Lukas Freiherr von Spieck zu Biebergau und Langenau

 

Der Text wurde freundlicherweise von Herrn Dr. Warlich aus Volkach, Historiker, zur Verfügung gestellt. Herzlichen Dank dafür!

 

Spieck [Spick, Spieckh] zu Bibergau und Langenau, Lukas Freiherr von; Generalwachtmeister [ - 1664] Spieck zu Bibergau[1] [manchmal auch Uibergau] und Langenau[2] hatte von der Pike auf gedient  und wurde kaiserlicher bzw. kurmainzischer Obristleutnant,[3] Kommandeur der Leibkompanie[4] Melchiors von Hatzfeldt,[5] bzw. Obrist,[6] Kommandant auf Ehrenbreitstein.[7] Am 18.1.1659 wurde er kaiserlicher Generalwachtmeister.[8]  

Ab dem 18.11.1637 lag Spieck in der als notorisch schwedenfreundlich geltenden Reichsstadt Schweinfurt.[9]

„Oberstlieutenant Lucas Spick, dem Hatzfeld seine Leibcompagnie gab, kam am 18. Nov. hier an“.[10]

Unter 1638 wird berichtet: „Johann Friedrich Schubart, den der Oberstlieutenant Lucas Spick zu Völkershausen,[11]

dahin er sich von Erfurt[12] aus begeben hatte, am 15. Januar in der Nacht aufheben ließ, wurde von einem Feldwebel hieher gebracht und zu dem Profoßen[13] gesezt. Seine Apologie[14] gegen den hiesigen Rath wurde zugleich hier bekannt und gelesen. Der Oberstlieutenant lieferte ihn am 26. d. an den hiesigen Rath aus, der ihn zugleich in Ketten legen und ins Stadtknechts-Haus setzen ließ“.[15]

„Der Obristlieutenant legte am 5. Febr. dem Amtsburgermeister 20 Preßsoldaten[16] ins Haus; da ihm aber etwas Geld gegeben wurde, ließ er sie wieder abgehen. Auch machte derselbe am 20. Febr. in der Nacht, ohne Vorwissen des Commandanten, ein blinden Lärmen, als ob die Feinde in Nähe wären, wodurch Soldaten und Bürger in Furcht und Schrecken gesezt wurden“.[17]

Zum Teil hielt Spieck sich in Würzburg[18] auf, um aber immer wieder nach Schweinfurt zu kommen und mit Hilfe von Tribuliersoldaten[19] die von Melchior von Hatzfeldt, dem Bruder des Fürstbischofs von Würzburg,[20] verlangten Gelder aus der Stadt herauszupressen.[21]

„Der Obercommißär Haffner[22] kam am 17. Mai mit dem Oberstlieutenant Lucas Spick von Würzburg hieher und logirte bey lezterm. Haffner erschien am 18. d. vor Rath und verlangte im Namen des General Hatzfeld 1) Dreyjährige rückständige Stabsgelder,[23] monatlich 600 fl. 2) Weil die Stadt vor ihrer Einnahme 1634 beschossen worden und er damals Generalfeldzeugmeister[24] gewesen wäre, 4000 fl. 3) Forderte er noch mehr andere Dinge von weniger Wichtigkeit. Die geforderte Summe belief sich  auf 18000 fl.

Da der Rath aber in keinen dieser Puncte einwilligen konnte, und mit guten Gründen darthat, daß die Stadt nichts schuldig sey, auch sich zugleich auf den Kaiser[25] berief, ging der Obercommißär am 30. d. wieder von hier ab, welchen der Oberstl. Lucas Spick begleitete“.[26]

„Der Obristlieutenant Lucas Spick kam am 14. Jun. von Würzburg wieder hieher und brachte den Commißär[27] Haffner[28] mit sich, der bey dem Burgermeister Wehner[29] einquartiert, von dem Rathe verpflegt und seinetwegen eine ansehnliche Gasterei angestellt wurde. Gedachter Commißär trug E. Rath in Namen des General Hatzfelds[30] wieder 8 Puncte, seine Forderung wegen der Stabsgelder,[31] deßgleichen Beschießung der Stadt[32] u. s. w. betreffend, vor, die wie kurz zuvor gesagt wurde, sich auf 18000 fl. belief. Weil man ihm aber hierauf hinlänglich und zwar schriftlich antwortete, und es zur Kaiserl. Majestät Erklärung stellte, war er auch damit zufrieden, und sagte: Daß er nicht Richter, sondern bloß Schiedsmann in dieser Sache wäre. (Er war aber mehr auf des General Hatzfelds, alß auf der Stadt Seite.) Er ging daher den 24. Jun. wieder von hier weg, und wurden ihm vorher, weil er eine Erkenntlichkeit forderte, 50 Thaler und ein paar Armbänder verehrt.[33]

Weil aber der Obristlieutenant Spick bald darauf von Würzburg, wohin er abermals geritten, wider gekommen war, schickte er dem Commißär eilends nach und ließ ihn wieder holen; denn er wollte schon an diesem Tage, es war Sonntag, die Execution[34] wegen der von Hatzfeld geforderten Gelder ergehen lassen; die aber doch unterbliebe.

Aber am 25. Jun. wurden dem Burgermeister Hermann,[35] Burgermeister Glock,[36] Burgerm. Wohlfahrt,[37] Burgerm. Schuler,[38] Johann Morshäuser,[39] Martin Heißler,[40] Caspar Reinhard,[41] Alexander Pfister,[42] Caspar Albert,[43] Johann Heinrich Bausch,[44] Dr. Höfel,[45] Consulenten[46] und Marx Heberer,[47] Stadtschreiber, um 11 Uhr. 8, 16, 18, 20 Preßsoldaten[48] eingelegt, welche sich mit Fressen und Saufen tapfer und ritterlich brauchten. Weil sich aber der Rath erboten hatte, selbst Abgeordnete an den General zu schicken, wurden die Soldaten gegen 3 Uhr wieder aus den Häusern geführt. Und ritten noch diesen Tag mit dem Oberstlieutenant und Commißär Haffner der Stadtconsulent Dr. Heuber[49] und Christoph Trautwein[50] nach Würzburg, ließen den General ansprechen, (weil sie nicht vor ihn durften, und er selbst, wie er sich verlauten ließ, befürchtete, er möchte sich an den Abgeordneten vergreifen, indem er auch das Creditiv[51] nicht annehmen wollte) sich nur noch kurze Zeit zu gedulden, bis die Kaiserliche Entscheidung ankommen würde. Unsere Abgeordneten sprachen auch den Bischof,[52] Graf Hermann von Hatzfeld,[53] den Bruder des Generals, den Obristwachtmeister[54] Adelshofen,[55] den Obristlieutenant von Thüngen[56] um ihre Vermittlung an; waren aber leidige Tröster, von welchen keiner, außer dem lezten, die Abgesandten vor sich ließ, sondern sie wurden mit höhnischen und weit aussehenden Worten abgewiesen. 

Der General war so ergrimmt, dass sich seine eigenen Leute vor ihm fürchteten, er befahl auch, wenn sich die Schweinfurter nicht willfährig erzeigen wollten, so sollte der Oberstlieutenant Spick bey Leibes- und Lebens-Verlust hinauf, und ihnen ihr Vieh, (welches dem General in die Augen gestochen hatte, und worin damals die größte und beßte Nahrung der Bürgerstand bestand) ihren Wein (von welchem er wußte, daß noch viel hier lag) und ihr Getreide aus den Häusern nehmen, Bürgermeister und andere des Raths stöcken und plöcken,[57] und etliche derselben mit nach Würzburg führen. Er äußerte ferner: er wolle auch seine anderen Völker in die Stadt legen, und wenn er durch diese Verzögerung von seiner Reise abgehalten, und in des Kaisers Diensten etwas versäumt oder versehen würde, wolle er die Schweinfurter deßhalb anklagen; würde man sich aber accommodiren, wolle er nicht allein die Völker aus der Stadt führen, sondern auch allen Haß und Feindschaft fallen lassen.

