starken Regiment zu ihm gestoßen, sodaß der Feind also ‚36 Regimenter zu Pferdt und 14 precaden (Brigaden)[117] zu Fueß, eine Jedliche uff 5: oder 600 Mann stark', beisammen habe. Die Schweden hätten alle ihre alten Quartiere in Meißen und Thüringen wieder bezogen, wohin aber ihr Marsch gehen möchte, könne man nicht wissen. [...]

Ein anderer Bericht vom Abend desselben Tages (3. März), der dem Obersten Andreas Kolb von Reindorff[118] zu Weiden[119] in der Oberpfalz - es ist nicht ersichtlich von wem - zukam, meldet, daß ‚gestern (2. März) Abends Truppen, geschlagene Reuther ohngefähr bei 300 Pferdt, eilendt' angelangt seien, ‚denen zur nacht immer zue mehr und mehr gefolgt, die mit Stifel und Sporen zue Fueß gegangen und uff Eger geeilet' (sind). Diese Flüchtlinge sagen ungefähr das nämliche aus. Die ‚Schwedische Parthey' habe etwa ‚2000 oder 1500 Pferdt' betragen; die Salissche Reiterei, ‚deren 3 Regimenter gewesen', seien ‚zerstreut und in die Flucht geschlagen,[120] das Fußvolkh aber, welches in dem Dorf (Ruppertsgrün) gelegen und sich in das Schloß und (auf) den Kirchhoff retirirt und gewehret, ... meist nieder gemacht und die übrigen gefangen genommen (worden), alßo daß von Inen gar wenig entkommen (sind) und (haben) ausreißen können, wie dann Herr General Salis und Obrist Spiegel[121] mit (dem) Obrist Leutenant, Obrist Wachtmeister und vielen Rittmeistern[122] neben andern officiren gefangen worden und auff Reichenbach[123] (bei Zwickau[124]) geführt worden. Den Flüchtigen haben die schwedischen biß auff plauen[125] nachgesetzt, also daß sie von früem morgen (des 2. März) vor 8 Uhren, in der sich der Scharmützel[126] angefangen, den ganz tag und nacht (d. h. Abend) gelauffen (sind) und nicht (haben) ruhen dörffen'. Schleitz[127] sei vom Gegner genommen, ebenso Neustadt[128] bei Zwickau samt andern Orten; in Eger herrsche große Panik."[129]

- Der Chronist und Bürgermeister Georg Leopold [1603 - 1676][130] aus dem von Eger abhängigen Marktredwitz[131] erinnert sich an den Februar 1639: „Den 20. Febr[uar] ist ein Geschrei allhier ein[ge]kommen, [dar]ob, [daß] die schwedische Armee, [die] unter dem Feldmarschall Banner um Altenburg[132] [gelegen], ankomme. [Sie soll auf] die Kaiser. Völker bei Zwickau eingefallen sein, etliche Regimenter ruiniert und sie bis nach Ölsnitz[133] und Adorf[134] verfolgt [haben]. Daher [war] um uns ein großer Schrecken; wie denn auch das Volk so im Markgrafentum gelegen, aus Furcht auf[ge]brochen [ist] und sich nach der Stadt Kronach[135] retiriert [hat]. Es ist hernach Bericht eingelangt, daß dieser schwedische Anfall zu Rupertsgrün bei Plauen geschehen ist. [Dabei sind] worden: der Kaiser. Feldzeugmeister Freiherr von Salis, der Gen[eral]quartiermeister Mannslohe, Oberl[eutnant] Barre,[136] Oberl[eutnant] Spiegel und fast alles Fußvolk; welches denn bei den Kaiser[ischen] auch großen Schrecken verursachte“.[137] -

„An demselben Tage [5.3.] meldet Oberst Kolb zu Weiden seinem ‚hochgeehrten Herrn Schwagern', dem Rentmeister N. zu Amberg,[138] er habe in Erfahrung gebracht, General Salis sei mit den 3 Kavallerie-Regimentern Coloredo,[139] Salis und  Altheim[140] und mit 2 Regimentern zu Fuß, deren Namen der Kundschafter ‚nicht behalten', bei Plauen auf die Schweden gestoßen, ‚deren 8 Regimenter, 600 Tragoner[141] und 6 Veldtstuckh[142] unter dem Commando Frangels und Schlangs'[143] standen. Das Regiment Salis habe 5 Standarten[144] verloren. Von Salis selbst habe noch nicht in Erfahrung gebracht werden können, ‚ob er gesundt, Gefangen, bey leben oder Todt' sei; die ‚bagagi[145] von disen 5 Salischen Regimentern' habe bei dem raschen Vordringen des Feindes zurückgelassen werden müssen und sei ‚in der Voidtländischen Bauern Handt verblieben' “.[146]

Ab dem Frühjahr 1639 hatte er wahrscheinlich das Regiment Sperreuter[147] geführt, das er ihm allerdings nach dessen Rückkehr 1640 zurückgeben musste.

Im Dezember 1640 weilte Mandelsloh in Regensburg,[148] in dem gerade der Reichstag tagte, und beklagte sich wegen fehlenden Unterhalts.[149] Vom November dieses Jahres datiert der Übergabevertrag von Maßfeld,[150] geschlossen von dem Kommandanten von Königshofen,[151] Bönhausen,[152] Mandelsloh und dem schwedischen Kapitän Hieronymus Tarras.[153]

1641 bekam er das Regiment La Fosse[154] verliehen, das angeblich 10 Kompanien zu insgesamt 3000 Mann umfasst haben soll.[155]

Aus Schweinfurt[156] wird 1641 berichtet: „Der Commißär[157] Wagemann[158] den 23. Jul. hier an, wegen der Suyschen[159] und  Hasischen[160]

abzurechnen, da befand sich dann, daß die Stadt über ihre Quota der 120 Monate Römerzug[161] 7,469 fl. ohne das Servis[162] welches sich auch auf  5000 fl., zuviel und darüber ausgegeben hatte. Nichtsdestoweniger schickte der Obercommißär Leonhard Beierle[163] einen Befehl hieher, daß man den Foßischen (jetzt Mandelslohischen) die Sommer-Verpflegung[164] geben sollte. D. Höfel[165] wurde zu gedachtem Beierle geschickt, um sich zu beschweren. Beierle erklärte: Die Stadt sollte geben, was sie vorhin gegeben hätte, die Verpflegung müßte anders woher geschafft werden“.[166]

„Vom Obercommißär Beierle kam den 25. August an den Rath ein Schreiben, in welchem befohlen wird, daß man den Mandeslohischen die Sommer-Verpflegung geben sollte. Der Rath aber weigerte sich, so sehr man darauf drang, und der Oberste Mandeslohe selbst solches verlangte, sich dazu zu verstehen; weil die Stadt vorher mehr ausgegeben hatte, als ihre Quota betraf. Um Matthäi[167] kam Kaiserl. Befehl von Regensburg, ‚daß man der Soldatesca hinfüro die Sommer-Verpflegung reichen sollte’. Es war aber in dem Kai[s]erl. Originalschreiben das Wörtchen hinfüro durchstrichen, welches sonst bey solchen Canzleyen nicht gebräuchlich ist, deßwegen es allerhand Gedanken verursachte. Wie Mandeslohe hier war, gestand er selbst ein, daß er das Schreiben geöffnet und der Secretär Pucher[168] das hinfüro durchstrichen hätte.

Den Soldaten wurde nun die Sommer-Verpflegung gereicht; aber diese wollten, auf Anweisung ihres Obersten, auch den Rückstand haben, der sich, ihrer Rechnung nach, auf 3000 fl. belief. Der Oberste schrieb an den Hauptmann[169] Karl Dellinger,[170] wenn sich die Stadt weigern würde, (wie es auch geschahe) sollte sich ein jeder Soldat bey seinem Wirth des Rückstandes wegen bezahlt machen. Der Rath hielt aber den 28. Sept. bey dem Commandanten Wietz[171] an, daß er die Soldaten so lange zur Geduld verweisen möchte, bis deßwegen eine Erklärung vom Kaiser käme; so lange wollten aber diese nicht warten, Sondern Dellinger sezte sich auf den Postwagen und fuhr nach Regensburg. Die Stadt schickte sogleich Johann Zimmermann[172] und den Stadtschreiber Markus Heberer[173] eben dahin, welche den Hauptmann Dellinger vor dem Thore zu Regensburg antrafen“.[174]

„Der Hauptmann Karl Dellinger kam den 9. October frühe um 3 Uhr, so wie Johann Zimmermann und der Stadtschreiber, von Regensburg zurück.

Der Stadtschreiber brachte Kaiserl. Schreiben an die ausschreibenden Fürsten mit: daß wenn die Stadt es nicht in Vermögen, auch über ihre Quota schon ausgegeben hätte, die andern Stände den Mandeslohischen die rückständige Sommer-Verpflegung geben sollten.

Deßwegen der Stadtschreiber den 10. d. zu dem Bischofe nach Bamberg[175] geschickt wurde, bey welchem sich auch General Fernemont[176] und der Oberste Mandeslohe befanden.

Der Bischof[177] wollte sich zu keiner Verpflegung verstehen, daher kam gedachter Mandeslohe am 13. d. selbst hieher und forderte hastig den Rückstand.

Da sich aber der Rath durchaus nicht dazu verstehen wollte und konnte, weil die Stadt über ihre vorige Quota schon so viel

bezahlt hatte. Mandeslohe ließ am 14. d. Abends seinen Soldaten andeuten, den Rückstand bey den Bürgern in den Quartieren zu fordern, doch daß es nicht mit Gewalt geschehe. Worauf der Rath den 15. d. dem Obersten seine Entschließung nochmals und zwar schriftlich übergeben ließe, die er aber durchaus nicht annehmen wollte.

Den Bürgern ließ der Rath ansagen, daß sie den Soldaten gute Worte, sonst aber nichts geben sollten; würde ihnen aber etwas gewalttätiger Weise abgenommen, so sollte ihnen Alles wieder ersezt werden.

Indeß kam der Gil de Hasische Hauptmann, Peter Haas,[178] mit 1 Lieutenant,[179] 1 Fähndrich[180] und 120 Gemeinen[181] von Meiningen[182] hier an. Da er aber vernommen hatte, daß die Mandeslohischen nicht eher ausziehen wollten, bis sie bezahlt wären, legte er seine Soldaten nach Niederwerrn,[183] er selbst begab sich zum Fernemont. Weil sich aber die Soldaten zu Niederwerrn wegen der Schweden nicht sicher genug glaubten, zogen sie am andern Tage hier über die Brücke nach Schwebheim,[184] Ober[185]- und Unterspiesheim.[186]

Der Oberste Mandeslohe reiste nach Cöln[187] zum Churfürsten[188] und hinterließ schriftlich, daß Hauptmann Dellinger die Gelder eintreiben sollte. Darauf die Soldaten am andern Tag, d. 16. Oct. das Geld wieder von ihren Wirthen forderten; aber kein Bürger hatte sich dazu verstanden.

D. Höfel und Martin Geißler[189] wurden gedachter Streitigkeit wegen am 17. October an Fernemont geschickt, dieser kam am 18. selbst hieher und reiste am folgenden Tage wieder nach Würzburg, wohin er auf den Freytag einige Abgeordnete der Stadt bestellte, um die Sache in Ordnung zu bringen.

Es geschahe; aber die Zahlung wurde nicht allein vom Bischofe, sondern auch vom Fernemont der Stadt zugesprochen.

Weil nun die Stadt bey ihrer gerechten Sache an keinem Orte Hülfe erlangen konnte, so war kein anderes Mittel übrig, als daß sie sich mit den Soldaten in einen Vergleich einließ, und dieser fiel billig aus; denn für den Rückstand und für alle gemachte Forderung nahmen sie 5000 fl. Rheinisch,[190] darüber sie einen Schein ausstellen mußten, daß sie an den künftigen 120 Römermonaten abgezogen werden sollten.

Hierauf zogen sie am 29. Okt. froh und zufrieden ab, und marschirten nach Maßfeld,[191] nahmen aber auch zugleich das Lob von den Bürgern mit, daß sie sich seit dem Jahre 1634 unter allen Soldaten am besten betragen haben.

Nun zogen die Hasischen hier ein. Ein gemeiner Soldat bekam alle 10 Tage 16 Bzn.,[192] daher machte diese Hasische Verpflegung in 10 Tagen 154 Thaler“.[193]

Im Mai 1642 beklagte sich Moritz Christian Graf von Wied-Runkel[194] bei Hatzfeldt[195] über die Kontributionserhebungen Mandelslohs in Runkel.[196]

Im August 1643 hielt sich Mandelsloh in Düren[197] auf, wobei abgesehen von den Beschwerden über Hauptmann Tibante[198] auch eine Exekution[199] im Amt Nideggen[200] durchgeführt wurde.[201] Im September wurden Burg Nideggen geräumt und Düren weiter befestigt.

Das „Theatrum Europaeum“[202] berichtet über die Kämpfe gegen die Hessen-Kasselischen[203] um Düren: „Ingleichen wurde zu dieser Zeit / nach Abziehung der Käyserlichen Völcker / vnter dem Herrn General Feld-Marschall Hatzfeldt / ob dem NiederRheinStrom die Statt Dühren / vom Fürstl. Hessischen General / Herrn Grafen von Eberstein[204] berennt vnd belägert. Aber nach dapfferm Widerstand deß Obristen Hermans Christoff von Mandelslo hinwiederumb quittirt / vnnd auff Anziehung Käyserischen Volcks / entsetzt / deren Belägerung / Defension vnnd Quittierung seynd ab hierbeykommender vollständiger Relation ordentlich mit mehrerm zu vernehmen / wie folget:

Nach beschehenem Aufbruch der Käyserlichen Völcker auß dem Land Gülch / vnd hinterlassener Besatzung allein in Dühren / vnter deß Herrn Obr. Herman Christoff von Mandelsloh Commando / hat der Fürstl. Hessische Gen. Leutenant / Herr Graff von Eberstein auß allen Hessischen Guarnisonen Volck geleichtet[205] / vnd ein Corps d’Armee von 5. oder 6.000 Mann zu Roß vnd Fuß formirt / damit Anfangs dieses Monats vnvermutheter Dinge disseits Rheins gesetzt / den geraden Weg auff die Rhour genommen / sich bei Lünnig[206] vmbher gelägert / vnd es kein ander Ansehen gehabt / als ob möchten sie ihre Revange im Reich von Achen[207] / wegen deß auff dem Hauß Gronßfeld[208] erlittenen Abbruchs suchen. Wie sie aber gedachter von Aachen vorhabende dapffere Gegenwehr / vnd bey erlangter der Lütticher[209] Succurß[210] gemachter guter Anstalt / erfahren / seynd sie etliche Tag zu besagtem Lynnig[211] still gelegen / von allen Gülchischen[212] Quartieren die Proviant abgepresset / vnd vnterdessen von jhren Bundsgenossen auß Dühren einer der / zwischen dem Rath vnd Bürgerschafft expractisirten Dissension,[213] vnnd daß nicht mehr / dann etwa 150. Mañ / darzu krumb vnd kranck / nebenst dem Obr. Mandelsloe / gleichsam vff eine verlohrne Wacht in der Statt hinderlassen / nach dem alle Käyserl. Völcker gegen Trier[214] zu marchirt / vergewissiget / vnd damit gleichsam dahin gelocket / als sind die Hessen mit 7. Trouppen den 7. Sept. zu Abends bey der Windmühlen ankommen / etliche Pferde weggenommen / vnd sich die Nacht bey einem abgebrandten Flecken auffgehalten. Am 8. Sept. als vff vnser lieben Frawen Tag / mit obgemeldten Trouppen / vnterm Commando deß Obr. Leut. Schwerdt[215] / die Schwein vor der Statt / welche sie auß Vnachtsamkeit zu weit getrieben / mehrentheils / vnd deren an 300. bekommen / worüber ein grosses lamentiren von Bürgern vnd Weibern entstanden / so jre Ferckẽ mächtig beklagt. Es seynd aber deren gegen Abend vñ die Nacht über 100. wider von den Hessen außgerissen / die übrigen für 200. Reichsth. rantzionirt[216] / vnd nach der Belägerung bey 140. wider hinein gebracht worden.