Hierauf musste man die Sache anders anfangen. Die Abgeordneten boten dem General erstlich 4000 Thlr. an Obligationen bey den Schuldnern des Raths, mit etlichen 100 Acker Holz und mit Korn und Wein zu bezahlen; und zwar in Fristen, endlich kam man auf 6000 Thlr. und wurde einsweilen, bis auf die Genehmigung des Raths, ein schriftlicher Vergleich aufgerichtet.

Der General Hatzfeld ging am 29. Jun. von Würzburg ab nach Cöln.[58]

Unsere Abgeordneten kamen am 30. Juni wieder hier an; der Oberstlieutenant Spick aber den 1. Jul. gegen Mittag, der sogleich des Raths Erklärung über obgedachten Vergleich verlangte.

Am 2. Jul. verglich sich der Rath mit dem Obristlieutenant; welchen Vergleich er doch bald hernach wieder umstossen und den größten Theil Holz, weil es ihm schlecht zu seyn schien, nicht annehmen wollte; er hatte aber schon 500 Thlr. auf seine Forderung hinaus“.[59]

„Mit dem Oberstlieutenant wurde wegen der Hatzfeldischen Forderung am 21. d. [7.1638; BW] Unterhandlung gepflogen, und er nahm den Zehent[60] zu Zeyl,[61] welchen der Rath vom Jost von Hagen zu Meiningen[62] um 4800 Thlr., auf Termine zu bezahlen, erhandelt hatte, nicht anders, als um 4500 Thlr. an; da er sich doch zuvor erbothen hatte, denselben so, wie ihn Jost von Hagen erlassen würde, anzunehmen, die Stadt mußte also 300 Thlr. einbüßen. Zu diesen 4500 Thlrn. kamen nun die 500 baar ausbezahlten Thlr. und 1000. Thlrn. an Holz, das aus 308 Acker bestand, das Pestig genannt, (s. S. 320) welches auf der Markung des dem General Hatzfeld damals zugehörigen Dorfes Maßbach[63] lag, und ihm schon lange in die Augen gestochen hatte. So war also die Summe von 6000 Thlrn. bezahlt, darüber auch der Oberstlieutant dem Rathe, im Namen des General Hatzfelds, eine Quittung ausstellte. Der Rath aber protestirte wider eine solche Handlung, und behielt sich sein Recht ausdrücklich vor, ließ auch sogleich eine feierliche Urkunde darüber aufrichten“.[64]

Im Juni 1638 weilte Spieck erneut in der Stadt. Er berichtete Melchior von Hatzfeldt von dem Einschreiten gegen streifende kaiserliche Soldaten und der Abgabe von Musketen[65] aus dem Zeughaus der Stadt.[66] Schweinfurt war für die Hatzfeldts von besonderem Interesse gewesen: „Als Beispiel seien nur die Hatzfeldischen Einquartierungen und Pressungen genannt. Sie begannen Ende August 1635 mit 3 Kompanien unter dem Kommando des Grafen Hermann von Hatzfeld,[67] die zu den Truppen des Feldmarschalls Graf Melchior von Hatzfeld gehörten, der den Kursachsen gegen Schweden zu Hilfe eilen sollte. Schon aufgrund der Tatsache, daß beide Hatzfeldts Brüder des Würzburger Bischofs waren und der damalige kaiserliche Kommandant Fingerling[68] ebenfalls hatzfeldischer Offizier, konnte Schweinfurt auf keinerlei Entgegenkommen rechnen. In einer über den Bamberger Kreistag vom August 1637 vermittelten erfolglosen Petition vom 4./14. August 1637 an den Kaiser bezifferte die Stadt ihre Unkosten seit Anfang Juni 1635 nach Verrechnung der bewilligten Reichssteuer in Höhe von 35.520 fl. - auf 321.203 fl. und schilderte ihre Lage als vom endlichen Totalruin bedroht. Die willkürlichen Erpressungen Hatzfelds fanden erst mit dem Abzug aller Hatzfeldischen Soldaten am 30. Juli/9. August 1638 ein Ende".[69]

Augenscheinlich führte Spieck die Truppen in die Grafschaft Waldeck[70] bzw. nach Dortmund[71] ab.[72] Im Dezember dieses Jahres berichtete er Hatzfeldt von der Ankunft in Hamm[73] bzw. von den bestehenden Verpflegungsschwierigkeiten.[74]

Im Februar 1639 unterrichtete er Hatzfeldt von den Werbungen[75] des Hauptmanns[76] Stuivenberg,[77] der Überführung der Leichname des Landgrafen Wilhelm von Hessen-Kassel[78] und eines jungen Prinzen[79] nach Lippstadt[80] sowie von der Reise des Kommandanten von Lemgo,[81] Koch, nach Hildesheim.[82] Zudem informierte er ihn über schwedische Truppenbewegungen.[83] Im März 1639 beschwerte er sich bei Hatzfeldt über fehlende Kontribution[84] aus der Grafschaft Mark.[85] In diesem März korrespondierte er mit Hatzfeldt wegen des Austauschs des schwedischen Obristen Lumbsden[86] gegen Otto Christoph von Sparr,[87] der notwendigen Befestigungsarbeiten in Hamm und der Verpflegungsanweisung für die Einquartierung in Hamm, während es im April erneut um den Austausch von Lumbsdain, Sparr und Boy[88] ging.[89]

Aus Schweinfurt wird 1640 berichtet: „Drey Mersische[90] Compagnien,[91] fast 300 stark, die bisher in Sennfeld[92] gelegen waren, kamen herein und wurden einquartiert.

Das Hatzfeldische Leibregiment zu Fuß, 455 Mann, unter dem Oberstlieutenant Lukas Spick, wurde am 16. d. [6.1640; BW] herein gelegt; es mußte aber am andern Tage auf Erzherzogliche[93] Ordre wieder hinaus. Dagegen kamen am 18. d. 180 Mann neu geworbene Gallasische[94] Soldaten in die Stadt, die aus dem Commiß[95] verpflegt wurden.

Viele Munitions-Wägen kamen am 20. d. hier an und wurden auf dem Markte aufgestellet, nachher führte man sie der Sicherheit wegen in das Zeughaus. Die Mersischen wurden abgeführt“.[96]

Vom 22.6. bis zum 6.9.1640 lag eine Kompanie Spiecks in Kitzingen.[97]

Im November 1640 weilte Spieck in Dortmund[98] und berichtete Hatzfeldt von dem Abzug hessen-kasselischer Truppen[99] aus Essen[100] und die Verteilung der Verpflegung für das Regiment Spieck sowie die Gefangensetzung des Fähnrichs[101] Pittner. Im Dezember ging erneut um Verpflegungsschwierigkeiten.[102]

Um die Verteilung der Kontributionen[103] wurde im Januar 1641 verhandelt.[104] In diesem Monat teilte er Johann Christian von Wahl[105] mit, dass der hessen-kasselische Generalleutnant[106] Kaspar von Eberstein[107] bei Essen stände.[108] Im Februar berichtete er Hatzfeldt von seinem Marsch von Solingen[109] in Richtung Dortmund und dem Überfall durch hessen-kasselische Truppen[110] auf seine Truppen bei Hörde.[111] Im Juni informierte er Hatzfeldt vom Abmarsch nach Altena,[112] hielt er sich in Dortmund auf und berichtete von der Besetzung von Werden.[113] Die Eroberung von Wolfenbüttel[114] und die Befestigungsarbeiten der hessen-kasselischen Besatzung in Dorsten[115] konnte er im Juli mitteilen.[116] Zusammen mit anderen Offizieren verwandte er sich im August bei Hatzfeldt für die Entlassung des Obristen Treusch von Buttlar-Markershausen[117] aus dem Arrest.[118] Im Dezember 1641 teilte der Hofkriegsrat Ottmann von Ottensee[119] Hatzfeldt die Ernennung des Obristleutnants Spieck zum Obristen mit, die dessen Verdienste vor Dorsten[120] würdigen sollte.[121]

Im Januar 1642 weilte Spieck in Bonn[122] und berichtete Hatzfeldt von der Eroberung von Uerdingen.[123] In Siegburg[124] stand er im Februar, im folgenden Monat war er wieder in Bonn und trug Hatzfeldt die Bitte des kurkölnischen Landkommissars Schall von Bell um eine Salvaguarde[125] für Haus Lüftelberg[126] vor. Zugleich meldete er ihm, dass der schwedische Generalleutnant[127] Taupadel[128] in Zülpich[129] stände und Marschall Guébriant im Anmarsch auf Nideggen sei.[130] Um einen Verpflegungstransport nach Ariendorf[131] ging es im April. Die Ankunft Wahls in Bonn und die Gefahr für Rheinbach[132] durch die Konföderierten beschäftigen Spieck im Mai dieses Jahres. Vom Oktober datiert der Übergabevertrag von Haus Bedburg.[133]

Im Dezember weilte Spieck wieder in Würzburg.[134]

Im Februar 1643 stand Spieck in Ofterdingen[135] und berichtete über Gefechte mit feindlichen Truppen.[136] Von Ettlingen[137] marschierte er im Juni nach Rottenburg.[138] Bei Weil der Stadt[139] stand er im August des Jahres und informierte Hatzfeldt vom Abmarsch Karls IV. von Lothringen[140] nach Diedenhofen.[141] Im Oktober marschierte er von Weißenburg[142] wieder nach Weil der Stadt und bat Hatzfeldt um die Erlaubnis, einen Kuraufenthalt in Tübingen[143] oder in Rothenburg ob der Tauber[144] antreten zu dürfen.[145]

Wie der Würzburger Bischof Johann Philipp von Schönborn[146] Hatzfeldt im Februar 1644 mitteilte, hatte Spieck während seiner Kur geheiratet.[147] Im Mai 1644 hielt sich Spieck wieder in Würzburg auf und meldete Hatzfeldt die Beendigung seiner Kur.[148]

„Fünf ruinirte Regimenter, als: drey zu Fuße, das de Mersische, Sparrische[149] und Spickische,[150] und zwey zu Pferde, das Königseckische[151] und Knigeische,[152] die alle fast 1000 bey sich hatten, kamen am 24. April nach Gochsheim,[153] am folgenden Tag nach Rheinfeld.[154] Der Oberste Knige begehrte Quartier in der Stadt, und Lodron[155] 1000 Pf. Brod und 60 Mltr. Haber für die Völker zu Rheinfeld; beydes wurde ihnen nicht bewilligt. Die Völker zu Rheinfeld brachen am 29. d. wieder auf, welchen die Stadt 5 Mltr.[156] Haber gab“.[157] „Am 8. Mai wurde der kaiserliche Obrist Spick samt ganzem Regimentsstab sechs Wochen lang in Windsheim[158] einquarttiert. (Pa.)“.[159]

In diesem Jahr war Spieck auch bei den Kämpfen gegen die Schweden in Niederösterreich eingesetzt. „Nach Einäscherung von Ober-Gänserndorf[160] ging es auf die Stadt Korneuburg[161] und das nahe Schloss Kreutzenstein[162] los. Die beiden Letzteren und Laa waren von Wien aus mit kaiserlicher Besatzung versehen; Obrist Lucas befehligte dieselbe in Korneuburg und Kreutzenstein. Man war demnach auf längeren Widerstand oder doch wenigstens auf den Erfolg vortheilhafterer  Unterhandlungen gefasst. Allein bei dem Erscheinen der Schweden vor Korneuburg übergab Lucas ohne irgend welchen Widerstand das Schloss Kreutzenstein und die Stadt (8. April),[163] nicht ohne Verdacht der Feigheit, wenn nicht Treulosigkeit. Er selbst wurde von seinen Knechten ‚nach der Donau convoyirt’ “.[164]

Aus Meiningen[165] wird unter 1645 berichtet: „Den 24. Junii ist Carl S. Moritz,[166] Obrister Lieutenant, mit seinen unterhabenden Völckern abgezogen, an dessen Stell Obrist Lieutenant Ley[167] vom Spickischen Regiment herein kommen, und ist den 5. Augusti der Obriste Lucas Spick, selbsten angelanget“.[168]

„In Meiningen[169] war seit dem 24. Juni [1645 a. St.; BW] Oberstleutnant Ley vom Regiment des Obersten Lucas Spick, der selbst am 5. August daselbst sein Quartier nahm, Kommandant.

Überdies verlangte Spick ausgerechnet zu Weihnachten 20 Fröner[170] aus dem Amt Salzungen[171] zum Eisbrechen in den Gräben der Festung Meiningen. Dieselben sollten sich, mit Nahrung für drei Tage versehen, in Meiningen einfinden und nach 3 Tagen abgelöst werden. Auch hier legte sich Herzog Ernst[172] wieder ins Mittel. Er schrieb an Spick und bat, mit Rücksicht auf die Feiertage und die herrschende grimmige Kälte, von seiner Forderung abzustehen; dem Amtmann in Salzungen, Wilhelm Schröter, empfahl er jedoch, die verlangten Leute, falls seine Vermittlung nichts hülfe, abzuschicken, ihnen jedoch dringend anzuraten, unterwegs unter Vorschützung völliger Ermattung wieder umzukehren. So weit kam es jedoch nicht, da Spick erklärte, daß seine Soldaten gegen 20 Rthlr. diese Arbeit verrichten würden. Diese Summe ist dann ebenfalls gezahlt worden“.[173]

In Meiningen stand Spieck im November 1645 und meldete Hatzfeld die Ankunft Wrangels[174] in Duderstadt.[175]

Im Januar 1646 weilte Spieck wieder in Meiningen. Dort erhielt er seinen Marschbefehl nach Böhmen. Vor seinem Aufbruch weilte er noch in Würzburg. Wie er Hatzfeldt mitteilte, gab es Schwierigkeiten wegen der Räumung von Meiningen und Maßfeld[176] durch schwedische Truppen wegen der fehlenden Zustimmung Torstenssons.[177] Letztlich wurde Meiningen doch übergeben. Im März hielt sich Spieck immer noch in der Stadt auf und berichtete Hatzfeldt von der Plünderung Schmalkaldens[178] durch kaiserliche Truppen unter Ernst Graf von Königsegg,[179] der Hatzfeldt unterstellt war, und den Überfällen in der Grafschaft Henneberg.[180] Im Mai konnte er die Beendigung der Zerstörung der Befestigungsanlagen Meiningens melden.[181] „Den 30. Maii ist Obrister Lucas Spick mit seinem Regiment, sampt der Qvarnison aus Maßfeld, gänzlich abgezogen, und also dieser Ort sampt jenem qvittiret worden. Vorgedachtem Abgzug wurde ein Mußquetirer,[182] der sich seinem Officirer widersetzt, und ihn verwundet, arkebusiret.[183] Darauff ist diese Stadt wiederumb in Chur- und Fürstliche Sächsische, als rechtmessigen Schutz und Schirm, kommen, nach dem sie zwölff gantzer Jahre gleichsam zur Rappuse[184] und ein gemeiner Auffenthalt, und in solcher Zeit fast nicht einen Tag von Soldaten frey gewesen, Höchstermeldte Chur- und Fürsten zu Sachsen haben sie, sampt dem Hause Mansfeld, hernach selbst mit eigenen Völckern, so in der Herrschaft geworben, und Defensioner genennt worden, besetzt. Darauff ist auch die Corps de gvarde,[185] so viel Jahr auff dem Marckt beym Marckt-Wasser gestanden, abgebrochen worden“.[186]