Nach dem FerckenKrieg hat Herr Obrist. vnd Commendant der Statt den gantzen Vormittag so wol zu Roß als zu Fuß mit den wenigen Officirern / so beritten / weil keine Reutter alda hinderlassen worden / oben beym Creutz / vorm Cöllnischen Thor / mit den Hessen scharmutziret[217] / darüber etliche Hessen / vnter welchen ein Officirer gewesen / erlegt vnd beschädiget / biß zu Mittag das gantze Läger an Reutterey / Fußvolck vñ Pagagy in 6. à 7000. Mann / wie sie sich außgeben / neben 13. Stücken[218] vnd 2. Fewermörser[219] vor der Statt ankommen / vnd sich hinter die Mühlen mit Reuterey vnd Fußvolck gelägert / gleich Posten auff dem Jesuiter-Hoff / auch Herrn Mockelhauß vnd rundumb die Statt genommen / auch zu approchiren[220] vom Jesuiter-Hoff gleich angefangen. Worauff Herr Obrister sich mit denen bey sich habenden 400. Mann / worunter 160. von Herrn Obrist. Sparr[221] vnterm Commando Hauptmann Marcker[222] vnd Leuten. Reden[223] von seinem Regiment bey sich gehabt den Hauptmann Hauens[224] / den Cap. Leutenant Joh. Peschken,[225] Leutenant Frischmann / Leuten. Stahle[226] / Leuten. Joh. Krantz[227] / RegimentsQuartiermeister[228] / Fähnrich Wolffhard[229] / Fähnrich Hornberger[230] / Fähnrich Lilgens[231] von Herrn Thibanti, Packard[232] vnd Fähnrich Miß von Carli[233] Compagny / nebenst andern Officirern / vnnd ohngefehr 260 Mann / überall die Außtheilung der Posten / wie sub lit. A[234] zu sehen / gemacht. Vnd weil diese Mannschafft bey weiten nicht Bastant / diesen Orth zu besetzen / hat er theils Bürger / so sich in Ih. Käy. Mayest. Dienst noch gehorsamlich erzeiget (deren doch Anfangs wenig waren) mit eingesteckt / vnd so gut er gekundt / alles / wo jhm die Hessen zukommen können / auff ein Vorsorg verbawet / vnd in Eyl separirt / vnd die gantze Zeit kein vierthel Stund zu feyren gehabt. Es haben sich auch alle Officirer vnd Soldaten / so wenig deren auch gewesen / so standhafftig vnnd resolvirt erzeigt / dass sie billich lubens werth syen gewesen. Am 8. Sept. hat der Hessische General Leutenant / Graff von Eberstein[235] Nachmittag durch einen expressen Trompeter / mit folgendem Schreiber[236] sub. lit. B[237] die Statt auffordern lassen / hierauff ist gedachter Trompeter die Nacht in der Stadt verblieben / wol tractiret / vnd nechst folgenden Tags mit dem  Antwortschreiben / sub Lit. C.[238] sampt einer Verehrung / wieder abgefertiget worden. Darauff hat Eberstein gleich angefangen / vom Jesuiter-Hoff ziemlich zu approchiren / vnnd den Graben / so vmb die Vorstatt gangen / zu dämpfen / auch das Wasser oberhalb der Statt zu nehmen / daß keine Mühlen mehr gebraucht werden / noch einiges Wasser der Statt zufliessen können / wie er dann auch durch Reutter vnd Fußvolck eine große Anzahl Fassinen[239] vnd Schantzkörbe[240] / nebenst anderer Bereitschafft / zum Vorrath machen lassen / vnd hat der Herr Obr. dem Leutenant Stadler[241] vom Hauptmann Hauens den Abend zweymahl sampt 30. Mann mit Fewerrohren[242] / Sprinstöcken[243] vnnd kurtzen Wehren[244] hinauß zur Cöllnischen Pforten geschickt / gegen dem Creutz zu / wo aber nichts angetroffen als starcke Wachten von Reutterey vnds Fußvolck / woran er nichts haben können / daß er ihn also auff Veldenstein deß Muckelshauß geschickt / woselbsten die Brücken auffgezogen / vnd das Hauß mit 200. Mann vngefehr besetzt gefunden worden; hat also nichts weiters antreffen können / als eine doppelte Schildtwacht / die dann gleich überall Lermen gemacht / er aber ohn eintzigen Schaden wieder zur Cöllnischen Pforten angelangt / vnd vom Herrn Obristen wieder eingelassen worden. Am 9. Vormittag ist Eberstein mit seinen Aprrochen fortgefahren / vnd hat alle Bereitschafft zur Batterie[245] diesen Tag beybringen lassen / vnnd weil sich der Herr Obrister anfänglich auff die Burgerschafft nicht beständig verlassen / vnd jhrer standhafftiger Trew wegen vieler Religionsverwandten versichert seyn können / als hat obgedachter Herr Commendant dem Magistrat zusammen fordern / vnd dieselbe zu beständiger Gegenwehr vnd trewer Handleystung ernstlich angemahnet / vnd von denselben als angehörigen Reichs-Unterthanen jhrer Schuldigkeit nach gute Satisfaction (wiewol durch einige andere Widerwertige das Werck bey der Burgerschafft sehr vnterstochen vnnd contraminirt) bekommen. Ferner hat der Herr Obrister selbigen Tags etliche seiner Kriegs-Officirer zusammen ruffen / vnd in erstgehaltenem KriegsRath die Puncta mit Lit. D.[246] bezeichnet / zu Erhaltung guter Kriegs-Ordnung vnnd Disciplin auffsetzen / vnd dero sämptlichen Soldatesca fürhalten lassen. Vom 9. biß auff den 10. hat Eberstein starck wieder gearbeitet / vnd zwo Battereyen / oberhalb deß Galgens verfertiget / auff einer 6. auff der andern 2. Stück / vnd nebens darbey 3. Fewermörser / wie er dann auch / alsbald der Trompeter hinauß kommen / von den Battereyen starck Fewer geben lassen / Herr Obrister auch die halbe Carthaunen[247] hinder deß Rittmeisters Hauß bringen / damit durch die Mawer auff seine Battereyen Fewer geben / vnd zu dem ersten Schuß / seine fünff Fähnlein vnd eins vom Sparr auff die Posten vertheilen vnnd aufstecken lassen / vnnd haben die Belägerten in den 3. ersten Schüssen zwey seiner Stück auff den Battereyen zu nicht gemacht / vnd ob er zwar hefftig mit seinen Stücken auff das Mundloch gespielet / hat er doch nichts als das Thor oben vnnd die Mawren ziemlich durchschossen vnd durchlöchert; diesen Tag auch den Zimmermann von Court vnd deß Herrn Obristen Frawen Gutscher allein erschossen / welcher oben auff dem Rundeel[248] mit einem Stück getroffen; vom 10. biß auff den 21. hat der Herr Obrist wieder einen Außfall thun wöllen; weil aber deß Morgens der Tag angebrochen / bevor die Soldaten füglich hinauß kommen können / hat er es wiederumb eingestellt / vnd war der Leutenant Frischmann[249] darzu commandirt gewesen; den 11. hat Eberstein auff die Mauer vnd Rundeel / wo der Belägerten Stück gestandẽ / continuirlich / doch ohne Schaden Fewer geben; vnd ob zwar den vorigen Tag / wie auch diesen Tag vnd Nacht / viel Fewer[250] vnd Ernstkugeln[251] hinein geworffen / hat doch keine Schaden / weder an einigem Menschen noch Vieh gethan; welches höchlich zu verwundern / doch doch viel deren in Häuser voller Stroh vnnd andere anzündende Materien gefallen. Vom 11. biß an den 12. Nachts hat Eberstein seine Batteri verändert / auch andere Approchen vom Creutz angefangen zumachen an der Cöllnischen Pforten / vnd die Batterey so nahet / auß Angebung der Religionsverwandten / auch an dem Orth / wo die Mawren am schlechtesten hinder deß Amptmanns Garten / formirt. Den Morgen als den 12. gleichs Tags auß 6. Stücken / worunter 3. halbe Carthaunen vnnd eins von 30. Pfundten[252] auch auß 2. Fewermörser continuirlich den gantzen Fewer geben / biß in die finstere Nacht / vnd 4. Bogen an der Mawer von Grundauß weggeschossen / in währender Zeit hat der Herr Obr. an gedachter Pressen[253] mit allem Ernst dergestalt bawen lassen / daß sie selbige wiederumb außgefüllet / vnd nicht allein so gut in Eyl geschehen können / wieder erbawet / sondern auch auff dem eussern Wall einen Abschnitt / wie auch hinter der Pressen zwei Abschnitt machen lassen; vnd ob zwar Eberstein mit allem Volck zu Roß vnd Fuß den Nachmittag zum Sturm sich fertig gehalten / hat er dennoch nicht eines ein Versuch daran gethan. In währender Zeit seynd auß Befehl mehrerwehnten Herrn Commendenten alle Geistliche Capuziner[254] / Observanten / Jesuiten[255] / durch ein Patent / mit Lit. E.[256] bey offenem Trummelschlag citirt / vnd zu gemeiner Noth vnd Hessischem Gewalt abtreiben angemahnet worden / dieselbe sich dann auch fleissig eingestellet / vnd die Catholische Bürgerschafft / so in den Waffen gewesen / dermassen animirt haben / daß sie wegen gemeinen Vaterlands Leib und Leben zu wagen resolvirt gewesen / diejenige aber / welche zu den Waffen vntauglich gefunden / hat der Pastor selbiger Statt Theodorus Ray mit sonderlichem Eyffer vnnd Vermahnung getröstet / vnd guten Fleiß fürgewendet: Ingleichem auch hat der Käyserlichen Artollery Feld-Zeug-Wart[257] Johann Heinrich Lorckl[258] / bey Dämpfung der Granaten[259] vnnd Fewer-Kugeln / absonderlichen Eyffer sehen lassen / vnnd in währender Belägerung mit hülfflicher Burgerschafft / bey dieser Gelegenheit / viel guts geschafft; sonsten ist Eberstein zu Mitternacht wieder in die Quartier geruckt / vnd ist der Herr Obrister resolvirt gewesen / mit allen redlichen Officirern vnd Soldaten jhm mit Gottes Hülff nicht allein diesen Sturm / sondern noch mehr abgeschlossen. Vnterdessen zu verwundern / daß er die Bresche gemacht / dass man hinauff reiten können / doch weder den Wall fürhero gewonnen / weder einigen Graben gefüllet gehabt; deß Abends hat er zwar einen Trompeter mit mündlicher Werbung / die nochmahlige Vbergab betreffend / an die Statt geschickt / den der Herr Obrist aber / weil es schon nach der Sonnen Vntergang gewesen / nicht anhören / weder einlassen wollen; womit er wieder zurück geritten / vnnd seine Werbung ablegen müssen. Deß Nachts von 12. biß auff den 13. ist der Obrister mit der meisten Mannschafft vnd etlichen Bürgern / so sich jetzo was mehrs hertzhafft vnd getrew bey Ihr. Käyserl. Mayest. zu verharren / vnd den Hessen mit Macht zu begegnen sich erklärt vnd erzeigt / ausser den Reformirten / derer wenig auff der Wacht erschienen / auff der Bresche gewesen / vnd den Sturm erwartet: Eberstein aber deß Nachts immerzu approchirt / vnd weil sein Pulver vnnd Kugeln wol meistentheils verschossen / als hat er mit Schiessen müssen auffhalten; dann er bey die500. Schüß auß den Canonen hinein gethan / vnd bey die 80. grosse Granaten vnd Fewerkugeln herein geworffen / doch keinen Menschen / als was gequetscht / grossen Schaden gethan. Am 13. Morgends hat er wieder angefangen mit Fewer hinein zuwerffen / auch zimlich starck mit Stücken auff die vorige Preß zu schiessen / doch ohne grossen Schaden / weil dieselbe wol verbawt / die Nacht auch viel Bögen an der Mawren gantz gefüllet worden; zu Mittag hat der Herr Gen. Leuten. Graff von Eberstein widerumb einen Trompeter hinein geschickt / mit mündlicher Werbung / der Herr Obr. möchte einen redlichen Accord annehmen / weil die Presse nunmehr verfertigt / damit so wol vnschuldige Bürger als auch der Soldaten möchte verschonet werden / denn hiernechst kein Accord[260] sollte verstattet werden. Worauff wolged. Herr Obr. geantwortet / Ih. Excell. möchte jhm das jenige nit nehmen / welches sie jhm nicht wieder geben könten / nemblich dessen Ehr vnd redlichen Namen; wobey er auch mit allen Officerern vnd Soldaten gedächte zuleben vnd zusterben; vnd möchte ihn das thun lassen / weil er die geringste Noth noch Gefahr hätte / was sie von den jhrigen in solchem Fall wolten  gethan haben / vnd köndten sie es mit Sturm versuchen / er würde sich wie ein ehrlicher Soldat mit all den seinigen / so wenig deren seyn möchten / finden lassen; wollte biß auff den letzten Blutstropffen den von Ihr. Käys. Mayest. jhm anbefohlenen Posto defendiren / hat also der Trompeter diese Antwort herauß bracht; worauff er alsobald mit allen Stücken auff die Batterey / weil er mit den seinigen ingehalten / wieder Fewer geben lassen / damit man nicht zu Cölln / wie auch die Käyserlichen vermeynen sollten / es wäre vielleicht anders mit den Belägerten bewandt / weil er die Gräben visitiren lassen / an der Bresche vnd an dem eussersten Graben zwar Lermen gemacht / weil sie aber ziemlich empfangen / bald darvon geloffen / vnd sich jhres Theils gar still die Nacht ziemlich gehalten. Diesen Nachmittag vmb 2. Vhr hat Herr Obrister einen Außfall vnterm Leutenant Reben[261] vom Herrn Obristen Sparr auß der Ober-Pforten thun lassen / welcher auch glücklich abgangen / dass sie den gantzen Lauffgraben / worinnen 130. Mann waren / biß an den Jesuiter-Hoff gantz geräumbt / theils niedergemacht / viel verwundet / vnnd etliche gefangen herein gebracht; vnd ist mehrers nicht als der Leutenant von der belägerten eygenen Soldaten / mit einem Springstock hart verwundet / vnnd der Feldt-Webel[262] von Hauens in einen Schenckel geschossen; worauf der Herr Obrist Rabenhaupt[263] für der Holtz-Pforten / weil dahinauß auch der Herr Commendant / vnd Hauptmann Hauens 15. Mann zu Fuß geschickt / sich anmelden lassen / wolte gern mit dem Herrn Obristen reden / möchte zu jhm auff Parola hinauß kommen / welches Herr Obrister beantworten lassen / wie es jhme nicht gebühren wollte / auß seinem anbefohlenen Posto einigen Schritt zu weichen / als möchte er sich dieses mahl gedulden. Hierauff er jhm sagen lassen / er wollte dann zu jhm hinein kommen / welches er jhm dann frey gelassen / aber an die Cöllnische Pforten gewiesen / hat aber / ob er schon zweymahl sich dessen erbotten / nicht kommen wollen; wie er dann auch nicht so bald wäre erlassen worden / da er hinein kommen. Vom 13. biß auff den 14. hat er immer mit den Approchen an der Ober-Pforten fortgefahren / ist auch hart an den eussersten Graben kommen / die Stück aber die Nacht abführen lassen / vnd weil er die Ankunfft deß Käys. Succurß vornommen / eine Schantz gegen Jülich auff den Berg verfertigen lassen / den 14. hat er mit Stücken zwar gantz eingehalten / Herr Commendant aber nicht nachgelassen / continuirlich / so wol auß Stücken / als Doppelhacken[264] vnd Mußqueten[265] Fewer geben lassen / vnd sind gegen Mittag die Fürstl. Pfaltz-Newburgische Herrn Abgesandte: Als Herr von Königsfeld[266] / vnd Herr Obrist Graff von Merode,[267] mit deß Herrn Grafen von Eberstein Trompeter aussen der Cöllnischen Pforten ankommen / vnd den Commendanten besprechen wollen / die er aber gantz nicht eingelassen / noch mit jhnen gesprochen. Der Trompeter ist zwar eingelassen / die andere aber / weiln sie von Ihr. Excell. keinen Befehl fürzuzeigen gehabt / wieder zurück reiten lassen: Darauff der Trompeter Nachmittag hinauß geschickt / vnnd ist bald darauff an seine Stell ein ander Trompeter mit Ebersteinischen Schreiben, sub lit. F.[268] ankommen / mit vermelden / dass alle Hostilitäten / wegen der vorhandenen Neutralität / so von Ihr. Käy. May. allergnädigst placidirt worden / auff seiner Seiten eingestellt / vnd dergleichen an den Commendanten auch begehrt:  Darauff Herr Obr. ausser Ih. Excell. Herr Feldmarschall von Hatzfeld expressen Befelch / nichts zu verwilligen sich vnterstehen wollen / wie dessen Antwortschreiben sub. lit. G.[269] mit mehrerm mitbringt: Gleich ein Stund hernach / kompt der Trompeter wieder zusampt dem Burger Hochkirchen / welcher reformirter Religion / vnd von Anfang bey / vnd in der Hessen Läger gewesen / vnd denselben der Statt Gelegenheit offenbahret / auch sonsten gefährliche Anschläg gegeben / dahero er auch vom Herrn Obr. in Arrest genommen / vnd etliche Zeit verwahret worden / mit sich bringend  / beyder Excell. Herrn Graffen von Hatzfeld / vnd Herrn Grafen von Ebersteins / die vorerwehnte Neutralität betreffende Schreiben in Originali sub lit. H. I.[270] darauff der Commendant abermaln nichts verwilligen wollen / sondern durch Antwortschreiben sub. Lit. K. nur begehret / dass er zu Ihr. Hochfürstl. Durchl. von Newburg / vnd wolerwenten Excell. Herrn von Hatzfeld / den Hauptmann N. vnd seinen Secretarium Julium von Aissema, naher Cölln abschicken möchte / ausser dessen er sich keines wegs zu einiger Neutralität einlassen wollte: Er erkante keinen / als Ih. Käy. May. vnd von dero jhren vorgesetzt hohe Generals-Personen / darauff er / nebens Zurückschickung / deß Herrn Graffen von Hatzfelds Excell. Originalerklärung / den Trompeter spath wider fortgeschickt. Vom 15. biß auff den 16. ist Eberstein deß Nachts gantz still gewest / vnd deß Morgends in aller früh vnd geschwinder Eyl mit allem auffgebrochen / vnnd fortmarchirt / weiln die Käyserl. nur eine Tagereyß von der Statt in der Eyffel / mit der gantzen Cavalleri, vnnd 400. Mann zu Fuß / vnnd deß mehr wolerwehnten Graffens von Hatzfeld Excell. Commando ankommen gewesen / vnd zum Succurß sollten hinein gebracht worden seyn. Vom 16. auff den 17. Nachts zu 2. Vhren / ist der Herr Obr. Leuten. Bambach[271] / mit 300. Pferden zur Avantguardia, an die Statt kommen: ingleichem auch Ih. Excell. von Hatzfeld von Mittag darauff daselbsten auch angelangt.

Von deß Herrn Obristen Compagny / nebenst deß ObristLeutenants Mandelslo übrigen Völckern / soll die Oberpforten / biß an das Eck / hinter der Fürstlichen Kellerey / auff dem Thurn / wo das Stück stehet / vnd dañ der nechste Thurn / nebenst dem gar dicken Thurn / besetzt werden.