Auf der Festung Ehrenbreitstein[187] weilte er im Juni 1646 und verhandelte mit den kurtrierischen Räten über die Eidesleistung. Er meldete Hatzfeldt die Eroberung von Rhens.[188] Christian Graf von Sayn-Wittgenstein-Sayn beschwerte sich im Juli 1646 bei Hatzfeldt über Spiecks Proviantforderungen für den Ehrenbreitstein.[189] In diesem Juli überschritt Spieck die Mosel bei Winningen[190] und Treis[191] und sah Gefahren für Andernach.[192] Zudem meldete er Hatzfeldt die Plünderung von Königsfeld[193] sowie den Anspruch Söterns[194] auf die Festung Ehrenbreitstein. Außerdem sei ein weißes Kreuz am Himmel gesehen worden.[195] Im August berichtete er Hatzfeldt von dem Aufruhr bei der Wahl eines ehemaligen französischen Obristen zum Bürgermeister von Lüttich[196] und schilderte die Verpflegungsschwierigkeiten auf dem Ehrenbreitstein: In der Anlage findet sich ein Schreiben des Oberkommandierenden im Niederrheinisch-Westfälischen Kreis Holzappel[197] an Spieck und Erzherzog Leopold Wilhelm[198] wegen der Einziehung von Verpflegung auf dem Westerwald durch Spieck und ein Schreiben Söterns an Spieck wegen seiner Weigerung, Verpflegung zu liefern.[199]

Die Wahl der Kämmerin von Worms,[200] Margarete Dorothea von Dalberg, zur Äbtissin des Benediktinerinnen-Klosters Obernwerth[201] sowie die unzulängliche Unterbringung auf dem Ehrenbreitstein beschäftigten ihn auch in der Korrespondenz mit Hatzfeldt im September 1646. Im Oktober berichtete er Hatzfeldt von der Werbung abgedankter Truppen der Stadt Köln[202] unter dem Kommando des Hauptmanns Peter Mehler sowie von der Belagerung von Euskirchen[203] sowie von der Verwundung des Generalwachtmeisters[204] Otto Christoph von Sparr. Daneben ging es um den Einkauf von Munition und Befestigungsarbeiten. Zudem entwickelte Spieck den Plan eines Überfalls auf Haus Lösnich.[205] Im November gab es die Auseinandersetzung mit den kurtrierischen hinterlassenen Räten wegen der Verpflegung der auf Ehrenbreitstein liegenden Truppen zu melden, da Spieck in den Ämtern Boppard,[206] Oberwesel[207] und Wellmich[208] Kontributionen einzutreiben versuchte.[209] Im Dezember teilte er Hatzfeldt seine Wiederverheiratung mit; zugleich beschäftigte ihn die Sorge um die Zukunft wegen neu aufsteigender Planeten.[210]

Im Januar 1647 klagte er wieder über die mangelhafte Unterbringung seiner Garnison auf Ehrenbreitstein und meldete die Anwesenheit des Generalwachtmeisters Waldemar Christian von Schleswig und Holstein.[211] Zugleich führte sein Hauptmann Pittner Verhandlungen mit Erzbischof Ferdinand von Köln[212] wegen des Unterhalts des Regiments Spieck.[213] Die Abreise Erzherzog Leopold Wilhelms nach Brüssel, die Beschießung von Haus Sinzig[214] durch lothringische Truppen, sein Vorschlag zur Beförderung von Obristleutnant Wolf Friedrich von der Leyen[215] sowie der Anmarsch Turennes[216] auf Ehrenbreitstein waren Themen seiner Korrespondenz im April dieses Jahres.

Der Trierer Kurfürst Sötern hielt Spieck am 20.2.1647 vor: „ ‚Du hast wegen Deiner Praetension den Flecken Pölich[217] totaliter ausplündern und sogar die Kirche berauben lassen. Desgleichen haben Deine Völker zu Neuendorf[218] nit allein die Kirche spoliiert, sondern gar die armen Weiber forciert. Wir bitten also, sich rotunde[219] zu erklären, ob man inskünftig Freund oder Feind sein wolle'. Spick hatte bis dahin monatlich 2000 Th. aus dem unteren Stifte eingetrieben. Zwar wurde er 15. Mai 1647 von der wiener Heeresleitung angewiesen, aus dem trierischen Gebiete nur noch 1000 th. zu erheben und den Rest 'von den Benachbarten zu suchen'. Allein, so klagte Philipp am 8. Juli, ‚der Obrist verachtet die kaiserlichen Befehle und bezieht sich auf das spanische Regiment. Die Garnison sollte wenigstens bis zum Frieden in unsere, unsers Domkapitels und des Reiches Pflichten genommen und von allem Offensivkriege abgehalten werden. Die hessische Armee[220] hat sich der Stadt Caub[221] impatroniert und wird in wenigen Tagen auch Rheinfels[222] ermeistern'. Philipp besorgte sogar stündlich das Erscheinen der Hessen vor Coblenz".[223]

Im Juni informierte Spieck Hatzfeldt über die Belagerung von Hammerstein[224] durch hessen-kasselische Truppen und seine Ausinandersetzungen mit Kurtrier wegen der Verpflegung seines Regiments.[225] Der Pfarrer Johannes Cervinus [um 1579-1659][226] aus Wetterfeld[227] hält in seiner Chronik das Erschienen Spiecks nach der Belagerung Marburgs[228] durch Holzappel fest: „Den 24 Decembris [a. St. 1647; BW] ist Oberster Speck mit 200 Reutern gegen Laubach[229] kommen“.[230]

Im Januar 1648 war Spieck wieder einmal in Würzburg erschienen. In diesem Monat hatte er auch den kaiserlichen Befehl erhalten, auf dem Rhein Zoll zu erheben.[231]

Im Februar hatte der kaiserliche Feldmarschall Holzappel eine Diversion Lamboys[232] am Oberrhein initiiert, um die französische Armee an den Rhein zu ziehen.[233]  Die Kreistruppen sollten um Ehrenbreitstein - Spieck hatte die Vorbereitungen bereits abgeschlossen[234] - und Koblenz[235] versammelt werden.[236] Ferdinand III.[237] war falsch informiert worden, dass Kurfürst Ferdinand von Köln und sein Günstling Lamboy bereits alle Vorbereitungen getroffen hätten. Doch hatten zumindest Ferdinand III. und Holzappel erreicht, dass Leopold Wilhelm[238] 10 niederländisch-spanische Regimenter zur Unterstützung an Lamboy abzutreten bereit war.[239] Operationsziel sollte Mainz[240] sein, was Frankreich wohl empfindlich getroffen hätte, so dass selbst Mazarin[241] auf das bloße Gerücht von dieser Diversion hin Turenne zur Sicherung von Mainz und den anderen oberrheinischen Plätzen aufforderte.