Hauptmann Mercker / mit 70. Mann / von den seinigen / vnd 30. von deß Herrn Obristen / die Cöllnische Pforten / auff beyden Seiten / biß über der Herrn Jesuiter Hoff / vnd hinter deß Herrn Amptmanns Hoff den Thurn / wo das Stück stehet / vnnd soll Hauens Leutenant bey ihm bleiben.

Leutenant von Sparrischen / mit 60. Mann von seinen / auff der Weyler-Pforten / soll seyn biß an die Philips-Pforten.

Die Philips-Pforten aber vom Leuten. Von Stillkraut mit den seinen / Hauptmann Tibante, vnd Schelhard anwesenden Officirern vnd Völckern / biß an die Holtz-Pforten.

Auff der HoltzPforten / der Hauptmann mit seinen / vnnd Herrn Breitenbergers Völckern / vnd Officirern.

Carls Company in den dicken Thurn / wo man alsdann jhrer meisten nöthig.

Auff dem Platz bleibet ein Leutenant / ein Fenderich / ein Führer[272] / ein Corporal mit 40. Mann / von beyden Regimentern“.[273]

„Nach dem also / am 15. hujus, die Hessischen die Statt Düren verlassen / vnd sich gegen dem Reich Aachen gewendet / sind sie fürters biß gen Altenhofen[274] gangen / allda sie / auff dem Land starcke Contributiones[275] erzwungen.

Herr General / Graff von Hatzfeld / ist am 19. dieses / von Düren wieder nacher Cölln gelangt / allda er viel Pulver / Lunten / vnd andere Kriegs-Praeparatoria, zur Hand bringen lassen“.[276]

Hessen-kasselische Truppen lagen in Koslar[277] und waren im Anmarsch auf Aachen[278]; gleichzeitig liefen die Verhandlungen mit dem hessen-kasselischen Generalleutnant Eberstein über die Räumung Dürens.[279] In diesem Monat meldete Ferdinand von Köln Hatzfeldt den Abmarsch hessen-kasselischer Truppen aus Düren.[280]  Hofkriegsratspräsident Graf Schlick[281] beschwerte sich bei Hatzfeldt über das Betragen des Generalwachtmeisters Zahradetzky[282] und auch Mandelslohs, an den ein eigenes Mahnschreiben wegen seines „unsittlichen Betragens“ erging.[283] Der am Kaiserhof als notorischer Querulant geltende Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg[284] beklagte sich im Oktober über die Überfälle Mandeslohs im Amt Nideggen.[285]

Am 20.3.1644 schrieb Werth[286] an Maximilian I.[287], vier kaiserliche Regimenter (neben Christian von Nassau-Siegen[288] auch Philipp von Waldeck,[289] Beeck[290] und Johann Christoph [!] von Mandelslohe) seien ins Fürstentum Jülich verlegt worden, wo man sie ohne Aufsicht ließe, so dass sie Schlösser und Dörfer ruinierten und selbst in Untergang geraten möchten. Melchior von Hatzfeldt hätte Regimenter an junge Grafen vergeben, ‚die sozusagen noch Kinder seind und von dem Krieg noch keine die geringste Wissenschaft haben, weswegen Obristleutnant Lippe,[291] ein braver und erfahrener Soldat, der Geleens[292] Regiment löblich geführt habe, aus Verdruss seinen Dienst quittiert habe.[293]

Für das Jahr 1644 konnte der katholische Chronist Johannes Wilmius [1585, gest. als Dekan des Stiftes Kaiserswerth 1655] aus Kempen[294] den Abzug der Hessen aus Kempen und Rabenhaupts Gefangennahme bei Kaster[295] notieren: „Am Samstag, den 10. April [1644], verließen die von Kalkar[296] gekommenen Hessen wieder unsere Stadt. Sie zogen auch aus Linn und Neuß die Besatzungen heraus und stellten sie zu einer schlagstarken Truppe zusammen. Es kamen noch holländische Soldaten[297] hinzu, die durch einige Fähnlein verstärkt waren. Mit dieser auserlesenen Schar zogen sie in aller Stille nach Jülich[298] gegen die Lothringer,[299] die sich in dem Dorf Eschweiler[300] allzu sicher fühlten. Vor Tagesgrauen machten die Feinde einen Überfall, schlugen und zerstreuten sie. Die Hessen machten reiche Beute, steckten das Dorf in Brand und lieferten ein Beispiel unerhörter Grausamkeit und Unbeherrschtheit gegenüber dem anderen Geschlecht. Mit reicher Beute beladen, schickten sie sich an, den Rückmarsch anzutreten. Da sahen sie in der Ferne die Kaiserlichen heranrücken. An ein Entrinnen war nicht zu denken, da die schwere Beute eine Beschleunigung des Marschtempos nicht zuließ. Gegenseitig feuerten sie sich zum Widerstand an und rüsteten zur Schlacht, entschlossen, bis zum letzten Atemzug zu kämpfen. Doch mit Ungestüm fielen die Kaiserlichen über sie her und richteten ein Gemetzel an, daß jeder nur durch die Flucht diesem Inferno zu entrinnen versuchte. So wurden die Hessen und Holländer geschlagen und zerstreut, die sich insgeheim von Maastricht[301] aus entgegen ihrer Neutralitätserklärung gegenüber den Kaiserlichen mit den Hessen verbündet hatten. So kehrten sie ohne ihre fette Beute in einzelnen Trupps ruhmlos nach Hause zurück. 500 waren gefallen und genausoviel in Gefangenschaft geraten. Auf Seiten der Kaiserlichen wurden von den namhaften Männern der Graf von Nassau[-Siegen] und einige andere vermißt. Sie waren wohl gefallen. Von den Hessen gerieten in Gefangenschaft der berühmte Karl Rabenhaupt, der Gouverneur und ein gewisser Bochorst,[302] der höchste Offizier dieser Streitmacht und viele andere. Die Kaiserlichen errangen ihren Sieg unter dem Befehl des Hatzfeld“.[303] In Wassenbergs[304] 1647 erneut aufgelegtem „Florus“ heißt es dazu: „Zu eingang deß Aprils / als die Hessische verkundschafftet / daß vier Lothringische Regimenter mit dem Geschütz vnweit vom Schloß Merode,[305] im Dorff aber daselbsten Obrister de Gierecourt[306] zu Fuß / und Obrister de Mondragon[307] zu Pferd / im Quartier gelegen / seynd sie auß Neuß / Kempen / vnnd Kalckar / vnterm Begleite deß Obristen Rabenhaupts / zu Nacht mit fünfhundert Reuttern / dreyhundert Tragonern / vnnd vierhundert Musquetierern[308] außgangen / haben das Lothringische Hauptläger überfallen / vnnd / vnerachtet starcker Gegenwähr / den Obristen Bellemont / auch in zweyhundert gemeine Lothringische erleget / hundert vnnd sechzig Reutter gefangen / zweyhundert Pferde sampt sampt zwey Stücken Geschütz / auch was sonsten im Läger vorhanden / zur Beute bekommen. Vnter wehrendem scharmutzieren hat / nach deß Obristen Bellemont[309] Tode / Obrister de Fauge[310] sich noch über ein halbe stund aufgehalten / biß endlich das Pferd vnter ihm erschossen / vnnd er darüber gefangen worden / da dann die Lothringischen endlich nach deß Obristen Gierecourts Quartier ihre Flucht nehmen müssen.

Nachdem aber inzwischen Herr Graff Christian zu Nasaw-Sigen / etc. hiervon bericht eingezogen / hat er mit dreyhundert Reuttern / sampt dem Mandelslohischen Regiment / die zerstrewete Lothringische hauffen in Eil widerumb gesamblet / vnnd auff die Hessischen (welche vnnöthiger weise lang im Feld geblieben / vnnd auß denen eroberten Stücken geschossen : ) mit wol gefaster Resolution angangen / da es dann erst rechte Stösse geben / vnnd beyderseits frisch zusammen geschlagen worden / biß endlich die Hessische Parthye in vnordnung gerathen / vnnd von beyden Theilen in fünffhundert auff der ställe todt geblieben : wobey dann die vorhin von den Hessischen gefangene Lothringische Obristen vnnd andere / sampt denen zwey eroberten Stücken / vnd mehr Beuten wider vmb / deßgleichen viel gesattelte Pferde / erobert / die Hessische Obristen / Rabenhaupt vnd Brunckhorst / auch der Obriste Leutenant vom Ebersteinischen Leib-Regiment / weitere sechs Beampten vnd hundert neunzig gemeine Soldaten gefangen / vnd sämptlich nach Münster-Eifel[311] gebracht worden.

Doch ist auff der andern Seiten vorgedachter Herr Graff von Nassaw / aller andern zugeschweigen / ebenfalls todt / drauff gangen / der junge Landgraff[312] auf der Hessischen Seite verwundt worden / jedoch glücklich wider nach Neuß kommen“.[313] In der Chronik des Adolff Wilhelm Moerbecke zu Stevening [1611 - 1675] gibt es weitere Details: „Hirentusschen hefft den oversten Ravenhoefft, commendant tot Nuis, den 9 deser maent 400 te voete voer heen ut Nuis geschicket ende ist selvest den 10 dito met 9 companien perden gefolget, warmede hee den 11 des morgens te 5 uhren 3 regement[e] perden en 3 regemente te voete Lamboysche en Lottringesche in’t dorp Merode, unfern von Eschweiler, averfallen ende geruinert hefft, bekommende 2 veltstucken, voele gefangen ende schonen buit. Mar also dieselve haer in’t plunderen te lange upheelden, ende tot bravade die 2 | bekommenne veltstucken (welck man segen wilde, dat de los was, in dien dese vorschrevene 6 regementer in noot waren, umme die andereumherligende keisersche truppen tot hun secors te trecken) loossbranden, hebben haer die verstroyden weer vergadert, ende met een goodt deel van die nast umhergelegene keiserschen versterckt synde, die Hesseschen weer verfolget ende unfern van Caster[314] in’t dorp Vrimersdorp[315] achterhaelt ende geheel geslagen, die 2 stucken neffens buit ende alle gefangene verloset ende van ddie Hesseschen umtrent 500 man (warunder was den oversten Ravenhoefft, den overste Luytenant Bakoes neffens andere | officeren) en tussen 5 ende 600 perden gefangen bekommen, umtrent 200 doot geslagen. Van die keiserschen waren ock prinsepalick in den ersten inval voele gebleven, warunder was den grave von Nassouv neffens einige andere officiren“.[316]

„Die Hessen hatten sich in Westphalen und am Niederrhein festgesetzt und besonders Neuß[317] mit vielem Fleiße befestigt. Im April [1644; BW] erhielt die Hessische Garnison Nachricht, daß vier Kaiserlich-Ligistische Regimenter unter dem Herzog von Lothringen,[318] unweit dem Schlosse Merode,[319] ständen, in dem Dorfe aber die Obersten Girecourt und Mondragon lägen. Der hessische Oberst von Rabenhaupt brach daher in der Nacht mit dem größten Theile der Neusischen Garnison auf und nahm den Obersten Bellmont gefangen. Über die gemachte Beute hocherfreut, vergaßen es die Hessen, sich zurückzuziehen. Kaum erhielt Graf Christian von Nassau-Siegen, Johann des Mittleren jüngster Sohn, dem wir schon bei oben bei der Entsetzung von Hanau[320] begegneten und der jetzt im Kaiserlichen Heere diente, davon Nachricht, als er sofort mit dem Mandelsloh’schen Regimente, 600 Mann zu Roß, dahin sprengte und die hessischen Obersten Rabenhaupt und Barnhorst mit acht Oberstlieutenants, sechs Subalternofficieren und 190 Soldaten gefangen nahm. Leider fand Graf Christian von Nassau-Siegen in diesem Treffen seinen Tod“.[321]

Im April und Mai gab es Verhandlungen Mandelslohs wegen der Freilassung von Gefangenen zu Warburg[322] und Kassel,[323] insbesondere des Herzogs Philipp Ludwigs von Holstein.[324]

Im Juli 1644 hatte sich Mandelsloh noch in Simmern[325] aufgehalten. Im August dieses Jahres beschwerte sich Rothenburg o. d. Tauber[326] über Mandelsloh und seine Truppen.[327]

Wassenberg berichtet in seinem „Florus“ von 1647 weiter über den November 1644: „Nechst diesem hat das Chur-Beyerische eine Schiffbrücke zu Schwanheim[328] über den Mäyn geschlagen / vnd durch den Obristen Sporcken[329] das Stättlein Höxte [Höchst[330]] mit 200 Pferden berennet / auch hernach aufgefordert / vnd nach empfangener abschlägiger Antwort ernstlich angegriffen / mit herzuschantzen vnd hineinschiessen auß groben Stücken[331] / auch anderm Kriegs gewalt / solchen Ernst gebrauchet / daß der darin befehlende Hessische Obrister Leutenant Widerhold[332] sich nicht länger halten können / sondern sich durch vergleich ergeben / vnd nach Kirchhain[333] begleitet / hingegen aber der Ort vnterm Obristen Mandelslo besetzt worden“.[334] Im November übergab Stückhauptmann[335] Lorenz Meier die Artilleriegeräte in Höchst[336] an Mandelsloh.[337] Zusammen mit dem kurbayerischen Obristen Sporck war Mandelsloh im November 1644 an dem Überfall auf Wiesbaden[338] beteiligt.[339] Mandelsloh unterrichtete Hatzfeldt im Dezember über die Befestigung von Höchst und meldete das Auftauchen französischer Truppen bei Kreuznach.[340]

Im Januar 1645 beklagte Mandelsloh die üblichen Verpflegungsschwierigkeiten und teilte Hatzfeldt die Einnahme Kreuznachs durch französische Truppen sowie den bevorstehenden Angriff auf Oberursel[341] mit. Zugleich informierte er ihn über Gefechte bei Rüsselsheim[342] und Hofheim[343] und den Sieg Franz von Mercys[344] über Generalmajor[345] Reinhold von Rosen[346] bei Bruchsal.[347]

Schon im März hatte es, wie Mandelsloh gegenüber Hatzfeldt klagte, Verpflegungsschwierigkeiten für seine Truppe gegeben, da sich der Fürstbt Joachim von Fulda[348] und Georg II. von Hessen-Darmstadt[349] seinen Anforderungen verweigert hatten.[350] Am 4.4.1645 beschwerte sich Mandelsloh aus Höchst bei Gallas:[351] Entgegen der ihm vom kaiserlichen Oberkommissar Peyerle ausgehändigten Assignation für den Unterhalt seines Regiments im Bistum Fulda seien seine Leute nicht in die Stadt Hammelburg[352] eingelassen worden; die Stadt scheine die Hessen lieber zu sehen als die Kaiserlichen. So sei sein Regiment hilflos der Gefahr eines gegnerischen Angriffs ausgesetzt.[353] Im Juni dieses Jahres bestand nach seiner Auffassung die Gefahr eines Angriffes auf Höchst, zumal hessen-kasselische Truppen sich mit denen Turennes und Königsmarcks vereinigt hatten.[354]

„Zu Anfang 1647 begehrte auch der kaiserliche Oberst Mandesloh (?) zu Gernsheim[355] ‚wegen täglich verstärkter Garnison' die Kontribution vom ganzen verflossenen Jahre und ließ zu diesem Behufe ‚Leute und Vieh von Deidesheim[356] wegführen'. Später wollte er sich begnügen mit einem monatlichen Beitrage vom 1. Januar ab. Schließlich mußte sich die speierer Regierung hierzu verstehen, da ihre Reklamationen bei Erzherzog Leopold Wilhelm,[357] bei Anselm Kasimir[358] und bei General Melander v. Holzapfel[359] nichts fruchteten".[360]

Wolfhagen[361] hatte am 9.11.1647 von Holzappel einen Schutzbrief[362] erhalten, am 1.12. ließ es sich noch einen von dem unter Leopold Wilhelms Befehl stehenden Obristleutnant von Mandelsloh ausstellen; trotzdem hatten seine Soldaten Schweine gestohlen und den Hirten dabei verwundet.[363]

Im März 1649 schrieb Mandelsloh aus Siegburg[364] an Hatzfeldt wegen der Auszahlung ihm zustehender Gelder.[365] Noch im September, als er Kommandant von Siegburg war, beschwerte er sich bei Piccolomini[366] wegen seiner unrichtigen Bezahlung.[367]

Der Hildesheimer[368] Chronist, Arzt und Ratsherr Dr. Jordan schrieb am 3./13.2.1650 in sein Tagebuch: „Eodem [die; BW] brachte Hermann Christoph von Mandelßloh, Obrist, seines verstorbenen Bruders Erasmo[369] Obrist. Cörper in die Stadt heimlich in einer Kunstkisten herein, gab hernacher Anspruch“.[370] 19./2./1.3.: „Der Obrist Eraßmus von Mandesloh wirdt zue S. Gothardt begraben“.[371]

1650 wurde er als Drost[372] vereidigt.[373] Bereits 1643 war er Drost von Winzenburg[374] und 1652 Drost zu Gronau[375] geworden.[376]

Er stand mittlerweile auch als Kammerherr in den Diensten des Kurfürsten Maximilian Heinrich von Köln.[377] Im November 1652 erhob er Anspruch auf eine Präbende[378] in den Stiftern Verden bzw. Halberstadt.[379]



[1] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff. Zu den Kriegsereignissen in Hildesheim vgl. auch PLATHE, Konfessionskampf.

[2] Christoph Dietrich Bock v. Northolz [ - ], Hildesheimer Dompropst, Domherr in Minden.

[3] Konversion: Karrierewilligen Offizieren und Beamten wurde der entsprechende Glaubenswechsel nahegelegt. Mit der Konversion empfahl man sich Spanien; zudem wurden die „conversos“ meist mit Ehren und Ämtern überhäuft (wie schon Pappenheim und Wahl), teils, um weitere Persönlichkeiten zum Übertritt zu bewegen, teils, weil es wie im Fall des Johann v. Götz am kaiserlichen Hof an geeignetem Persönlichkeiten fehlte. Die Konversion großer Bevölkerungsteile wurde auch durch militärischen Zwang erreicht: Am 2.2.1626 wurde Duderstadt durch das Regiment Cronberg besetzt, um zu verhindern, dass die größtenteils protestantische Bevölkerung dem heranmarschierenden Christian v. Braunschweig die Stadttore öffnete.Die Einnahme Duderstadts diente neben der üblichen und jetzt umso notwendigeren Zwangsunterbringung von Truppen auch dazu, dem kurfürstlichen Befehl zur Rekatholisierung entsprechenden Nachdruck zu verleihen.KNIEB, Eichsfeld, S. 354.  Nichtkonvertierende wurden mit hohen Geldkontributionen belegt. Bis zum Ende dieses Jahres traten durch die Wirksamkeit der Jesuiten - Patres der SJ neben Angehörigen der anderen Orden begleiteten die bayerische Armee auf allen ihren Feldzügen bis in das Jahr 1648 - wie auch unter dem existentiellen Eindruck der Pest, der von Juli bis Ende September 2.000 Bürger zum Opfer gefallen sein sollen; LAMMERT, Seuchen, S. 90 - und durch den Zwang der Tilly'schen 1.131 Bürger zum katholischen Glauben über. LERCH, Duderstädter Chronik, S. 94f. So war man im besetzten Stade konsequent bei dieser repressiven Politik im Sinne des 1629 erlassenen Restitutionsedikts Ferdinands II. geblieben, JOBELMANN; WITTPENNING, Geschichte der Stadt Stade, S. 91: „Die Einwohner wurden, unter Zusicherung der Freiheit von Kriegssteuern, durch Plakate zum Uebertritt aufgefordert, anscheinend ohne allen Erfolg, worauf der Bedruck noch zunahm". Dass die Erfolge sehr mager waren, zeigt ein Bericht von 1630, nur zwei Familien seien zur katholischen Kirche zurückgekehrt. Von der Besatzung hätten dagegen dreihundert den katholischen Glauben angenommen (DUHR, Geschichte der Jesuiten II/1, S. 129), was vielleicht auch aus Karrieregründen geschah.

Die Konversion vor der Hinrichtung führte zu einer würdigeren Bestattung. Vgl. die Chronik des Arnold v. Anrath (1616); BAMBAUER; KLEINHOLZ, Geusen und Spanier, S. 20: „Anno 1616 sich zudragen, daß eyn Soldat Berndtt genandt, sich auf der Landtstraßen verlauffen und von den Spannischen an der Fegteß gefangen und etzlich Wochen auf der Portten geseßen, endtlich zum Todt verurtheilet und an ein Post kegen Vagten Bungert gewurget worden, wey wohl dei Jesuweytt eynner ihm angelabt, er solt nit sterben, so er sich zu den romischen catolischen Glauben geben, dar er sich anders nit versehn, hat er sich darzu begeben, vermeinet sein Leben, weil er jonck wahr, zu retten, entlich glichwohl heraußer gefuret, an den Ort wey vorgemelt und ist em sein Recht gedan wey er wohl hatte verdint und gewurget. Weyll er nu etzlich Dag zuvoren ein Fraw genamen, umb den Mittag vor den Gubernator gekommen und gebetten, daß sei ihren Mahn mugte abnehmen und begraben, ist sey hengangen und ein Kahr met eine Pferdtt gehurt und bey em gefaren und ihm met eynen Metzer den Strick loß geschneden und auf dey Kahr gedragen und ist ihr durch Furbitt der Jesuiten ahn den Gubernator ein Grab in der Bruren Kerck zugelaßen worden, Ursag, daß er roms catolisch worden wahr“.

Konversionen wurden auf allen Seiten mit dem entsprechenden Gepränge gefeiert: „Freude aber war in Trojas Hallen, als es den Barfüßer-Mönchen gelungen war, einen armen Juden zu bekehren. Um diesem glorreichen Erfolge den gebührenden Glanz zu verleihen, verschmähten sogar die höchsten Spitzen, der Statthalter von Metternich und der Oberhauptmann Becker [Peckher; BW], es nicht, am 2./12.Februar 1631 bei der Taufe Gevatter zustehen“. BOETTCHER, Halberstadt, S. 193. Der Osnabrücker Chronist BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINCK, der osnabrugischenn handlung, S. 19: „A[nn]o 1629 war ein getaufter oder geborner Jude in Oßnabrugk unter der haubtmanschafft Marschalcks mit namen Lythmannus. Der hat sich hie im Thumb bey uns taufen laßenn, ist ein Christ worden, unser G[nadiger] F[urst] und herr [Franz Wilhelm v. Wartenberg; BW] hat ihn den namen gebenn und gennet Petrus Franciscus. Dißes haben viel 100 menschen gesehen, das solchs ist geschehenn“. Vgl. auch WINKELBAUER, Karrieristen oder fromme Männer ? Zum Teil konvertierten Juden auch, um den Bedrückungen zu entgehen. WAGNER, Pforr, S. 171 (1647): „Den 23. Maii hat sich der Judt Meyer zum Christlichen Glauben freywillig bekand und nachdem er darauff, beneben seiner söhnlein 2, swß Christlichen glaubenß unterrichtet, alß ist er mit sein 2 söhnen uff dato in volckreicher versamlung getaufft und der alte Wilhelmuß /:weil er unßern Gnidg[en Fürsten und Herrn zum tauffbaden erwehlet / genennet worden. Die beyde knaben wurden durch die beampten und den raht auß der tauff gehoben, welche knaben er zur Christlichen schull angehalden. Und ist ihme und den knaben von geistlichen und weltlichen alleß guhts erzeiget worden. Weill aber sein weib hirmit nicht zufrieden geweßen, sondern mit dem eltisten sohn und 2 töchtern darvongezogen, hat ihn solches sehr geschmirtzet, deßwegen er sein vortheil ersehen und den 9. Novembr: gegen abend mit sein 2 getaufften söhnen /:welche, [und] er selbsten, gnugsamb scheinenfleisch geßen:/ heimlich uff und darvon gezogen und alßo zum schelmen word[en]. Und weil er diejenige unterpfand, so ihme von den bürgern versetzet geweßen, mitgenommen, alß ist sein hauß verkaufft und die kauffgelder denßelben bürgern /:weil ihre unterpfand mehr alß das anlehn wehrt gewßen:/ gefolget worden“. Dieser Fall des Wilhelm Meyer aus Fulda ist ausführlich dargestellt bei LITT, Juden in Thüringen, S. 202ff.

Aus Mügeln wird berichtet; FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 163f.: „Anno 1635. im Januario sind zwo Churfürstliche Compagnien Fußvolck hieher kommen / unter Hauptman Wintern und Gehern / sind allhier gelegen biß zu Ende des Monats Iunii. Unter Hauptman Winters Compagni war ein Jüde ein Musqvetirer / Namens Michael Jod / der gieng auff Zuredung der Officirer fleissig zur Kirchen / und hörete Gottes Wort / auch gieng er eines Tages zu dem Diacono, lernete den Catechismum Lutheri / die Fragstücke / schöne Sprüche und Gebete / darzue er auch Lust und Liebe hatte. Als er nun dieses alles wol gelernet und gefasset / ist er den 19 Maji am Pfingst-Dienstage in die Kirchen gegangen / für dem Altar getreten / und in beyseyn etlich tausend Personen examiniret worden / und nach dem er auff alle Fragen so gut geantwortet / daß sich iedermänniglich verwundert / ist er von dem Diacono Herrn Christophoro Heinrici getaufft / und Johann Christian genennet worden. Hat sieben TauffBathen gehabt / vier Mannes- und drey WeibsPersonen / von Officiern und derer Weibern / die haben ein herrlich TauffEssen außgerichtet / und hat der Bathe fleissig auffgewartet. Wie beständig er aber hernach bey dem Christenthumb verblieben / kan ich nicht wissen / man will sagen / er habe sich wieder zum Jüden begeben“.

[4] Verden [LK Verden]; HHSD II, S. 464ff.

[5] Gemeint ist das vom Jesuitenorden geführte „Pontificium Collegium Germanicum et Hungaricum de Urbe“ in Rom.

[6] Vgl. SLANGE; SCHLEGEL, Geschichte Christians des Vierten, S. 94. Verden; HHSD II, S. 464ff.

[7] Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff.

[8] Johann 't Serclaes Graf v. Tilly [Feb. 1559 Schloss Tilly, Gemeinde Villers-la-Ville/Herzogtum Brabant; 30.4.1632 Ingolstadt], ligistischer Feldmarschall. Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.

[9] Generalquartiermeister: Der Generalquartiermeister leitete das Quartieramt (mit zwei Oberquartiermeistern und dem Stabsquartiermeister sowie drei weiteren Offizieren), unterstützt von der Kriegskanzlei. Die Eingänge wurden dem Feldmarschall vorgetragen und die Antwortschreiben dementsprechend zur Billigung vorgelegt. Für technische Fragen wurden Ingenieure des Stabs herangezogen. Die mündliche Befehlsübermittlung oblag zwei bis vier Generaladjutanten. Das Quartieramt lieferte je nach Eingang Berichte an den Kaiser, den Hofkriegsrat, Weisungen an die Kommandeure der Feldarmeen, an die örtlichen Kommandeure und Festungskommandeure, an alle zuständigen Verwaltungsbehörden und gab Lageberichte an hohe abwesende Generäle und Nachrichten an die Gesandten des Westfälischen Friedenskongresses heraus. Der Generalquartiermeister hatte als Dienstvorgesetzter alle Quartiermeister der einzelnen Regimenter unter sich, sein Amt war eine sehr lukrative Einnahmequelle wegen der „Verehrungen“, um Einquartierungen (gerade bei den Winterquartieren) abzuwenden oder zu erleichtern. Zudem war er meist auch Inhaber eines eigenen Regiments, das die besten Quartiere zu erwarten hatte.

[10] Winzenburg [LK Hildesheim]; HHSD II, S. 498f.

[11] Gronau [LK Hildesheim]; HHSD II, S. 184.

[12] I. Jesuiten: Der katholische Jesuitenorden (Societas Jesu), 1534 gegründet von dem baskischen Adligen und ehemaligen Offizier Ignatius von Loyola, war der wichtigste institutionelle Träger der Gegenreformation. Seine Tätigkeitsfelder waren die Ausbreitung und Festigung des katholischen Glaubens mit zeitgemäßen Mitteln durch Mission, hervorragenden Unterricht und Erziehung, die „nachgehende Seelsorge“, wissenschaftliche und literarische Tätigkeit sowie die Bewunderung erregenden Theateraufführungen. Gerade im bayerischen Heer fanden sich auffällig viele Jesuiten als Militärseelsorger, die aufgrund ihrer Kenntnisse sogar als Geschützausrichter im Kampf tätig waren. Zudem fungierten sie am Kaiserhof und am kurfürstlichen Hof in München als Beichtväter und einflussreiche Berater. Die Jesuiten gelobten die Bereitschaft zu jeder Sendung durch den Papst. Die Aufnahme in den Orden setzt ein abgeschlossenes Studium der Theologie und eines weiteren Faches voraus. Es gab Brüder („Koadjutoren") und Priester („Patres"). Die weltlichen Laienbrüder mit zeitlich einfachem Gelübde („Coadjutores probati") unterschieden sich von denen mit dem ewigen Gelübde („Coadjutores temporales formati"). Die Priester werden unterschieden nach einfachen Ordenspriestern („Coadjutores spirituales formati"), die mit drei Gelübden („Professi trium votorum") und die mit vier Gelübden („Professi quatuor votorum"). Nur Letztere waren für Führungspositionen ausersehen. Zwölf bis fünfzehn Jahre dauerte die gesamte Ausbildung, die ein zweijähriges Noviziat, ein siebenjähriges Scholastikat mit Studium der Theologie und Philosophie vorsah. Danach folgte eine mehrjährige Lehrtätigkeit (Magisterium), an die sich vier Jahre Theologiestudium anschlossen. Es folgten mehrere Jahre  Seelsorge oder Schuldienst. Erst dann erfolgte das dritte Noviziatsjahr („Tertiat"), ab 33 Jahren konnte man zu den „ewigen Gelübden" zugelassen werden. Vgl. MÜLLER, Jesuiten, S. 193-214.

II. Jesuiter, hier im eigentlichen Wortsinn gebraucht; meist aber abwertende Bezeichnung für Ordensangehörige der Societas Jesu => jesuwidisch bei Happe (in abwertender Bedeutung „Jesu wider“ = „Jesu zuwider“) als Topos konfessioneller Polemik gebraucht wie etwa bei dem Elsässer Kannengießer Güntzer „Jesuzuwider, daß gantze Pfaffengeschmeiß, ale Babisten und abgevallen Mamulucken"; BRÄNDLE; SIEBER, S. 35.

III. Jesuwider: Jesu zuwider = Jesuit (Topos der konfessionellen Polemik).

[13] PLATH, Konfessionskampf, S. 133ff. VD17 39:101492K: R. P. Meinhard HEERDE, Ohnfehlbare aller Menschen Todten Reise : Warzunemmen Bey Dem ... Todtsfall / als auch gegenwertiger LeichBestattung Deß ... Herman Christoff von Mandelslo ... So kürtzlich vorgetragen in der hohen Thumkirchen zu Hildeßheimb Am 23. Tag Aprilis des Jahrs 1655 / Von R. P. Meinhardo ... Hildesheim 1655.

[14] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[15] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[16] Moritz v. Haxthausen [ - ], kaiserlicher Obrist.

[17] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). . Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern - 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben - , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden". Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen", die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer', die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt - auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde - führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[18] Wilhelm V. Landgraf v. Hessen-Kassel [14.2.1602 Kassel-21.9.1637 Leer]. Vgl. ALTMANN, Wilhelm V.; PETRI, Das Militärwesen von Hessen-Kassel; GEYSO, Beiträge I-III, BETTENHÄUSER, Familienbriefe.

[19] Claus Dietrich Freiherr v. Sperreuter [Sperreut, Stierreuth] [um 1600 Walsrode-9./20.1.1653 Innsbruck], schwedischer, dann kaiserlicher Obrist, ab 1646 venetianischer Generalmajor. Vgl. LEISTIKOW, Sperreuter.

[20] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee" bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee", die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.

Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[21] Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.

[22] Johan Banér [Bannier, Banner, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall.

[23] Lothar Dietrich Freiherr v. Bönninghausen [ca. 1598 Apricke-13.12.1657 Schnellenberg], in ligistischen, kaiserlichen, spanischen u. französischen Diensten, zuletzt Feldmarschallleutnant. Vgl. LAHRKAMP, Bönninghausen.

[24] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.

[25] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.

[26] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.

[27] Anselm Casimir Wambold v. Umstadt [30.11.1579 Speyer (?)-9.10.1647 Frankfurt/M.] Kurfürst u. Erzbischof v. Mainz. Vgl. BRENDLE, Reichserzkanzler.

[28] Ferdinand v. Bayern, Kurfürst v. Köln [7.10.1577-13.9.1650 Arnsberg]. Vgl. FOERSTER, Kurfürst Ferdinand von Köln

[29] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. KREBS, Aus dem Leben.

[30] Söldner: Söldner rekrutierten sich zumeist aus den städtischen und ländlichen Unterschichten aus ganz Europa, d. h. überschuldete Bauern, entflohene Leibeigene, nachgeborene Bauernsöhne, durch die engen Zunftordnungen quasi erwerbslose Handwerksgesellen und arbeitslose Bergarbeiter. Teilweise erhielten sogar Straßenräuber bei ihrer Gefangennahme Pardon, wenn sie in die Armee eintraten. Vgl. RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 211ff. Aber auch Straftäter bzw. die, die dem Hexereiverdacht entgehen wollten (=> Hexenverfolgungen im Heer), ließen sich anwerben, und Vagabunden wurden unter die Armee gesteckt, wie z. B. in England oder in Spanien. Söldnerführer wurden meist unter den Familienmitgliedern der Feudalherren und deren Gefolge, den schottischen Clans, mitunter auch innerhalb der Bürgerschaften der Städte angeworben, zumeist aber im fremden Gebiet auf einem speziell dafür eingerichteten Musterplatz. Das war ein von den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung und Einstellung von Söldnern, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit zu verhindern suchte. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und zum Teil durch Landschützen begleitet, um ein sofortiges Ausreißen zu verhindern, an ihren Bestimmungsort verbracht. Dazu wurden Fangprämien ausgelobt; CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 271. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.