Im Juni empfahl Spieck den Obristleutnant Wolf Friedrich von der Leyen zur Beförderung zum Obristen. Zugleich berichtete er Hatzfeldt von der Eroberung von Haus Breitenbend[242] durch Lamboy und der Niederlage der kaiserlichen Truppen unter Lamboy gegen Frankreich, Schweden und Hessen-Kassel am 14.6.1648 bei Grevenbroich.[243] Den Angriff auf der Schanze bei Stein (bei Neuss) schilderte er Hatzfeldt im Juli dieses Jahres. Im Oktober ging es um die Regelung des Postversands und ein Zeugnis über geleistete Kriegsdienste für Michael de Terzago[244] aus Köln. Die Ausrufung des Friedens und die Sorge um die eigene Zukunft sowie die Übergabe der Festung Ehrenbreitstein an Kurtrier beschäftigten in November. Im Dezember berichtete er ihm vom Überfall des französischen Majors Gordon[245] auf kaiserliche Soldaten.[246]

Auch nach Kriegsende stand er weiter in Kriegsdiensten. Von 1661 existiert ein Briefwechsel über den Anmarsch der vor Münster[247] gelegenen Truppen unter dem Kommando des Generalwachtmeisters Lukas von Spieck.[248]



[1] Bibergau, heute Ortsteil von Dettelbach [LK Kitzingen].

[2]Langenau, heute Ortsteil von Tettau [LK Kronach].

[3] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39' (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: ... „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde". Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[4]Leibkompanie: Mit Leibkompanie oder Obrist-Kompanie wurde im 17. und 18. Jahrhundert die erste Kompanie eines Regiments bezeichnet. Der Obrist und Inhaber des Regiments war gleichzeitig Inhaber der Leibkompanie, was ihm durch die Kompaniewirtschaft zusätzliche Einnahmen verschaffte. Das gleiche galt für die Kompanie (Oberstleutnants-Kompanie), deren Inhaber sein Stellvertreter (Obristleutnant) war, später auch für die Kompanie eines Majors (Majors-Kompanie). Diese Kompanien wurden aber tatsächlich geführt von einem Kapitänleutnant oder StabsKapitän, die im Rang unter einem Hauptmann standen, der gleichzeitig Inhaber einer Kompanie war.[wikipedia]

[5] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.

[6] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern - 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben - , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. RUDOLF VON BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden". Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen", die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer', die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt - auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde - führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Cronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[7]Ehrenbreitstein [Stadt Koblenz]; HHSD V, S. 86f.

[8] Vgl. SCHMIDT-BRENTANO, Kaiserliche und k. k. Generale, S. 95; die Erwähnungen bei HARRACH, Tagebücher. In der Chronik des Adolff Wilhelm Moerbecke zu Stevening [1611 - 1675] wird er bereits 1657 als Generalwachtmeister bezeichnet; STROTHMANN, Westfalen, S. 245. Generalwachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus", „Generalleutnant", „Feldmarschall", „Generalfeldzeugmeister", auch den „General(feld)wachtmeister", den untersten Generalsrang im ligistischen Heer („Generalmajor" bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig.

[9] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.

[10] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 492.

[11] Völkershausen [Wartburgkr.].

[12] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff.

[13] Profoss: Militärischer, vielfach gefürchteter Offiziant, der die Einhaltung der Kriegsbestimmungen und Befehle, der Lager- und Marschordnung überwachte. Der Profoss zeigte die Zuwiderhandelnden beim Befehlshaber an, nahm sie fest, stellte sie vor Gericht und vollstreckte das vom Kriegsrichter (dem Auditeur) gesprochene Urteil. Er ersetzte dadurch den Scharfrichter, der nicht immer beim Regiment vorhanden war. Dabei unterstützten ihn Knechte und Gehilfen wie der Profosslieutenant. Es gab einen Profoss für jedes einzelne Regiment und einen Generalprofoss (auch „Generalgewaltiger" genannt) für die gesamte Armee. Der Profoss hatte ferner die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel vor den Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Er überwachte gegen eine Abgabe der Händler oder Marketender den Lagermarkt. Zudem oblagen ihm die Einrichtung der Latrinen und die Reinigung des Feldlagers von den Fäkalien, die Entfernung toter Tiere. Einmal pro Woche wenigstens sollten die Quartiere durch die Huren und Trossbuben gereinigt werden, zur Aufsicht wurde auch der Hurenwebel (aufsichtsführender Organisator des umfangreichen Trosses) herangezogen. Mitglieder des Trosses, der immer wieder Gesindel aller Art anlockte, konnten zudem zu den kräftezehrenden und verachteten Schanzarbeiten und anderen Hilfsarbeiten herangezogen werden. Hier hatte der ihm unterstellte Hurenwebel die Aufsicht. Diese wichtige Funktion war für einfache Soldaten die wohl einzige militärische Aufstiegsmöglichkeit. Der Hurenwebel besaß einen eigenen Leutnant als Stellvertreter und wurde zudem vom Rumormeister unterstützt. Der Profoss und dessen Leutnant sollten zudem beim Verlassen der Quartiere die Huren und die Trossbuben aus den Quartieren vertreiben und dafür sorgen, dass alle Feuer gelöscht waren. Seine Aufgabe war es auch, die Gefangenen hinter dem Regiment herzuführen. Er erhielt monatlich 30 fl. (Kavallerie) bzw. 60 fl. (Fußtruppen). LAHRKAMP, Kölnisches Kriegsvolk; Schwedisches Kriegs-Recht; BERG, Administering justice, S. 6. Der Stadtarzt Gabriel Furttenbach [1640-1716] von Leutkirch (unter 1619); GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiegel Bd. 3, S. 106f.: „Den 25. Dito [1619]. Donnerstag Morgens sein abermahlen alle Fahnen auff bemeltes Feld Commandiert und Gemustert worden. Alß nun ein Soldat von Erazheimb Gebürtig / ein armer Tropff und Baursmann / umb fl. 7. deß Monats nicht Dienen / sondern fl. 8. haben wollte / hat sich der Herr Obriste [Johann Fuchs; BW] über ihn so hefftig Erzürnt / daß Er andern zu einem Exempel solchen den Scharpffrichter (nicht daß er ihne ohne weitern Befelch Hinrichten solle) in seinen Handen zugeben Befohlen: Demnach aber der Profos Caspar Tenger von Rothweil mit dem armen Tropffen zugeschwind fortgefahren / ihne zwar nochmalen erinnert die benannte Besoldung ohne widerred anzunemmen / oder ihme für einen Steckenknecht Zudienen / Er aber solches nicht thun / sondern ehender Sterben wolte / hat der Profos denselbigen / ohne weitere Ordre deß Obristen / welcher schon Perdon zugesagt  hat / an einen Baum am Heggelbacher Weg Auffhencken lassen. Warüber aber der Obriste und Soldaten übel zufriden gewesen / und deßwegen diser Profos sich mit Leib und Leben dem Regiment Verschreiben miessen“.

[14] Apologie: Verteidigungsschrift.

[15] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 492.