Den Söldnern haftet immer noch negativer Ruf an. Oft werden sie als Totschläger angesehen, die für Geld töteten und den Bauern ihre Existenzgrundlage nahmen. Die Söldnerhaufen immer wieder als Sammelbecken für Kriminelle, fahrendes Gesindel und Ausgestoßene beschrieben. Erst in der letzten Zeit wird versucht, diese soziale Gruppe wertneutral zu betrachten und ihre Herkunft, ihre Lebensweise und ihre Motivation, Söldner zu werden, zu ergründen; vgl. das Tagebuch des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. Auch die simple Zuschreibung der Täterrolle ist zu hinterfragen, da sie in vielen Fällen selber von den Kriegsunternehmern oder ihren Offizieren ausgenutzt wurden. Allmählich bildete sich im Zuge der Aufstellung immer größerer Heere ein Offizierkorps heraus, das sich überwiegend aus dem Adel rekrutierte. Meist stammten ihre Offiziere je nach Rang aus dem niederen bis hohen Adel, jedoch aus verschiedenen Ländern. In wenigen Fällen war es sogar möglich, trotz niedriger Herkunft oder auch trotz eines verachteten Berufsstands durch Verdienst in den Adel aufzusteigen. Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das so genannte „Werbepatent“), in dem er  ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm einer der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteten „Musterplätze“ angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T.  invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph  II, S. 508. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph Bd. 3, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur dass sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Das Werbegeld war Handgeld für neugeworbene Soldaten; eine Summe, die dem Werbeoffizier zur Ausführung von Werbungen anvertraut wurde, die je nach Truppengattung und Armee differierte und oft von Werbeoffizieren unterschlagen wurde. Üblich waren etwa 8 Rt., der Durchschnittssatz für Fußsoldaten. Für Kürassiere (mit ganzem Harnisch) erhielt ein Obrist 1635/37 15-20 Rt., für Kroaten 10-13.30 Rt., Kosaken (polnische Reiter) 20 Rt., Dragoner 12 Rt., Arkebusiere 15 Rt.; ERNST, Madrid und Wien, S. 301. 1633 wurden in Mühlhausen bis zu 34 Rt. für einen Söldner ausgegeben bzw. in Rechnung gestellt. Nach der Aufstellung von KAPSER, Kriegsorganisation,  S. 271ff., entstammten von den 1638-1648 in Kurbayern und in der Oberen Pfalz Rekrutierten folgenden Beschäftigungsbereichen: 1, 6 % Handel, 16, 2 % Nahrungsmittel- und Gastgewerbe, 28 % Bekleidungs-, Textil- und Lederverarbeitungssektor, 16, 7 % Baugewerbe, Holz- und Metallverarbeitung, 17, 3 % Landwirtschaft, Gartenbau und Viehzucht; alle anderen Gewerbe lagen bei max. 1, 7 – 1, 1 % oder niedriger. Nach SCHLÖGL, Bauern, S. 157, kam ein Dienstbote im bayerischen Raum auf etwa 12 Gulden pro Jahr (ohne Verpflegung), so dass der Militärdienst angesichts des Werbegeldes unter Umständen attraktiv erscheinen konnte. PARKER, Der Dreißigjährige Krieg, S. 284, vermutet, dass Handgeld, neue Kleidung sowie Aussicht auf Sold und Beute als Alternative zur Unsicherheit der Existenz (bei rückläufiger Produktion) und der Möglichkeit, von Söldnern beraubt oder durch Steuern ruiniert zu werden, betrachtet wurden, und dass trotz aller Umstände die Armee eine gewisse Sicherheit bot. Für die bayerische Armee 1648 trafen angesichts sinkender Preise und steigender Löhne aber nur Handgeld und die Aussicht auf Beute zu. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“.

Es wurden jedoch zuweilen auch bereits zehn- bis fünfzehnjährige Jungen als Soldaten rekrutiert (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120). Bei den Schweden galten 15 Jahre als ideales Eintrittsalter. Im kursächsischen Fuß-Regiment Eustachius von Löser fanden sich unter 1145 Mann 209 Weiber, 131 Kinder, 8 Mägde immerhin 80 Soldatenjungen; BORKOWSKY, Schweden, S. 64. Vgl. dazu die sehr positive Darstellung des französischen Gesandten d’Avaux; LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 84ff.: „die Schweden hatten die schönste und disziplinierteste Armee, welche man seit den Legionen des Cäsar gesehen hat. Sie waren beinahe sicher, alles, was sich ihnen entgegenstellte, entweder zu schlagen oder durch Beharrlichkeit zu vernichten. Sie waren im Felde zu allen Jahreszeiten gut, abgehärtet sowohl gegen die Hitze der Hundstage, als auch gegen die heftigste Kälte. Sie hielten drei Monate in den Quartieren aus, in welchen die kaiserliche Armee nicht acht Tage bestehen konnte, so dass mit der Zeit ihnen nichts entwischen konnte. Die Armee war ihr Hof, ihr Gut, sie war ihr wirkliches Vaterland, denn alle Kinder, welche sie seit zwanzig Jahren bekommen hatten, waren im Lager geboren, waren von der Wiege an an das Gewehrfeuer gewöhnt und trugen, erst sechs Jahre alt, ihren Vätern in den Laufgräben oder zur Schildwache das Essen hin. Trotzdem die Armee kein sehr geeigneter Platz ist, die Jugend zu erziehen, so achtete man doch sorgsam auf die Unterweisung, indem man sie in den kleinen Schulen, welche im Quartier, oder wenn man im Felde lag, im Lager waren, Lesen und Schreiben lehrte. Sobald die Armee ihr Lager aufgeschlagen hatte und die Quartiere verteilt waren, gingen die Kinder zu den besonders für die kleinen Schulen eingerichteten Plätzen. Da sind Dinge vorgekommen, welche kaum zu glauben wären, wenn sie nicht von allen Generälen bestätigt wären: es wurde erzählt, dass die Feinde manchmal so nahe gewesen wären, dass ihre Kanonen sogar die Schulen erreichen konnten. Da wären 3-4 Kinder von einer einzigen Kugel hingerafft worden, ohne dass die übrigen auch nur den Platz gewechselt hätten oder die Feder weggelegt hätten, welche sie in den Händen hatten. Solche Standfestigkeit war ganz anders, als die der jungen Lacedämonier, welche sich lieber die Eingeweide zerfleischen ließen, als ihren Diebstahl zu gestehen. Die Rekruten ihrer Infanterie wurden lediglich von diesen Lagerkindern genommen. Im Alter von 16 Jahren nahmen sie schon das Gewehr und desertierten niemals, weil sie kein anderes Leben, keine andere Beschäftigung kannten. Bei der Kavallerie wurden die Bedienten der Herren aufs Pferd gesetzt, wenn sie sieben oder acht Jahre bei der Armee gedient hatten, und waren schon vorher in den Waffen geübt und an den Krieg gewöhnt, bevor sie angeworben wurden, so dass man sagen konnte, dass unter ihnen ebenso viele Offiziere waren, als Soldaten“. Vgl. auch Trossbube; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 199. Söldner rekrutierten sich auch aus ehemaligen Trossbuben (oder Trossjungen). Diese wurden als Bedienung der unteren militärischen Chargen sowie zur Versorgung der Pferde und für die Beaufsichtigung der Viehherden eingesetzt. Sie stammten häufig aus den Soldatenfamilien, die den Heereszug im Tross begleiteten. Sie wurden oft misshandelt und von ihren Herrn sogar getötet, ohne dass Anklage erhoben wurden. Teilweise wurden sie auch aus Überlebensgründen von den Eltern Soldaten mitgegeben. Da die Trossbuben ökonomisch vollkommen abhängig und zudem schlecht versorgt waren, lassen sie sich häufig als Diebe nachweisen. Vielfach gerieten die 13 bis 15 Jahre alten Jungen als Trommlerbuben und Pferdejungen ins unmittelbare Kriegsgeschehen. Soweit sie eine Muskete bedienen konnten, konnten sie, falls erforderlich, auch im Kampf eingesetzt werden, was häufig bei spanischen Einheiten der Fall war. Trossbuben, die von ihren Herren schon bei der geringsten Verfehlung totgeschlagen werden konnten (NEBE, Drangsale, S. 134), waren teilweise nur sechs oder sieben Jahre alt, wenn sie zum Militär kamen oder von ihren Eltern dem Militär übergeben wurden, damit sie dort überleben konnten. Die Älteren wurden bei der Reformation der Bagage auch als Knechte in die Feldartillerie gesteckt, wenn sie dazu brauchbar erschienen (DAMBOER, Söldnerkapitalismus, S. 259). Sie wurden als Kindersoldaten und Soldatenjungen missbraucht, die teilweise unter elendsten Umständen umkamen, von erbitterten Bauern erschlagen wurden oder von ihren Herren zurückgerlassen wurden. Vgl. die Pfarrchronik von Vach (10./20.10.1632), GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Vgl. auch die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen und am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Groß war die Anzahl der Frauen, die neben den Soldatenfrauen im Tross hinter den Soldaten herzogen.

Der Jesuit J. Drexel, Hofbeichtvater und Begleiter Maximilians I. auf dem Böhmischen Feldzug (1620 X 04); MILGER, Gegen Land und Leute, S. 89: „Sonderbar anzusehen war eine Frau, die ihr Kind auf dem Kopf trug, weil ihre Hände mit Gepäck beladen waren. Es ist unglaublich, wieviel Last eine solche Soldatenfrau schleppen konnte. Rücken, Kopf, und beide Hände waren beladen, dazu beide Hüften mit Bündeln umbunden. Ich sah eine andere, die eine Muskete wie ein Mann vor sich trug und in gleicher Weise ging. Doch weshalb erzähle ich von diesen Absurditäten ? Es gibt sie ohne Ende”. Aufzeichnungen des Barbiers Hartmann Thomas [1588-nach 1623]; WAAS, Chroniken, S. 60: „Dieses 1621. Jahr haben die Soldatenweiber, welche alhier in der Garnison gelegen, alles Obs, auch Kraut und Rüben heimgetragen und gebraucht, zum Teil auch verkauft, also daß die Bürgersleut das wenigs Teil davon bekommen haben, dann fast ein jeglicher Soldat [Ernst I. Graf von Isenburgs Regiment; BW] Weib und Kinder gehabt hat, weil sie auch sieben Jahr zu Aachen in Besatzung gelegen haben, und des Faulenzens gewohnt seind gewesen”. Vgl. auch die Aufzeichnungen des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. 1623 sollen allein 140 Dienstmägde den Soldaten des Vitzthum’schen Regiments gefolgt sein; RITTER, Einfluss, S. 44; ZIMMERMANN, Tagebuch, S. 11. Doch sollte sich die lange Besatzungszeit der Ligisten in einer allgemeinen Verwilderung der Sitten z. B. auch in Hameln bemerkbar machen. In ihrer Werbung von 1631 hatte sich die Bürgerschaft bitter über die immer mehr um sich greifende „Unzucht und Hurerei“, die wohl zum Teil auch aus Überlebensgründen heraus praktiziert wurde und zur Stadtverweisung führte, über Felddiebstähle und die sich in der Stadt herumtreibenden „ledigen Mannes- und Weibespersonen“ sowie über die übermäßige Heranziehung Hamelner Bürger zu den von den Soldaten verachteten Schanzarbeiten, da nach Tillys »Schultheißeninstruktion« Huren und Trossleute wie auch verurteilte Verbrecher dazu verpflichtet waren, beklagt. Zum Kindsmord unter Soldatenfrauen vgl. JÜRGENS, Chronik, S. 517: „Den 21. Martii [1634] ist ein todtes Kind in dem Sode bey der Apotheken gefunden worden, welches ein Soldatenweib vom Andreasberge bürtig, Catharina Evers genant, und von einem andern, ehe sie sich verehelichet, geschwängert worden, und deshalben inscio marito darhinein geworfen hatte. Nach wenig Tagen kam es aus, und zwar vom Handtuch, darauf der Wirtinn Nahme gestanden gestanden, und ward das Weib eingezogen und den 25. April alhier auf dem Markte decolliret“. Schon KIRCHHOFF, Militaris Disciplina, S. 106, hatte geklagt: Das „seltzame / wüst und Gottloß gesindtlein / welches daheym Vatter und Mutter / Herren / Frawen / &c. nicht gehorchen / und niemandt redlich gut thun wil: aber den Kriegsleuten ihren Plunder nachträgt: Thut den armen Leuten / wo sie hinkommen / etwa manchmal / sonderlich die Niderländischen / mehr Uberdruß unnd Schaden / dann die Knecht selber: Jn Summa / mit einem kurtzen Nahmen / Hurn und Buben”. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen und Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen in der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf 1633 beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher ewer unter den soldaten weibern gewesen sei, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. Mit dem Heerwurm zogen die einfachen Soldatenweiber, die die Ernährung der Familie sicherstellen mussten und zum Teil 50-60 Pfd. geschleppt haben sollen. BURSCHEL, Himmelreich, S. 189: „Ehe, Familie – unter den Bedingungen eines Lebens in und vom Krieg hieß das in erster Linie Hilfs-, Not-, Versorgungs- und nicht zuletzt auch Beutegemeinschaft”. Am 15.2.1645 hatte Maximilian I. wieder einmal angeordnet, dass die Konkubinen und nicht ehelichen Frauen der Offiziere und Mannschaften abzuschaffen und in den Quartieren der Obristleutnants Galgen zu errichten seien; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 249. Am 24.5.1645 hatte Maximilian auch schon Franz von Mercy befohlen, „ingleichen sollet Ihr die Concubinen bei der Armada nit gedulden, sondern, waß nit eheliche Weiber seindt, davon wekhschaffen“. HEILMANN, Kriegszüge, S. 230. Allem Anschein nach hatte der Versuch der Durchführung dieser neuerlichen Anordnung zur Verhinderung der „fleischlichen Verbrechen“ – teilweise lebten Soldaten mit Ehefrau und Konkubine in den Lagern – das „ehrlose Gesinde, wie sie Luther nennt, die also alle Länder nach Kriegen auslaufen, und Seel und Leib und Geld – wie die Huren – feiltragen“ (Sebastian Franck; WOLLGAST, Friedensidee, S. 232) – zu Aufruhr unter den Soldaten geführt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold ausgezahlt und wurden fortgeschickt. Zum Teil sollen doppelt so viele Frauen wie Soldaten mit den Regimentern gezogen sein; HOYOS, Kaiserliche Armee, S. 178.

Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen”. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren”. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen [...] vornen an die spüz” als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, und wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang von Handwerks wegen aufgeschrieben und zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung und Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. Vgl. SIKORA, Söldnergeschichte(n); neuerdings EICKHOFF; SCHOPPER, 1636.

[31] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. [...] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich,  S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“.

[32] Francesco [Antonio] Caretto [Carretto, Carretti, Caretti, Claretti], marchese di Grana [Marquis de Grande, Marqui de Grane, Gran, Grane v. Corretto, Coretto u. Grane] de Savona e Caretto, conte di Millesimo [1594/1590/1592-9.11.1651/1652], kaiserlicher Feldmarschall.

[33] Offenbach; HHSD IV, S. 360f.

[34] Hadamar [LK Limburg-Weilburg]; HHSD IV, S. 194f.

[35] KREBS, Hatzfeldt II, S. 214.

[36] LAHRKAMP, Bönninghausen, S. 310ff.

[37] Hallenberg [LK Brilon]; HHSD III, S. 282f.

[38] Heinrich Christoph v. u. zu Griesheim [Grißheim] [1596/1598-nach 1658], Oberamtmann.

[39] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39' (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: ... „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde". Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[40] Jobst Adam v. Gaugreben [Gaugreb, Gogreve, Gogrebe] zu Goddelsheim u. Bruchhausen [um 1598-1666], kaiserlicher Obrist.

[41] Velmede, heute Ortsteil von Bestwig [Hochsauerlandkreis]; HHSD III, S. 732.

[42] Brunskappel, heute Ortsteil von Olsberg  Hochsauerlandkreis].

[43] Sachsenberg, heute Stadtteil von Lichtenfels (Hessen) [LK Waldeck-Frankenberg]; HHSD IV, S. 394f.

[44] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). . Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern - 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben - , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden". Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen", die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer', die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt - auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde - führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[45] Fourage: Unterkunft, Verpflegung und Viehfutter für die jeweilige Einheit. Die Fourage  musste von der betreffenden Garnisonsstadt und den umliegenden Dörfern aufgebracht werden und war an sich genau geregelt; vgl. auch die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Natürlich wurde gegen die Bestimmungen immer wieder verstoßen.

[46] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett", „Fähnlein", „Leibkompanie".

[47] Rembert v. Hörden [Hörte] [ - ], kaiserlicher Leutnant.

[48] Bertram de Bylandt [Bilandt, Belandt] [ - ], kaiserlicher Obristleutnant.

[49] Johann Reinhard v. Buseck [ - ], kaiserlicher Obristleutnant.

[50] Minden [LK Minden-Lübbecke]; HHSD III, S. 517ff.

[51] Ranzion, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“.

[52] Korporal: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes.

Korporalschaft: Zug einer Kompanie, die von einem Korporal geführt wurde. Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes

[53] Dergleichen Spitznamen waren üblich, dienten aber auch dem Versuch, sich bei der drangsalierten Bevölkerung in Beschwerdeschriften der Identifizierung zu entziehen.

[54] Kornett: kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.

[55] Feldschmied: Schmied mit seinem Zubehör auf einem Rüstwagen, zum  Bedarf der Truppen und der Artillerie im Felde und Lager tätig.

[56] Kopfstück: 1 Gulden = 4 Kopfstücke (Schmalkalden), Kopfstück = 2 Groschen = 12 Pfennige.

[57] Stallmeister: Vorsteher des herrschaftlichen Marstalls, auch Reisemarschall. Er hatte für die Gäste zu sorgen, zudem waren ihm die Pagen unterstellt [MDSZ].

[58] Hofmeister: a) Der Hofmeister war der oberste der weltlichen Bedienten bei Hof. Er war zuständig für die fürstliche Tafel. Der Hofmeister wies an, stellte ein und entließ die ihm untergebenen Bedienten. b) Auch adlige Heerführer und Offiziere hielten sich in ihrem mobilen Hofstaat einen eigenen Hofmeister.

[59] Regimentsquartiermeister: Der Regimentsquartiermeister war der Dienstvorgesetzte aller Quartiermeister des Regiments, ein einträgliches Amt, da ihm viele „Verehrungen" zukamen, um die Einquartierungen abzuwenden.

[60] Adjutant: Gehilfe des Majors in dessen sämtlichen Funktionen. Der Adjutant hatte insbesondere die Aufgabe, den Hauptleuten und Sergeanten die Befehle der Generalität zu übermitteln und die Schlachtordnung des Regiments zu überwachen. Vgl. Generaladjutant.

[61] Karl Bosse [Bose, Bosen] [ - ], kaiserlicher Obristleutnant.