[16] Fress- und Pressreiter: Vgl. WINTER, Möser, S. 16: „Den 15. August [1626], da wir ungefähr ein acht oder neun Tage ohne sonderliche Einquartierung gewesen, zeucht der Oberste Altringer herein, nimmt sein Quartier bei Berendt von Werdensleben, der ihn nicht so gequälet wie der [Johann Ernst] von Scharffenberg [Scherffenberg; BW], gleichwohl aber thun ihm hernach seine Diener auch Dampfs genug an. (Scharffenberg hat ihn auf einmal zur Aengstigung eine ganze Compagnie seiner Reiter ins Haus gelegt, die Tag und Nacht gesoffen und gefressen, welchen er Wein und Bier geben müssen, ungeachtet es des Obersten eigenes Quartier gewesen, haben ihn auch sonst mit Zerschlagen der Tische, Bänke etc. Nicht geringen Schaden gethan. Den andern Tag hat er sie wieder herausgenommen). Altringer war Oberster zu Fuß, hat 16 Compagnien, jede zu 300 stark gehabt, endlich ist sein Regiment in die 5000 stark worden“.Generallandesarchiv Karlsruhe 77/3607 (Kopie): Ritterschaft in Schwaben an J. Fr. v. Württemberg, 1627 III 19. Am 30.12. 1630 v. Tilly abberufen, nahm Cronberg viele Tonnen Beute mit und hat doch „ein Gestank von etlich Preßreitern hinterlassen, damit sie noch mehr Geld von den armen in Grund verderbten Bauren herauszwingen“ konnten. ZILLHARDT, Zeytregister, S. 133: Sie „sind in das landt komen wie die lumpige und laußige bettler und sündt hinauß geriten wie lauter fürsten und graffen“. In den pfälzischen Gebieten hatten sie die Bevölkerung mit Misshandlungen u. Erpressungen drangsaliert, bis sie Anfang Mai 1627 nach Franken abgezogen wurden; MAIER, Unterpfalz, S. 77. Ende 1627 musste Maximilian I. den Ständen die Abführung zusagen; a. a. O., S. 86f. Nach EHMER, Grafschaft Wertheim, S. 169, hatte Tilly im November angekündigt, wegen der Erschöpfung des Niedersächsischen Kreises Cronbergs Regiment in die Grafschaft Wertheim verlegen zu müssen; 1627/28 lagen unter Berlo cronbergische Reiter dort, was der Abt v. Bronnbach im Mai dazu benutzte, die Dörfer Nassig, Dörlesberg u. Reicholzheim einzunehmen, die evangelischen Pfarrer zu vertreiben u. den katholischen Gottesdienst einzurichten. Vgl. das Auftreten Schönburg'scher Reiter im Kitzinger Raum; ZIMMERMANN, Schönburger Reiter;  das Kirchenbuch Buchbrunn; Jahrbuch des Landkreises Kitzingen 2, 1980, S. 19: „Den 28. May um 2 Vhr mittags haben 30 Reuther ihre Quartier hier genommen und viel Geld den Leuthen abgenöthiget. Wer nicht Geld hat haben können, dem haben sie Ofen, Fenster hineingeschlagen, die Tische, Bänke, Truhen und Bettladen, auch die Ziegel von den Häusern und Dächern herabgeschlagen, das Getäfel aus der Stuben gehauen und die Betten zerschmieden, diese dann ausgeschüttet und die Pferde darauf getümmelt. Da sie mich (den Pfarrer) dann hin- und widergezogen, sonderlich um 6 Reichsthaler gebrandschatzt. Gott gebe ihnen den Lohn“. Der Widerstand der Einwohnerschaft wurde durch »Dragonaden«, zu denen die schlimmsten Elemente der Armee herangezogen wurden, gebrochen; BELLINKCHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 36 (1630): „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottloß diebesch und mordrisch volck, stehlenn heymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jauchtzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben maning magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden mußen. Ich gelaubs warlich, es mag kein boser volck auf erden gefunden werdenn, dan unse inquartirten soldaten". Vgl. dagegen die Ordnung Wallensteins (1629); JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 217f.: „Über dieses sollen die Bürger den Befehlshabern und Soldaten anders nichts vor die Servicen als allein die Liegestatt, Holz, Salz und Licht zu geben schuldig sein, welches doch dahin zu verstehen, daß die gemeinen Befehlshaber und Soldaten sich mit des Wirtes Feuer und Licht behelfen und ihre Sachen dabei verrichten sollen . [...] Dafern die Obersten und andere Officiere Reformierte und Aufwärter bei sich haben, sollen dieselben nicht von den Bürgern, sondern denjenigen, bei welchen sie sich aufhalten, unterhalten werden. [...] An Kirchen, Schulen, Hospitälern, geistlichen Personen soll sich keiner vergreifen und dieselben in einigerlei Wege weder mit Einquartierungen oder Schatzungen beschweren. Auch keinen in seinem Gottesdienst hindern oder ärgerlich sein, bei Leib- und Lebensstrafe. [...] Die fürstlichen und adeligen Häuser, welche Feindes Gefahr halber nicht notwendig müssen besetzt werden, sollen von der Einquartierung gantz exempt und befreit sein. [...] Der reisende Mann oder andere, so ihrer Geschäften halber in der Garnison zu verrichten, sollen in keinem Wege aufgehalten, beleidigt noch mit einer Schatzung beschweret werden. Den Ackermann sollen die Officiere bei ihrem Feldbau schützen und in keine Wege sie davon zu verhindern gestatten“. Vgl. dagegen die Klagen der Pommern'schen Gesandten; JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 218ff.: „48. Ferner wann Officiere oder Soldaten über Land reisten, mußten die Inwohner des Landes, da noch ein Bissen Brot vorhanden, nicht allein solches, gleich [als] wäre alles gemein, ohne Bezahlung, sondern auch ihre Pferde oft auf 15 und mehr Meilen hergeben, welche sie entweder ganz nicht oder ja bis auf den Grund verderbt wiederbekämen; es geben auch nunmehr an etlichen Orten Unter- als Ober-Officiere Pässe aus, daß die Soldaten bemächtigt wären, Pferde wegzunehmen, wo sie anzutreffen. 49. Sonst wäre gar gemein, daß die Reiter und Soldaten aus den Garnisonen täglich ausritten oder liefen, die Dörfer fast alle Nacht spolierten und plünderten, den Bauern ihre Wägen, Pflüge und andere zum Ackerbau gehörige Instrumenta entweder weggeführten oder mutwillig verbrennten, die Leut prügelten und verwundeten, also daß dieselbige bisweilen wohl gar ums Leben kämen, die Häuser, woraus die armen leut mit solchen Prügeln und anderm barbarischen Procedieren [...] vertrieben, niederrissen und das Hausgerät zerschlügen und verbrennten. Es wäre auch endlich mit Sengen und Brennen dahin geraten, daß ganze Zimmer [...] gleichsam zum Lustfeuer gebraucht worden“. Zu Soldaten als Agenten der Sozialdisziplinierung PRÖVE, Dimension.

[17] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 492.

[18] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.

[19] Tribuliersoldat: zwangseinquartierter Soldat, der die Aufgabe hatte, mittels übermäßigem Essen und Trinken, Einstellen von Pferden, Diebstähle und Verdrängung der Hausinsassen aus ihren Stuben die eingeforderten Kontributionen, „Verehrungen“ aus den Bewohnern besonders in den andersgläubigen Städten und Dörfern herauszupressen.

[20] Vgl. WEBER, Würzburg und Bamberg.

[21] HAHN, Chronik 3. Theil, S. 492ff.

[22]Wolfgang Hafner [Haffner] [ - ], kaiserlicher Oberkriegskommissar.

[23] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchs auch der Umfang des Stabes Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchsen auch der Umfang des Stabes und damit die Belastung bei Einquartierungen.

[24]Generalfeldzeugmeister:Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt: Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder"  [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein  kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister und die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- und Schanzenbau sowie die Anlage von Laufgraben vor Festungen.

[25]Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.

[26] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 493f.

[27] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr schwed- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63.

[28]Wolfgang Hafner [Haffner] [ - ], kaiserlicher Oberkriegskommissar.

[29] Jonas Wehner [10.10.1586-8.3.1646] Vgl. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/wehnerj.htmWehner.

[30] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.

[31] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchs auch der Umfang des Stabes.

[32] Gemeint sind hier vor allem die Glockengelder: Glockengelder: Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß [KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein  kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; vgl. MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Wurde das Geld nicht aufgebracht, wurden die Glocken als Rohmaterial für den Geschützguss eingeschmolzen. „Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen :Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler - mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81

[33]Verehrung: Schenkung: Derartige „Schenkungen“ oder auch „Discretionen“ waren von Anfang des Dreißigjährigen Krieges an zumeist erzwungene oder von vornherein erwartete Leistungen in Geld- oder Sachwerten an die Offiziere einer Einheit, die den Stadt- oder Gemeindehaushalt je nach Umständen erheblich belasten konnten. Diese mehr oder minder freiwilligen „Verehrungen“ waren zur Abwendung von Einquartierungen oder zur Durchführung rascher Durchzüge gedacht. Sie waren je nach Rang des zuständigen Offiziers gestaffelt und wurden von diesen als fester Bestandteil ihres Einkommens betrachtet, zumal Soldzahlungen nicht selten ausblieben. Vgl. ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet.

[34] exequieren: Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] schreibt in seiner „Chronick“ eine derartige Exekution, SCHORER, Memminger Chronick, S. 146f.: „Was die Soldaten / im Hornung / Merzen vnd April [1637; BW] / vor grewliche Tyranney geübet / die Thor gesperret / den vornembsten Burgern eingefallen / eine grosse Summa gelt zuerpressen / ist vnbeschreiblich. Zu diesem Elend kam noch ein Verbott / vnd Ringerung etlicher Müntzsorten im Römischen Reich / also daß der arme Mann vmb sein gering übrigs Geltlen kein bissen Brodt bekom̃en konnte. O deß grossen Elendts ! über diesen grossen Jam̃er / kam im Mayen Ordinantz / daß die Stadt 1 ½ Regiment vom Piccolominischen Volck verpflegen solle: Darzu man Monatlich 3200. Gulden geben muste. Als man den 10. May durch einen Commissarium mit den Officirern rechnete / war die Stadt gezwungẽ der Officirer Rechnung / welche sie nach ihrem Beliebẽ gemachet / zu vnderschreiben. Den 31. May waren Herrn Burgermeister vnd Geheimbde [Ratsherren; BW] in Arrest / in deme die Officirer viel tausent Gulden begehrten. Den 2. Junii haben die Officirer die vornehmbste Häusser bezogen / vnd sich mit Gewalt eingelegt / Geld zu erpressen / wehrete biß auff den 7. Junii. Man forderte das Gericht und Rath zusamen / vmb Mittel zu sehen Gelt auffzubringen / aber es scheinete vnmöglich / also weil nunmehr die Burgerschafft vmb ihr baares Gelt / Gold /Silbergeschirr vnd Kleinodien gäntzlich gekommen / hat man sich resolvirt / den Soldaten Zin / Kupffer vnd Kleider anzubieten. Darauff gieng den 10. Junii das Exequiren widerum an. War ein kläglicher Tag / konnte kein Burger dem andern helffen / bald hörte man wie die Soldaten da / bald dort eingefallen / vnd Gelt presseten. Den 13. Junii war der Rath widerumb arrestirt / vnd Soldaten in der Burger Häuser geschicket / von manchem 200/300/400 biß in 500 fl. zuerpressen: Da man sich dann mit ihnen vergleichen / oder so lang zu Essen vnd zu Trincken geben müssen. Wie sich dann befunden / dass sie auff die 2049. fl. von den Burgern in ihren Häusern erpresst: auch 160. Kühe vñ 60. Pferdt ihnẽ weg genom̃en / solches auch vnder grossem heulen vnd wehklagen der armen Burger / vnd ihren kleinen Kindern fort biß nach Ochsenhausen getriben / doch hernacher widerumb allher gebracht / vnd auff 30. Stuck an ihrer Forderung in behalten. Als man ihnen nun satisfaction gegeben / an Vieh / Gelt / Geltswerth vnd Obligationen / etlich tausent Gulden betreffent / seyn sie (die vom Beckischen Regiment) den 17. Junii weggezogen / worauff die Stadt widerumb etwas Lufft / vnd die Schlüssel zu den Thoren bekommen. Es befande sich nach ihrem Abzug / als die Rechnungen von Biberach / Ravenspurg / Kauffbeuren / Leutkirch vnd vnserer Stadt zusamen getragen wurden / daß die Beckische [Johann Freiherr v. [der] Beck [Bec]; BW] Soldaten / diese bemelte Stätt innerhalb 5. Monaten auff die 130000. fl. gekostet“.

[35] Kaspar Reinhard [8.4.1600-22.1.1654] vgl. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/reinhardk.htm.

[36] Johannes Glock [1.3.1592-10.12.1661] Vgl. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/glockj.htm.

[37] Georg Wohlfart [1570-12.4.1657] Vgl. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/wohlfahrtg.htm.

[38] Willibald Schuler [19.10.79-9.11.1638 beerdigt] Vgl. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/schulerw2.htm.

[39] Johann Morshäuser [1.4.1595-3.3.1644]. Vgl. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/morshaeuserj.htm.

[40] Martin Heißler [ - ] ?

[41] Caspar Reinhard [8.4.1600-22.1.1654] Vgl. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/reinhardk.htm.

[42] Alexander Pfister [3.9.1598 getauft-17.8.1664 beerdigt] Vgl. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/pfistera.htm.

[43] Kaspar Albert [10.2.1594 getauft-9.1.1655 beerdigt] Vgl. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/albertk.htm.

[44] Dr. Johann Lorenz Bausch [30.9.1605 Schweinfurt-17.11.1665 Schweinfurt], Schweinfurter Arzt. Vgl. http://www.schweinfurtfuehrer.de/persönlichkeiten/bedeutende-Bürgerinnen-und-Bürger-der-freien-reichsstadt-schweinfurt/johann-lorenz-bausch/.

[45] Dr. jur. utr. Johann Höfel [7.5.1600 getauft-8.12.1683] Vgl. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/hoefeldrj.htm.

[46] Consulent, Konsulent: Rechtsberater.

[47] Johann Heberer ?