[62] abbastionieren: herabsetzen, senken, drücken.

[63] Königstaler: Im 16.-18. Jahrhundert übliche deutsche Bezeichnung für den Burgundischen Taler mit dem Bild oder der Umschrift Philipps II. von Spanien (1556-1598).

[64] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. [...] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich,  S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“.

[65] BRUNS, Hallenberg, S. 282f.

[66] General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen) und zur Kontrolle der Kriegskommissare. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter.

[67] Kaspar Dietrich v. Schorlemer-Overhagen [1590-?], kurkölnischer Rat, Drost zu Werl.

[68]Homburg-Bröl, heute Ortsteil von Nümbrecht, Oberberg. Kr.]; HHSD III, S. 337f.

[69] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 187.

[70] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff. Zu den Kriegsereignissen in Hildesheim vgl. auch PLATHE, Konfessionskampf.

[71] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.

[72] SCHLOTTER, Acta, S. 246. - Georg Herzog v. Braunschweig-Lüneburg [17.2.1582 Celle -2.4.1641 Hildesheim], kaiserlicher Obrist, 1631 schwedischer General.

[73] Johann Eberhard v. Steding [ - ], braunschweig-lüneburgischer Geheimer Rat, Marschall, Hofmeister.

[74] SCHLOTTER, Acta, S. 246.

[75] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.

[76] SCHLOTTER, Acta, S. 256.

[77] Generalleutnant: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.

[78] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.

[79] Bremen; HHSD II, 69ff.

[80] Badura; Kočí, Der große Kampf, Nr. 581.

[81] Urias Martin [Urias v. Breitenbach?] [ - ], hessen-darmstädtischer Obristleutnant.

[82] Essen; HHSD III, S. 213ff.

[83] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 187.

[84] Claus Dietrich Freiherr v. Sperreuter [Sperreut, Stierreuth] [um 1600 Walsrode-9./20.1.1653 Innsbruck], schwedischer, dann kaiserlicher Obrist, ab 1646 venetianischer Generalmajor. Vgl. LEISTIKOW, Sperreuter.

[85] Walsleben [LK Ostprignitz-Ruppin].

[86] Lüchow [LK Lüchow-Dannenberg]; HHSD II, S. 306f.

[87] Seehausen [Kr. Angermünde/Prenzlau]; HHSD X, S. 355.

[88] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 187.

[89] Hans Wolf Freiherr v. Salis [1597-6.4.1640 Wismar], kurbayerischer Obrist, kurbayerisch-kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.

[90] Ruppertsgrün, heute Ortsteil von Pöhl [Vogtlandkreis].

[91] SALIS-SOGLIO, General Hans Wolf von Salis, S. 93. - Adam v. Pfuel [Pfull, Pfuhls, Phuell, Pfuell, Pfuhl] [1604-5.2.1659 Helfta], schwedischer Generalleutnant.

[92] Johan Banér [Bannier, Banner, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall.

[93] Axel Gustafsson Oxenstierna Greve af Södermore [16.6.1583 Fanö bei Uppsala-28.1.1654 Stockholm], schwedischer Reichskanzler. Vgl. FINDEISEN, Axel Oxenstierna.

[94] Goldene Mark (Kr. Duderstadt); HHSD II, S. 172f.

[95] commoriren: [sich] aufhalten, bleiben, verweilen.

[96] Mühlhausen [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 286ff.

[97] [Bad] Frankenhausen [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 29ff.

[98] Schwarzburg [LK Saalfeld-Rudolstadt]; HHSD IX, S. 395ff. - Rudolstadt [LK Saalfeld-Rudolstadt]; HHSD IX, S. 360ff.

[99] Torgau [LK Nordsachsen]; HHSD XI, S. 467ff.

[100] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.

[101] Melchior Adam v. Moser [ - ], kaiserlicher Obristwachtmeister.

[102] Hans Heinrich v. u. zu Schütz v. Schützky [Schuz a Schuzky] [ - Juli 1639 ?], kaiserlicher Obrist.

[103] Tirschenreuth; HHSD VII, S. 747f.

[104] Johann Ulrich Burhus [Burhuss] auf Ottengrün [ - ], kurbayerischer Kriegskommissar

[105] Ruppertsgrün, heute Ortsteil von Pöhl [LK Vogtlandkreis].

[106] Plauen [Vogtland]; HHSD VIII, S. 279ff.

[107] Vogtland; HHSD VIII, S. 350ff.

[108] alert (franz. Lehnwort): wachsam, munter.

[109] Friedrich v. Wambold [Wampold] v. Umstadt [ -5.9.1649], kursächsischer Obrist.

[110] Erik Klarson Slang [Slange, Schlange, Schlang, Schleng] [1600-2.11.1642 Breitenfeld], schwedischer Generalmajor.

[111] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage" war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse", „Concubine", „Metze", „Hure"), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ ... und ist der jammer nit zu beschreiben"; LANGER, Hortus, S. 96ff.

[112] Bad Königswart [Lázně Kynžvart, Bez. Eger]; HHSBöhm, S. 20f.

[113] Hans Wolf Freiherr v. Salis [1597-6.4.1640 Wismar], kurbayerischer Obrist, kurbayerisch-kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.

[114] Hof; HHSD VII, S. 302f.

[115] Marketender/Marketenderin: Dem Heer nachziehende Händlerin oder Händler, der oder die vom Obristen befugt war, den Soldaten Lebensmittel zu verkaufen. Dafür hatten sie ihm z. B. von jedem Eimer Wein oder Bier 2 Maß für die Küche abzugeben und zumeist 10 Prozent ihrer Einkünfte. Sie waren auch zum Kranken- und Munitionstransport verpflichtet, falls die üblichen Rüstwagen nicht ausreichten. Marketender und Marketenderinnen handelten auch mit Beutegut, wobei das Beutegut weit unter Wert angenommen wurde. Die Frauen unter ihnen waren nicht nur Händlerinnen, sondern auch Helferinnen, Partnerinnen, Krankenschwestern, häufig Prostituierte. Bei einem im April 1634 in Dinkelsbühl einquartierten Regiment fanden sich bei 950 Soldaten 11 Maketender, aber 26 Marketenderinnen; HEILMANN, Kriegsgeschichte S. 465 Anm. Obwohl bekannt war, dass kein Heer ohne Marketender existieren konnte, standen diese – wie die übrigen Trosser – in schlechtem Ansehen: Sie traten als Geldverleiher auf, und so mancher Söldner war bei ihnen verschuldet. Sie standen zudem in dem Ruf, für die materielle Not vieler Söldner verantwortlich zu sein, indem sie bei Nahrungsmittelknappheit und Ausbleiben der Soldzahlungen das Heer verließen und ihre Fahne in den Wind besserer Märkte hängten. Gewalttätige Übergriffe auf die Marketender durch Bauern, Bürger und eigene Soldaten waren vielfach die Folge, zumal diese z. T. zum 15fachen Preis Waren an die Bürger verkauften, die von diesen auf den Druck einquartierter Soldaten hin erstanden werden mussten (BRAUN, Markredwitz, S. 45). Vgl. KLUGE, Hofer Chronik, S. 163: "Das rauben und plündern war um diese zeit [April 1640] sehr arg, wie dann die kayßerlichen ihre eigenen marquetener, so zu Culmbach wein und vieh erhandelt und erkauft, ganz ausgeplündert, auch zugleich ein 800 thaler darzu an geld abgenommen“. Häufig wurden sie als Spione verdächtigt. Auch Juden wurden als Marketender geduldet; LOTZE, Geschichte, S. 80f. Die Aussicht auf großen Gewinn ließ Zivilisten oder Amtsträger (vgl. PFEILSTICKER, Tagebuch) häufig für einige Zeit zu Marketendern werden. REDLICH, Marketender; Continuatio Der Siegreichen Victorien, S. 4f.

[116] Carl Gustav Wrangel, Graf zu Salmis u. Sölvesberg [13.12.1613 Schloss Skokloster-25.6.1676 Schloss Spyker auf Rügen], schwedischer Feldmarschall.

[117] Brigade: Anfangs bestand die schwedische Brigade aus 4 Schwadronen (Squadrons) oder Halbregimentern, also 2016 Mann und 256 Offizieren, ab 1631 nur noch aus 3 Schwadronen Fußvolk zu je 504 Mann und 64 Offizieren. Die insgesamt 1512 Mann waren in 648 Pikeniere und 864 Musketiere eingeteilt, die in Rotten zu je 6 Mann aufgestellt waren.

[118] Andreas Freiherr Kolb v. Reindorf [Rhaindorf] [ -13.4.1666], kurbayerischer Obrist.

[119] Weiden; HHSD VII, S. 794ff.

[120] Nach OLISCHER, Entwurf einer Chronik, S. 83, sei Salis im Bett angetroffen worden.

[121] Friedrich Konrad Spiegel zum Diesenberg [ -11.10.1642], kaiserlicher Obrist.

[122] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[123] Reichenbach [Vogtlandkreis]; HHSD VIII, S. 298f.

[124] Zwickau [LK Zwickau]; HHSD VIII, S. 380ff.

[125] Plauen [Vogtlandkreis]; HHSD VIII, S. 279ff.

[126] Scharmützel: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“, Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände von bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut von Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen Einheiten. oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten [...]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin [Valten Hanke; BW] genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.

[127] Schleiz [Saale-Orla-Kreis]; HHSD IX, S. 380ff.

[128] Neustädtel bei Schneeberg [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 248.

[129] SALIS-SOGLIO, General Hans Wolf von Salis, S. 89ff.

[130] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 151f.

[131] Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 429f.

[132] Altenburg, heute Ortsteil von Naumburg [Burgenlandkreis]; HHSD XI, S. 9.

[133] Oelsnitz [Vogtlandkreis]; HHSD VIII, S. 263f.

[134] Adorf [Vogtlandkreis]; HHSD VIII, S. 1f.

[135] Kronach [LK Kronach]; HHSD VII, S. 375f.

[136] Franz Bourré [ - ], kaiserlicher Obrist.

[137] BRAUN, Marktredwitz, S. 100.

[138] Amberg; HHSD VII, S. 20ff.

[139] Rudolf [Rudolfo] Graf Colloredo [Coloredo, Coloreto, Coleredo, Colredo, Kolloredo]-Waldsee [Wallsee] [2.11.1585 Budweis-24.2.1657 Prag], kaiserlicher Feldmarschall.

[140] Heinrich Christoph Gayling [Gehling, Geiling] v. Altheim [1604-20.12.1654 Babenhausen], kurbayerischer Generalwachtmeister.

[141] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd" hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise führten die Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff.  Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[142] Regimentsstück: leichtes Feldgeschütz, durch Gustav II. Adolf eingeführt, indem er jedem Infanterie-Regiment ständig zwei leichte Geschütze zuordnete. Die Bedienung übernahmen erstmals besonders eingeteilte Soldaten. Die Regimentsstücke waren meist 3-4-Pfünder-Kanonen. Sie wurden durch eine Protze im meist zweispännigen Zug, gefahren vom Bock. d. h. der Fahrer saß auf der Protze, beweglich gemacht. [wikipedia]

[143] Erik Klarson Slang [Slange, Schlange, Schlang, Schleng] [1600-2.11.1642 Breitenfeld], schwedischer Generalmajor.

[144] Standarte: an einer Stange als => Fahne angebrachtes Feldzeichen berittener Truppen.

[145] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage" war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse", „Concubine", „Metze", „Hure"), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ ... und ist der jammer nit zu beschreiben"; LANGER, Hortus, S. 96ff.

[146] SALIS-SOGLIO, General Hans Wolf von Salis, S. 92.

[147] Claus Dietrich Freiherr v. Sperreuter [Sperreut, Stierreuth] [um 1600 Walsrode-9./20.1.1653 Innsbruck], schwedischer, dann kaiserlicher Obrist, ab 1646 venetianischer Generalmajor. Vgl. LEISTIKOW, Sperreuter.

[148] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.

[149] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 187.

[150] Obermaßfeld, heute Ortsteil von Obermaßfeld-Grimmenthal [LK Schmalkalden-Meiningen]. + Untermaßfeld [LK Schmalkalden-Meiningen].HHSD IX, S. 319ff.

[151] Bad Königshofen im Grabfeld [LK Rhön-Grabfeld]; HHSD VII, S. 368.

[152] Johann Günther zu Bönhausen [Bonhausen, Böhnhausen] [ - September 1648], kaiserlicher, dann hessen-kasselischer Obristwachtmeister.

[153] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 187. - Hieronymus Tarras [Torraß] [ - ], schwedischer Hauptmann.

[154] Anton de Fossa [de la Foße] [ -April 1641], kaiserlicher Obrist.

[155] BADURA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 1115.

[156] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.

[157] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51; vgl. auch PFEILSTICKER, Lang. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr sched- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63. Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25.

[158] N Wagemann [ - ], kaiserlicher Kommissar.

[159] Ernst Roland, Baron de Grysort [Grisart, Chrisom], Graf v. Suys [Soise, Soisse, Sois, Suis, Suise, Suisi, Soy, Suse, Suy, Suyss, Duys] u. Tourabel [ -1645], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.

[160] Gil [Gilles, Gilli, Chill, Schill, Aegydius, Wilhelm] de [di] Haes [Hasi, Haas, Haase, Haß, Hasa, Hass, Haaß, Haais, „Schillerhaas“, Gülde Haas, Güldinhas, Guldinhas, Gildehas, Gildhase, Schildhase, Schildehaas] [22.4./1.9. ? 1597-1657], bayerischer, kaiserlicher Feldmarschallleutnant. Vgl. http://www.schweinfurtfuehrer.de/persoenlichkeiten/militaerische-personen-des-30-jaehrigen-krieges-in-schweinfurt/haes-gil-de/.

[161] Römermonat: nach der Reichsmatrikel berechnete allgemeine Reichssteuer zur Finanzierung des Reichsheeres (zunächst als Unterstützung für Karl V.), die über die Reichskreise auf die Reichsstände umgelegt wurde; der Hauptstreitpunkt bei der Kriegsfinanzierung. Die Steuer wurde für ein Heer von 4.000 Mann zu Pferd und 20.000 Mann zu Fuß berechnet. 1541 wurden die Kosten für den Heeresunterhalt auf 128.000 Gulden pro Monat festgelegt. Dieser „Römermonat“ diente fortan als Simplum der Monatszahlungen bei Reichssteuern im Allgemeinen. Der Name verweist auf die Römerzüge: auf einen militärischen Begleitschutz des Zuges nach Rom zur Krönung des deutschen Kaisers. Es wurde jedoch nie eine militärische Hilfe oder Reichssteuer für den Römerzug bewilligt. Vgl. RAISS, Römermonat.

[162] Servis: Servis war das Holz, das Licht und die Liegestatt (Heu und Streu), die ein Hauswirt den bei ihm im Krieg einquartierten Soldaten zu gewähren hatte, sowie die Steuer dafür. Im Niedersächsischen kam noch Salz dazu. Darüber hinaus wurden verbotener Weise auch Kleidung und Ausrüstung sowie zahlreiche Gänge an Essen und Trinken eingefordert bzw. erpresst, da dem einfachen Soldaten von der Verpflegungsordnung her nur 2 Pfd. Brot (zu 8 Pfg.), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfg.) und 1 Kanne Dünnbier (2,02 Liter zu 8 Pfg.) zustanden. Selbst diese Grundration wurde in Krisensituationen noch gekürzt. In der schwedischen Armee nannte man Servis auch „Tractament“. Der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff.

[163] Johann Leonhard Peyerle [Playr] v. Perleberg [ - ], kaiserlicher Oberkriegskommissar.

[164] Sommerquartier: Zur Eröffnung der Sommerkampagne im Mai/Juni wurde das Sommerquartier zugewiesen, in dem andere, niedrigere Verpflegungssätze als im Winterquartier (von November bis Mai) galten. Natürlich versuchten die Magistrate und Stände, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten führen musste. Vgl. die Versuche des Magistrats von Berlin im Januar 1641; FADEN, Berlin, S. 226.

[165] Dr. jur. utr. Johann Höfel [7.5.1600 getauft-8.12.1683] Vgl. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/hoefeldrj.htm.

[166] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 543f.

[167] 21.9.

[168] Johann Georg Pucher [ - ], kaiserlicher Sekretär.

[169] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer" eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[170] Karl Dellinger [ - ], kaiserlicher Hauptmann.

[171] Paul Wirz [Wirtz, Wietz, Witz, Wiz], Freiherr v. Bürdingen [ - ], kaiserlicher Obrist.

[172] Johann Zimmermann [ -11.5.1659 beerdigt]. Vgl. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/zimmermannj.htm.

[173] Markus [Marx] Heberer [ - ], Schweinfurter Stadtschreiber.

[174] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 544f.

[175] Bamberg; HHSD VII, S. 66ff.

[176] Johann Franz Barwitz [Barwith, Baruzius], Freiherr von [de] Fernemont [Fernamont, Fernamond, Fernamund, Fernemundt, Farnamont], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister. Vgl. http://www.schweinfurtfuehrer.de/persönlichkeiten/militaerische-personen-des-30-jaehrigen-krieges-in-schweinfurt/fernemont-freiherr-von/.

[177] Franz v. Hatzfeldt [13.9.1596 Schloss Crottorf-30.7.1642 Würzburg], Fürstbischof v. Würzburg u. Bamberg. Vgl. WEBER, Würzburg und Bamberg.

[178] Peter Haas [ - ], kaiserlicher Hauptmann, Obristleutnant.

[179] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.

[180] Fähnrich (Kornett): Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f.

[181] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt". In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung.

[182] Meiningen [LK Schmalkalden-Meiningen]; HHSD IX, S. 269ff.

[183] Niederwerrn [LK Schweinfurt].

[184] Schwebheim [LK Schweinfurt].

[185] Oberspiesheim, heute Ortsteil von Kolitzheim [LK Schweinfurt].

[186] Unterspiesheim, heute Ortsteil von Kolitzheim [LK Schweinfurt].

[187] Köln; HHSD III, S. 403ff.

[188] Ferdinand v. Bayern, Kurfürst v. Köln [7.10.1577-13.9.1650 Arnsberg]. Vgl. FOERSTER, Kurfürst Ferdinand von Köln.

[189] Martin Geißler [1590-1.5.1660] Vgl. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/geisslerm.htm.

[190] 1 Fränk. Gulden = 1 rhein. Gulden 15 Kreuzer = 6 Schreckenberger = 28 Schillinge = 3 Dreier = 6 Pfennige; 9 Schillinge = 24 rhein. Kreuzer. http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1700-1800/die-reichsstadt-schweinfurt-während-des-letzten-jahrzehnts-ihrer-reichsunmittelbarkeit/.

[191] Obermaßfeld, heute Ortsteil von Obermaßfeld-Grimmenthal [LK Schmalkalden-Meiningen]; Untermaßfeld [LK Schmalkalden-Meiningen].

[192] Batzen: 1 Batzen = 4 Kreuzer. => 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ).

[193] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 545ff.

[194] Moritz Christian Graf v. Wied-Runkel [10.1.1620-25.1.1653].

[195] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. KREBS, Aus dem Leben.

[196] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 610; Runkel [Oberlahnkreis]; HHSD IV, S. 392.

[197] Düren [LK Düren]; HHSD III, S. 182ff.

[198] Peter Paul [Petrus Pauli] Tibanthi [Debanti] [ - ], kaiserlicher Hauptmann.

[199] Exekution: (notfalls gewaltsame) Umsetzung von Bestimmungen und Auflagen; Zwangsvollstreckung, Zwangseintreibung von Kontributionen. Das Militär setzte dafür gern die allseits gefürchteten Kroaten ein; LEHMANN, Kriegschronik, S. 68f., 70. Die Bürger hatten den zwangsweise bei ihnen einquartierten Soldaten Wohnung, Holz, Licht, Salz und Lager zu gewähren und für jeden Tag und Mann z. B. ein Kopfstück zu zahlen, bei halben Tagen dementprechend ein halbes Kopfstück und bei einzelnen Stunden im Verhältnis weniger, bis die fragliche Summe aufgebracht war. Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] schreibt in seiner „Chronick“ eine derartige Exekution, SCHORER, Memminger Chronick, S. 146f.: „Was die Soldaten / im Hornung / Merzen vnd April [1637; BW] / vor grewliche Tyranney geübet / die Thor gesperret / den vornembsten Burgern eingefallen / eine grosse Summa gelt zuerpressen / ist vnbeschreiblich. Zu diesem Elend kam noch ein Verbott / vnd Ringerung etlicher Müntzsorten im Römischen Reich / also daß der arme Mann vmb sein gering übrigs Geltlen kein bissen Brodt bekom̃en konnte. O deß grossen Elendts ! über diesen grossen Jam̃er / kam im Mayen Ordinantz / daß die Stadt 1 ½ Regiment vom Piccolominischen Volck verpflegen solle: Darzu man Monatlich 3200. Gulden geben muste. Als man den 10. May durch einen Commissarium mit den Officirern rechnete / war die Stadt gezwungẽ der Officirer Rechnung / welche sie nach ihrem Beliebẽ gemachet / zu vnderschreiben. Den 31. May waren Herrn Burgermeister vnd Geheimbde [Ratsherren; BW] in Arrest / in deme die Officirer viel tausent Gulden begehrten. Den 2. Junii haben die Officirer die vornehmbste Häusser bezogen / vnd sich mit Gewalt eingelegt / Geld zu erpressen / wehrete biß auff den 7. Junii. Man forderte das Gericht und Rath zusamen / vmb Mittel zu sehen Gelt auffzubringen / aber es scheinete vnmöglich / also weil nunmehr die Burgerschafft vmb ihr baares Gelt / Gold /Silbergeschirr vnd Kleinodien gäntzlich gekommen / hat man sich resolvirt / den Soldaten Zin / Kupffer vnd Kleider anzubieten. Darauff gieng den 10. Junii das Exequiren widerum an. War ein kläglicher Tag / konnte kein Burger dem andern helffen / bald hörte man wie die Soldaten da / bald dort eingefallen / vnd Gelt presseten. Den 13. Junii war der Rath widerumb arrestirt / vnd Soldaten in der Burger Häuser geschicket / von manchem 200/300/400 biß in 500 fl. zuerpressen: Da man sich dann mit ihnen vergleichen / oder so lang zu Essen vnd zu Trincken geben müssen. Wie sich dann befunden / dass sie auff die 2049. fl. von den Burgern in ihren Häusern erpresst: auch 160. Kühe vñ 60. Pferdt ihnẽ weg genom̃en / solches auch vnder grossem heulen vnd wehklagen der armen Burger / vnd ihren kleinen Kindern fort biß nach Ochsenhausen getriben / doch hernacher widerumb allher gebracht / vnd auff 30. Stuck an ihrer Forderung in behalten. Als man ihnen nun satisfaction gegeben / an Vieh / Gelt / Geltswerth vnd Obligationen / etlich tausent Gulden betreffent / seyn sie (die vom Beckischen Regiment) den 17. Junii weggezogen / worauff die Stadt widerumb etwas Lufft / vnd die Schlüssel zu den Thoren bekommen. Es befande sich nach ihrem Abzug / als die Rechnungen von Biberach / Ravenspurg / Kauffbeuren / Leutkirch vnd vnserer Stadt zusamen getragen wurden / daß die Beckische [Johann Freiherr v. [der] Beck [Bec]; BW] Soldaten / diese bemelte Stätt innerhalb 5. Monaten auff die 130000. fl. gekostet“.

[200] Nideggen [LK Düren]; HHSD III, S. 561f.

[201] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 187.

[202] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.

[203] „Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312, über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein.  Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885. Vgl. auch SODENSTERN, Die Anfänge.

[204] Kaspar [Caspar], Graf v. Eberstein [Everstein]; Generalleutnant [6.1.1604 -18./28.10. oder 11./21.10.1644 Oldersum].

[205] abgezogen

[206] Linn, heute Stadtteil von Krefeld; HHSD III, S. 468f.

[207] Aachen; HHSD III, S. 1ff.

[208] Gronsveld, heute Ortsteil von Eijsden [Eijsden-Marggrafen; Niederlande, Prov. Limburg]. Vgl. dazu die Vorgänge unter Kavenberg, N; Rittmeister [ -15.7.1643 in Gronsveld gehenkt] unter http://www.30jaehrigerkrieg.de/kavenberg-n/.

[209] Lüttich [Liège; Belgien].

[210] Sukkurs: Hilfe, Ersatz; Beistand, Nachschub.

[211] Linnich [LK Düren]; HHSD III, S. 470ff.

[212] Jülich [LK Jülich]; HHSD III, S. 367ff.

[213] expracticieren: ausführen, stattfinden; Dissension: Meinungsverschiedenheit.

[214] Trier; HHSD V, S. 372ff.

[215] M. de Sweertz [Schwerdt, Schwert] [ -3.8.1645 bei Alerheim gefallen], hessen-kasselischer Obristleutnant.

[216] Ranzion, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“.

[217] Scharmützel: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“, Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände von bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut von Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen Einheiten. oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten [...]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin [Valten Hanke; BW] genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.

[218] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt].

Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler - mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.

[219] Feuermörser, Mortier: Steilfeuergeschütz, dessen Rohre aus geschmiedeten Schienen bestanden, die, wie bei einem hölzernen Fass, durch eiserne Reifen zusammen galten wurden. Bei einem Kaliber von bis zu einem Meter Durchmesser waren die Feuermörser bis zu 2, 50 m lang und wurden vor dem Abschuss in die Erde eingegraben. Ihre Stahlkugeln hatten eine sehr steile Flugbahn, man konnte mit ihnen also hinter Mauern schießen. Sie dienten auch zum Werfen von Brand- oder Sprengkugeln (Bomben) mit einem Kugelgewicht zwischen 25 Pfund (1/16 Mörser) und mehreren Zentnern (ganzer Mörser, Kaliber 5-15 Zoll). Nach Pflummerns Aufzeichnungen konnte man mit ihnen Kugeln von 100 Pfund und mehr werfen; SEMLER, Tagebücher, S. 68. Vgl. auch die Abbildung bei FREYTAG, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 1, S. 89.

[220] Approchen: Approchen ist die Bezeichnung für die Laufgräben (Annäherungswege) bei der militärischen Belagerung von Festungen. Das Wort ist eine Eindeutschung des französischen Verbes s'approcher, sich nähern. Es handelt sich um eine Anlage, die der Angreifer einer Festung anlegen musste, bevor die Festung erstürmt werden konnte. Mit Hilfe einer Erdwalze (Sappe) konnte sich der Angreifer an die Festungsmauern heranarbeiten, um sie durch ein anschließendes Unterminieren zum Einsturz zu bringen. Mit Hilfe der Approchen konnte der Angreifer das Vorgelände gedeckt überschreiten. Sappen wurden von den zu den ingenieurtechnischen Truppen gehörenden Sappeuren angelegt, die über besondere Ausrüstung wie z.B. Schanzkörbe verfügten oder den typischen, breitkrempigen Eisenhelm zum Schutz vor Geschossen, welche die Verteidiger von oben abschossen. Bei mittelalterlichen Burgbelagerungen wurden Sappen häufig eingesetzt, um das Mauerwerk der belagerten Festung aufzubrechen und die Mauer so weit auszuhöhlen, dass sie, evtl. durch Verbrennen des Stützgebälks, zum Einsturz gebracht werden konnte. Die Approchen bestanden aus einem Graben von etwa 2,5 m Sohlenbreite und etwa 1,25 m Tiefe, der bis zur 3. Parallele im Zickzack geführt auf der der Festung zugekehrten Seite mit einer etwa 1 m hohen Erdschüttung versehen war. Die einzelnen Approchenzüge legte man vor den einspringenden Winkeln der Festungswerke an und führte die einzelnen Schläge so, dass ihre Verlängerung mindestens 50 m vor dem weitest vorspringenden Festungswerk vorbeischlug. Jeder vorwärtige Schlag wurde bogenförmig über den rückwärtig hinaus nach hinten verlängert, was man Haken oder Crochet nannte. Diese Haken dienten als Ausweichstellen und der Aufstellung kleinerer Wachposten. Die zickzackförmigen Approchen wurden als einzelne Sappen ausgeführt. In geringerer Entfernung zur Festung, etwa von der zweiten Parallele an, kam die vom Sappeur mit Wälzkorb und sonstigem Hilfsgerät auszuführende völlige Sappe, später (ab etwa 1870) die einfache Erdwalze zur Anwendung. In nächster Nähe zur Festung, etwa vom Fuß des Glacis ab, hätten die Zickzacks allzu spitzwinklig werden müssen, um gegen bestreichendes Feuer geschützt zu sein. Man ging deshalb auf dieser Strecke von der Anwendung der Zickzacks ab und führte hier die Approchen derartig in gerader Richtung auf die Saillants der Angriffsfront weiter, dass sie durch Traversierung (Traversensappe, Würfelsappe) gegen bestreichendes Feuer geschützt wurden. Die Anlage von Approchen seitens der Angreifer wurde von den Verteidigern durch die langjährige Anpflanzung von tiefwurzelnden Pflanzen auf dem Glacis der Festung erschwert. [wikipedia]

[221] Otto Christoph Freiherr v. Sparr [1605 Lichterfelde-9.5.1668 Prenden], kaiserlicher, brandenburg-preußischer  Generalfeldmarschall. Vgl. http://www.schweinfurtfuehrer.de/persoenlichkeiten/militaerische-personen-des-30-jaehrigen-krieges-in-schweinfurt/sparr-otto-christoph-freiherr-von/; GÖSE, Der erste brandenburgisch-preußische Generalfeldmarschall S. 43: „Ob er an dem Kriegszug teilgenommen hatte, der seinen Vorgesetzten Hatzfeld an den Oberrhein führte, ist nicht überliefert“.

[222] N Marcker [Mercker] [ - ], kaiserlicher Hauptmann.

[223] N Reden [ - ], kaiserlicher Hauptmann.

[224] N Hauen [ - ], kaiserlicher Hauptmann.

[225] Johann Peschke [ - ], kaiserlicher Kapitänleutnant.

[226] N Stahl [ - ], kaiserlicher Leutnant.

[227] Johann Krantz [ - ], kaiserlicher Leutnant.

[228] Regimentsquartiermeister: Der Regimentsquartiermeister war der Dienstvorgesetzte aller Quartiermeister des Regiments, ein einträgliches Amt, da ihm viele „Verehrungen" zukamen, um die Einquartierungen abzuwenden.

[229] N Wolffhard [ - ], kaiserlicher Fähnrich.

[230] N Hornberger [ - ], kaiserlicher Fähnrich.

[231] N LIlgens [ - ], kaiserlicher Fähnrich.

[232] N Packard [ - ], kaiserlicher Fähnrich.

[233] Miß v. Carli [ - ], kaiserlicher Fähnrich.

[234] Theatrum Europaeum Bd. 5, S. 157.

[235] Kaspar Graf v. Eberstein [Everstein] [6.1.1604-18./28.10. oder 11./21.10.1644 Oldersum], hessen-kasselischer Generalleutnant.

[236] Schreiben.

[237] Theatrum Europaeum Bd. 5, S. 157.

[238] Theatrum Europaeum Bd. 5, S. 157.

[239] Faschinen: Schanzkörbe, Reisig, Bündel, Holzwälle, Rutenbündel.

[240] Schanzkörbe: Aus Weidengeflecht hergestellte hohe Körbe, die mit Erde gefüllt vor Geschützstellungen und Schanzen zur Deckung der Soldaten gegen feindliches Feuer aufgestellt wurden. Die Herstellung dieser Körbe, zwangsweise wurden auch Bürger und Bauern herangezogen, leitete ebenso wie den Schanzenbau der so genannte Schanzmeister.

[241] N Stadler [ - ], kaiserlicher Leutnant.

[242] Feuerrohr: Büchse mit Luntenschloss; volkstümlich auch gebraucht für Musketier.

[243] Springstock-Stecken: Kurze Pike mit Haken zum Auflegen der Muskete. Angeblich aus den Niederlanden stammend und dort zum Überspringen von Wasserläufen und Gräben verwendet.

[244] Untergewehr, Unterwehr: Degen oder Rapier.

[245] Batterie: Geschütze wurden zu Gruppen zusammengefasst. Diese Gruppen nannte man Batterie. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]

[246] Theatrum Europaeum Bd. 5, S. 158.

[247] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler - mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.

[248] Rondell: Ein besonders massives Artilleriewerk mit gerundetem Grundriss, das so hoch oder nur unwesentlich höher als der angrenzende Wall ist.

[249] N Frischmann [ - ], kaiserlicher Leutnant.

[250] Feuerkugel: mit Brandsatz versehenes, aus Mörsern abgefeuertes Geschoss mit Spreng-, Brand- und Leuchtwirkung, das von Mörsern im Steilfeuer über die Stadtmauer geschossen werden konnte.

[251] Ernstkugeln: JACOBSSON, Technologisches Wörterbuch 1. Bd., S. 614: „alle diejenigen Kugeln, die aus Kanonen, Haubitzen und Mörsern geworfen werden, und nicht allein in Kugeln, Bomben, Granaten, Kartetschen und andern kleinen und eisernen Kugeln bestehen, sondern auch aus mancherley künstlichen Feuerkugeln, die von verschiedenen Materien zusammen gesetzt sind. Hiezu gehören Feuerkugeln, Feuerbälle, Transchekugeln, Feuerregen, Leuchtkugeln, Kettenkugeln, Pechkränze, Dampf- und Blendkugeln, Giftkugeln, Stinkkugeln, Totenköpfe, Diener oder Knecht, Feuerwerksbündel, Heimliche oder Legfeuer, Feuerwerkerhagel, glühende Kugeln, und dergleichen mehr, die sämmtlich zu nennen allzu weitläuftig wäre“.

[252] Möglicherweise gemeint ist eine Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis.

[253] Bresche, Breche, brescia, bresica: durch Geschützfeuer erreichte Sturmlücke in der Stadtmauer oder auch in einer Verschanzung. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]

[254] Kapuziner: Angehöriger des Ersten Ordens der Franziskaner; die Franziskaner-Oberservanten (Minoriten oder „Minderbrüder vom eremitischen Leben") gingen barfuß in Sandalen und trugen eine braune Wollkutte mit Schulterkragen und Kapuze, daher auch „braune Kapuziner" genannt. Dieser Bettelorden versuchte auch Askese, besonders durch Armut und apostolische Arbeit in der Seelsorge und Mission das Evangelium zu verwirklichen. Besondere Verdienste erwarben sie sich in der Pflege der Pestkranken. Diese strenge Observanz ist bei Franziskaner-Konventualen abgemildert. Diese trugen eine schwarze Kutte mit Mozetta und Kapuze und wurden daher „schwarze Kapuziner" genannt.

[255] Jesuiten: Der katholische Jesuitenorden (Societas Jesu), 1534 gegründet von dem baskischen Adligen und ehemaligen Offizier Ignatius von Loyola, war der wichtigste institutionelle Träger der Gegenreformation. Seine Tätigkeitsfelder waren die Ausbreitung und Festigung des katholischen Glaubens mit zeitgemäßen Mitteln durch Mission, hervorragenden Unterricht und Erziehung, die „nachgehende Seelsorge“, wissenschaftliche und literarische Tätigkeit sowie die Bewunderung erregenden Theateraufführungen. Gerade im bayerischen Heer fanden sich auffällig viele Jesuiten als Militärseelsorger, die aufgrund ihrer Kenntnisse sogar als Geschützausrichter im Kampf tätig waren. Zudem fungierten sie am Kaiserhof und am kurfürstlichen Hof in München als Beichtväter und einflussreiche Berater. Die Jesuiten gelobten die Bereitschaft zu jeder Sendung durch den Papst. Die Aufnahme in den Orden setzt ein abgeschlossenes Studium der Theologie und eines weiteren Faches voraus. Es gab Brüder („Koadjutoren") und Priester („Patres"). Die weltlichen Laienbrüder mit zeitlich einfachem Gelübde („Coadjutores probati") unterschieden sich von denen mit dem ewigen Gelübde („Coadjutores temporales formati"). Die Priester werden unterschieden nach einfachen Ordenspriestern („Coadjutores spirituales formati"), die mit drei Gelübden („Professi trium votorum") und die mit vier Gelübden („Professi quatuor votorum"). Nur Letztere waren für Führungspositionen ausersehen. Zwölf bis fünfzehn Jahre dauerte die gesamte Ausbildung, die ein zweijähriges Noviziat, ein siebenjähriges Scholastikat mit Studium der Theologie und Philosophie vorsah. Danach folgte eine mehrjährige Lehrtätigkeit (Magisterium), an die sich vier Jahre Theologiestudium anschlossen. Es folgten mehrere Jahre  Seelsorge oder Schuldienst. Erst dann erfolgte das dritte Noviziatsjahr („Tertiat"), ab 33 Jahren konnte man zu den „ewigen Gelübden" zugelassen werden. Vgl. MÜLLER, Jesuiten, S. 193-214.

[256] Theatrum Europaeum Bd. 5, S. 158.

[257] Zeugmeister: Artillerie-Offizier oder Zeughaus-Vorsteher.

[258] Johann Heinrich Lorckl [ - ], kaiserlicher Feldzeugwart.

[259] Granatkugel: eiserne Sprengkugel als „eine spezielle form der granate älteren gebrauchs, die auch in der feuerwerkskunst verwendet wurde“ [DWB].

[260] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig', so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.

[261] N Rebe [ - ], kaiserlicher Leutnant.

[262] Feldwebel: Unteroffiziersdienstgrad. Der Feldwebel war ein vom Obristen oder Hauptmann eingesetzter Gehilfe in der Infanterie. Er wirkte zunächst an der Einteilung und Aufstellung der Schlachtordnung des Fähnleins mit. Im 17. und 18. Jahrhundert übernahm diese Funktion der Major/Obristwachtmeister, und im Zuge dessen beschränkten sich die Aufgaben des Feldwebels auf den inneren Dienst: auf Empfang und Ausführung der Kommandos der höheren Offiziere, die Abholung und Weitergabe der Losung an die Korporale und Gefreiten, die Aufsicht über die Disziplin der Compagnie und die Erfüllung der herrschaftlichen Dienstverpflichtungen, auf das Schreib- und Rechnungswesen. Der Feldwebel wurde teilweise auch Sergeant genannt, bei Artillerie und Kavallerie hieß er Wachtmeister. Im Schultheißengericht, der genossenschaftlichen und von den Kriegsherren weitgehend unabhängigen Rechtsinstanz in den Landsknechtsheeren (die im Laufe des Dreißigjährigen Krieges von den Unter[kriegs]gerichten abgelöst wurde) dienten Feldwebel als Gerichtsoffiziere. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 46ff.

[263] Karl Freiherr Rabenhaupt [Rabenhaubt, Rabenhoefft, Rawenheuff, Ranhouv, Ravenhovet, Ravenhoefft, Ravenhooft] v. Sucha [Robmháp ze Suché; „Süche“] [6.1.1602-12.8.1675] [6.1.1602-12.8.1675], hessen-kasselischer Generalmajor.

[264] Doppelhaken: auch Hakenbüchse: Der Haken war ein bis ins 17. Jahrhundert gebräuchliches schweres Feuergewehr, mit einem Haken am Schaft, mit dem es auf einem dreibeinigen Gestell befestigt war oder auf die Brüstung aufgelegt wurde, um den enormen Rückstoß abzufangen. Diese Waffen wogen 7,5 bis 10 Kilo, nach anderen Angaben sogar mit bis zu 25 Kilogramm. Damit wurden Ladungen mit je 4 Lot Blei, Doppelhaken bis 400 g, verschossen. Als man diese Hakenbüchsen später auch im offenen Feld verwendete, musste man sie in einer Gabel abstützen. Daher nannte man diese Waffe auch Gabelarkebuse. Die Treffgenauigkeit der Hakenbüchsen war so gering, so dass ihr Einsatz nur auf kurze Distanz oder massiert als Batterie sinnvoll war. Die Haken wurden ihrer Größe nach eingeteilt in Doppelhaken, ganze Haken und halbe Haken. Vgl. die ausführliche Beschreibung unter http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Doppelhaken.html. Die Stadt Überlingen kaufte 1633 erbeutete Doppelhaken um kaum 3 fl. auf; SEMLER, Tagebücher, S. 27f.

[265] Muskete: I. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd.1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I.

II. Es gab auch Jagdmusketen mit kleinem Kaliber und langem Lauf, die von Scharfschützen verwendet wurden.

[266] Franz Nikolaus [Niclas] Tolentin v. Königsfeldt [ - ], kurbayerischer Kriegskommissar. ?

[267] Wahrscheinlich ist hier Franz Graf v. Mérode, Herr zu Dugny [ - ], kaiserlicher Obrist, gemeint.

[268] Theatrum Europaeum Bd. 5, S. 158.

[269] Theatrum Europaeum Bd. 5, S. 158.

[270] Theatrum Europaeum Bd. 5, S. 158f.

[271] N Bambach [ - ], kaiserlicher Obristleutnant.

[272] Führer: Der Führer entsprach vom Rang her dem gemeinen Webel und vertrat diesen in Notfällen. Seine Aufgabe war es, vor dem Heer herzuziehen, die Wege zu erforschen und den Marschweg anzugeben.

[273] Theatrum Europaeum Bd. 5, S. 153ff.

[274] Aldenhoven [LK Düren]; ]; HHSD III, S. 12f.

[275] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist". Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen" etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht". Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können". Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt". Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“.

[276] Theatrum Europaeum Bd. 5, S. 160.

[277] Koslar [LK Jülich]; HHSD III, S. 428.

[278] Aachen; HHSD III, S. 1ff.

[279] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 187.

[280] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 55.

[281] Heinrich v. Schlick [Schlik, Šlik], Graf zu Bassano [Passaun] u. Weißkirchen [1580-5.1.1650 Wien], kaiserlicher Feldmarschall, Hofkriegsrat.

[282] Wenzel [Václav, Wenzelslaus] Freiherr v. Zahrádecký [Zahradetzky, Saradetzky, Zaredek, Zaro, Zaroatz, Sarratetz, Sarratezca, Sarradeschky, Zaharadesky; Sarratesci, Zaradeck, Zaroatz, Sarradatesky] z Zahrádek [ -1647], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[283] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 137.

[284] Wolfgang Wilhelm v. Pfalz-Neuburg [4.11.1578 Neuburg a. d. Donau-20.3.1653 Düsseldorf]. Vgl. KÜCH, Die Politik des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm. Wolfgang Wilhelm war wohl doch ein „offenbar recht beschränkter und unbeweglicher Geist, starr an einmal bezogenen Positionen festhaltend und von einem durch nichts zu erschütternden Bewußtsein wirklicher oder vermeintlicher Rechtspositionen durchdrungen, auf deren buchstäblicher Einhaltung er zu bestehen pflegte, ohne sich zu fragen, ob die Erreichung dieses Zieles nach Lage der Dinge möglich sei oder nicht". SCHMIDT, Philipp Wilhelm, Bd. 1, S. 25f. KÜHN-STEINHAUSEN, Korrespondenz, S. 9, charakterisiert ihn wohl zu positiv.

[285] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 60.

[286] Jan Freiherr v. Werth [Büttgen 1594-16.9.1652 Benatek], bayerischer, kaiserlicher General der Kavallerie. Vgl. LAHRKAMP, Jan von Werth.

[287] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.

[288] Christian Graf v. Nassau-Siegen [16.7.1616 Siegen-11.4.1644 Düren], kaiserlicher Obrist.

[289] Philipp Theodor Graf v. Waldeck-Eisenberg [2.11.1614 Arolsen-17.12.1645 Korbach], kaiserlicher Obrist.

[290] Philipp v. der Beeck [genannt „Philipp“ oder „Philippi“] [ -1654 Neustadt], kaiserlicher Generalwachtmeister.

[291] [Raban] Wolf v. der Lippe [Lipp] [ - ], kaiserlicher Obrist.

[292] Gottfried Huyn van Geleen, Freiherr u. Graf v. Amstenrade u. Geleen [um 1598-27.8.1657 Alden Biesen],bayerischer u. kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. SCHRIJNEMAKERS; CORSTJENS, Graaf Godfried Huyn van Geleen (in der deutschen Fachliteratur kaum beachtete Biographie).

[293] LAHRKAMP, Werth, S. 142.

[294] Kempen [LK Kempen-Krefeld]; HHSD III, S. 384ff.

[295] Kaster [LK Bergheim]; HHSD III, 381f. Vgl. ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 187: Bericht Mandelslohs für Hatzfeldt.

[296] Kalkar [LK Kleve]; HHSD III, S. 374f.

[297] Generalstaaten: Die protestantische Republik der Vereinigten Niederlande, die sich nach dem Zerfall der Niederlande 1581 in einen nördlichen (protestantischen) und einen südlichen (katholischen) Teil [Spanische Niederlande] konstituiert hatte, von Anfang an in den Krieg mit Söldnern und finanzieller Unterstützung involviert war und am 15.5.1648 in Münster durch Friedensschluss mit Spanien offiziell den „Aufstand der Niederlande" beendete.

[298] Jülich [LK Jülich]; HHSD III, S. 367ff.

[299] Karl IV. Herzog v. Lothringen [5.4.1604 Nancy-18.9.1675 Allenbach (bei Birkenfeld)]. Vgl. BABEL, Zwischen Habsburg und Bourbon.

[300] Eschweiler [LK Aachen]; HHSD III, S. 211f.

[301] Maastricht [Niederlande, Provinz Limburg].

[302] Franz v. Bronckhorst [Brunckhorst, Bochorst, Barnhorst, Bakoes, Bakors] [ - ], generalstaatischer Obrist.

[303] WILMIUS, Chronicon, S. 145.

[304] Everhard Wassenberg [9.11.1610 Emmerich-nach 1668], Historiograph, Diplomat. Vgl. LAHRKAMP, Everhard Wassenberg.

[305] Merode [LK Düren]; HHSD III, S. 510.

[306] N de Gierecourt [ - ], lothringischer Obrist.

[307] N de Mondragon [ - ], lothringischer Obrist.

[308] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen". Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht". Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[309] N Bellemont [ -10.4.1644 gefallen], französischer Obrist.

[310] Charles de Faugy [Fauge] [ - ], lothringischer Obrist.

[311] (Bad) Münstereifel [LK Euskirchen]; HHSD III, S. 45ff.

[312] Friedrich Landgraf v. Hessen-Rotenburg zu Eschwege, der „tolle Fritz“ [9.5.1617 Kassel-24.9.1655 Kostin], schwedischer Obrist, Generalmajor. Vgl. BETTENHÄUSER, Familienbriefe.

[313] WASSENBERG, Florus, 566f.

[314] Kaster [LK Bergheim]; HHSD III, S. 381f.

[315] Frimmersdorf, heute Stadtteil von Grevenbroich [Rhein-Kreis Neuss]; HHSD III, S. 237.

[316] STROTHMANN, Westfalen, S. 141f.

[317] Neuß; HHSD III, S. 556ff.

[318] Vgl. BABEL, Zwischen Habsburg und Bourbon.

[319] Merode, heute Ortsteil von Langerwehe [LK Düren]; HHSD III, S. 510.

[320] Hanau; HHSD IV, S. 199ff.

[321] KELLER, Drangsale, S. 404f.

[322] Warburg [LK Höxter]; HHSD III, S. 752ff.

[323] Kassel; HHSD IV, S. 252ff.

[324] WOLF, Landsberg-Velen, S. 97. - Philipp Ludwig Herzog v. Schleswig-Holstein-Sonderburg-Wiesenburg  [27.10.1620-10.3.1689], kaiserlicher Obrist.

[325] Simmern; HHSD V, S. 345f.

[326] Rothenburg o. d. Tauber [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 637ff.

[327] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 242.

[328] Schwanheim [Stadt Frankfurt]

[329] Johann Graf v. Sporck [Sporgk, Spurgk, Spork, Sperckh] [um 1601 Westerloh-6.8.1679 Heřmanměstetz], kurbayerischer, kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[330] Höchst [Stadt Frankfurt/M.]; HHSD IV, S. 226ff.

[331] Grobe Stücke: große Geschütze, meist: Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17, 5 - 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde nötig: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge des Kalibers (15 cm), schoss 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-75 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt.

[332] Georg Reinhard Wiederholt [Widerholt, Wederholt] v. Weidenhoven [ -8.2.1648 Homburg a. d. Efze], hessen-kasselischer Obrist. Vgl. BETTENHÄUSER, Familienbriefe, S. 303, 305.

[333] Kirchhain [Kr. Marburg], HHSD IV, S. 269f.

[334] WASSENBERG, Florus, S. 594f.

[335] Stückhauptmann: Hauptmann der Artillerie.

[336] Höchst, heute Stadtteil von Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 226ff.

[337] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 187.

[338] Wiesbaden; HHSD VI, S. 465ff.

[339] Bode, Kronberg, S. 92.

[340] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 187; Kreuznach; HHSD V, S. 24ff.

[341] Oberursel [Obertaunuskr.]; HHSD IV, S. 357f.

[342] Rüsselsheim (Kr. Groß-Gerau); HHSD IV, S. 392f.

[343] Hofheim (Main-Taunus-Kreis); HHSD IV, S. 233f.

[344] Franz Freiherr v. Mercy [Merci, Merse], Herr zu Mandre u. Collenberg [zwischen 1580 u. 1590 Longwy (Lothringen)-3.8.1645 Alerheim], kurbayerischer Feldmarschall.

[345] Generalmajor: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.

[346] Reinhold v. Rosen [Rosa, Rosau, Roß], der „Gute“, Herr v. Bollweiler u. Herrenstein [nach 1595, um 1604 Ninigall, Livland - 8./18.12.1667 Schloss Dettweiler, Kr. Zabern; Elsass], schwedisch-französischer Obrist, Generalmajor.

[347] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 187; Bruchsal [LK Karlsruhe]; HHSD VI, S. 120ff.

[348] Joachim Graf v. Gravenegg [ - ], Fürstabt v. Fula 1644-1671.

[349] Georg II. Landgraf v. Hessen-Darmstadt [17.3.1605 Darmstadt-11.6.1661 Darmstadt]; „Hessen-Darmstadt, Georg II. Landgraf von“, in: Hessische Biografie <http://www.lagis-hessen.de/pnd/118884352> (Stand: 8.3.2012). Vgl. DIEHL, Georg II.; BECK, Die Neutralitätspolitik Landgraf Georgs II.; WACHENDORFER, Möglichkeiten und Grenzen.

[350] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 187.

[351] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.

[352] Hammelburg [LK Bad Kissingen]; HHSD VII, S. 268ff.

[353] Toegel; Kocí, Der Kampf, Nr. 561.

[354] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 187.

[355] Gernsheim [LK Groß-Gerau]; HHSD IV, S. 169f.

[356] Deidesheim [LK Bad Dürkheim]; HHSD V, S. 71.

[357] Leopold Wilhelm Erzherzog v. Österreich [5.1.1614 Wiener Neustadt-20.11.1662 Wien], kaiserlicher Feldherr. Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.

[358] Anselm Casimir Wambold v. Umstadt [30.11.1579 Speyer (?)-9.10.1647 Frankfurt/M.], Kurfürst u. Erzbischof v. Mainz. Vl. BRENDLE, Reichserzkanzler.

[359] Peter Melander Graf v. Holzappel [8.2.1589 Niederhadamar-17.5.1648 Augsburg], hessen-kasselischer, kaiserlicher Feldmarschall.

[360] BAUR, Speier, S. 47.

[361] Wolfhagen [LK Kassel]; HHSD IV, S. 479f.

[362] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen". ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 - 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten - als Beschützer - ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer - und Spion - unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266.

[363] SIEGEL, Wolfhagen, S. 171.

[364] Siegburg [Rhein-Sieg-Kreis]; HHSD III, S. 684ff.

[365] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 187.

[366] Ottavio Fürst Piccolomini-Pieri d’Aragona, Herzog v. Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).

[367] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 362.

[368] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff.

[369] Erasmus [Asmus] v. [Mandesloh, Mondesloh] [ -1650], kaiserlicher Obristleutnant.

[370] SCHLOTTER, Acta, S. 506f.

[371] SCHLOTTER, Acta, S. 507.

[372] Drost: Niederdeutsche Entsprechung von Truchsess, Vorsteher einer Burgmannschaft, Verwalter eines landesherrlichen Amtes (Amtmann).

[373] KLINGEBIEL, Stand, S. 222.

[374] Winzenburg [LK Hildesheim]; HHSD II, S. 498f.

[375] Gronau [LK Hildesheim]; HHSD II, S. 184.

[376] KLINGEBIEL, Stand, S. 649, 671.

[377] Maximilian Heinrich v. Bayern [8.12.1621 München-5.6.1688 Bonn], seit 1650 Erzbischof u. Kurfürst v. Köln.

[378] Präbende: Zuteilung von Mitteln aus gemeinsamen Haushalt zum Lebensunterhalt eines Geistlichen durch den Bischof. Daraus entsteht die Pfründe, das Recht auf Geld- und/oder Naturalleistungen aus bestimmten Kirchengütern

[379] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 187.