[48] Fress- und Pressreiter: Vgl. WINTER, Möser, S. 16: „Den 15. August [1626], da wir ungefähr ein acht oder neun Tage ohne sonderliche Einquartierung gewesen, zeucht der Oberste Altringer herein, nimmt sein Quartier bei Berendt von Werdensleben, der ihn nicht so gequälet wie der [Johann Ernst] von Scharffenberg [Scherffenberg; BW], gleichwohl aber thun ihm hernach seine Diener auch Dampfs genug an. (Scharffenberg hat ihn auf einmal zur Aengstigung eine ganze Compagnie seiner Reiter ins Haus gelegt, die Tag und Nacht gesoffen und gefressen, welchen er Wein und Bier geben müssen, ungeachtet es des Obersten eigenes Quartier gewesen, haben ihn auch sonst mit Zerschlagen der Tische, Bänke etc. Nicht geringen Schaden gethan. Den andern Tag hat er sie wieder herausgenommen). Altringer war Oberster zu Fuß, hat 16 Compagnien, jede zu 300 stark gehabt, endlich ist sein Regiment in die 5000 stark worden“.Generallandesarchiv Karlsruhe 77/3607 (Kopie): Ritterschaft in Schwaben an J. Fr. v. Württemberg, 1627 III 19. Am 30.12. 1630 v. Tilly abberufen, nahm Cronberg viele Tonnen Beute mit und hat doch „ein Gestank von etlich Preßreitern hinterlassen, damit sie noch mehr Geld von den armen in Grund verderbten Bauren herauszwingen“ konnten. ZILLHARDT, Zeytregister, S. 133: Sie „sind in das landt komen wie die lumpige und laußige bettler und sündt hinauß geriten wie lauter fürsten und graffen“. In den pfälzischen Gebieten hatten sie die Bevölkerung mit Misshandlungen u. Erpressungen drangsaliert, bis sie Anfang Mai 1627 nach Franken abgezogen wurden; MAIER, Unterpfalz, S. 77. Ende 1627 musste Maximilian I. den Ständen die Abführung zusagen; a. a. O., S. 86f. Nach EHMER, Grafschaft Wertheim, S. 169, hatte Tilly im November angekündigt, wegen der Erschöpfung des Niedersächsischen Kreises Cronbergs Regiment in die Grafschaft Wertheim verlegen zu müssen; 1627/28 lagen unter Berlo cronbergische Reiter dort, was der Abt v. Bronnbach im Mai dazu benutzte, die Dörfer Nassig, Dörlesberg u. Reicholzheim einzunehmen, die evangelischen Pfarrer zu vertreiben u. den katholischen Gottesdienst einzurichten. Vgl. das Auftreten Schönburg'scher Reiter im Kitzinger Raum; ZIMMERMANN, Schönburger Reiter;  das Kirchenbuch Buchbrunn; Jahrbuch des Landkreises Kitzingen 2, 1980, S. 19: „Den 28. May um 2 Vhr mittags haben 30 Reuther ihre Quartier hier genommen und viel Geld den Leuthen abgenöthiget. Wer nicht Geld hat haben können, dem haben sie Ofen, Fenster hineingeschlagen, die Tische, Bänke, Truhen und Bettladen, auch die Ziegel von den Häusern und Dächern herabgeschlagen, das Getäfel aus der Stuben gehauen und die Betten zerschmieden, diese dann ausgeschüttet und die Pferde darauf getümmelt. Da sie mich (den Pfarrer) dann hin- und widergezogen, sonderlich um 6 Reichsthaler gebrandschatzt. Gott gebe ihnen den Lohn“. Der Widerstand der Einwohnerschaft wurde durch »Dragonaden«, zu denen die schlimmsten Elemente der Armee herangezogen wurden, gebrochen; BELLINKCHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 36 (1630): „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottloß diebesch und mordrisch volck, stehlenn heymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jauchtzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben maning magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden mußen. Ich gelaubs warlich, es mag kein boser volck auf erden gefunden werdenn, dan unse inquartirten soldaten". Vgl. dagegen die Ordnung Wallensteins (1629); JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 217f.: „Über dieses sollen die Bürger den Befehlshabern und Soldaten anders nichts vor die Servicen als allein die Liegestatt, Holz, Salz und Licht zu geben schuldig sein, welches doch dahin zu verstehen, daß die gemeinen Befehlshaber und Soldaten sich mit des Wirtes Feuer und Licht behelfen und ihre Sachen dabei verrichten sollen . [...] Dafern die Obersten und andere Officiere Reformierte und Aufwärter bei sich haben, sollen dieselben nicht von den Bürgern, sondern denjenigen, bei welchen sie sich aufhalten, unterhalten werden. [...] An Kirchen, Schulen, Hospitälern, geistlichen Personen soll sich keiner vergreifen und dieselben in einigerlei Wege weder mit Einquartierungen oder Schatzungen beschweren. Auch keinen in seinem Gottesdienst hindern oder ärgerlich sein, bei Leib- und Lebensstrafe. [...] Die fürstlichen und adeligen Häuser, welche Feindes Gefahr halber nicht notwendig müssen besetzt werden, sollen von der Einquartierung gantz exempt und befreit sein. [...] Der reisende Mann oder andere, so ihrer Geschäften halber in der Garnison zu verrichten, sollen in keinem Wege aufgehalten, beleidigt noch mit einer Schatzung beschweret werden. Den Ackermann sollen die Officiere bei ihrem Feldbau schützen und in keine Wege sie davon zu verhindern gestatten“. Vgl. dagegen die Klagen der Pommern'schen Gesandten; JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 218ff.: „48. Ferner wann Officiere oder Soldaten über Land reisten, mußten die Inwohner des Landes, da noch ein Bissen Brot vorhanden, nicht allein solches, gleich [als] wäre alles gemein, ohne Bezahlung, sondern auch ihre Pferde oft auf 15 und mehr Meilen hergeben, welche sie entweder ganz nicht oder ja bis auf den Grund verderbt wiederbekämen; es geben auch nunmehr an etlichen Orten Unter- als Ober-Officiere Pässe aus, daß die Soldaten bemächtigt wären, Pferde wegzunehmen, wo sie anzutreffen. 49. Sonst wäre gar gemein, daß die Reiter und Soldaten aus den Garnisonen täglich ausritten oder liefen, die Dörfer fast alle Nacht spolierten und plünderten, den Bauern ihre Wägen, Pflüge und andere zum Ackerbau gehörige Instrumenta entweder weggeführten oder mutwillig verbrennten, die Leut prügelten und verwundeten, also daß dieselbige bisweilen wohl gar ums Leben kämen, die Häuser, woraus die armen leut mit solchen Prügeln und anderm barbarischen Procedieren [...] vertrieben, niederrissen und das Hausgerät zerschlügen und verbrennten. Es wäre auch endlich mit Sengen und Brennen dahin geraten, daß ganze Zimmer [...] gleichsam zum Lustfeuer gebraucht worden“. Zu Soldaten als Agenten der Sozialdisziplinierung PRÖVE, Dimension.

[49] Dr. jur. utr. Johann Höfel ?

[50] Christoph Trautwein [ -31.7.1657] Vgl. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/trautweinc.htm.

[51] Creditiv: Beglaubigungsschreiben.

[52] Franz v. Hatzfeldt [13.9.1596 Schloss Crottorf-30.7.1642 Würzburg], Fürstbischof v. Würzburg u. Bamberg. Vgl. WEBER, Würzburg und Bamberg.

[53] Hermann Graf v. Hatzfeldt [Holtzfelt] [12.7.1603-23.10.1673], kaiserlicher Obrist.

[54]Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[55] Johann Christoph v. u. zu Adelshofen [Adelshöfer, Adelshöffer, Adelßhoff, Adelzhoffen, Adelhoff] auf Trochtelfingen [ - Jan ? 1649], kaiserlicher Generalwachtmeister.

[56] Hans [Johann] Adam v. Thüngen [ -nach 1655, 1670 ?], kaiserlicher Obristleutnant, Obrist.

[57] blocken: in den Block setzen, gefangen setzen.

[58] Köln; HHSD III, S. 403ff.

[59] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 495ff.

[60]Zehnt: der von der Kirche geforderte zehnte Teil des landwirtschaftlichen Ertrages, der Kriegsbeute etc.

[61] Zeil [LK Hassfurt], HHSD VII, S. 846f.

[62] Meiningen [LK Schmalkalden-Meiningen]; HHSD IX, S. 269ff.

[63] Maßbach [LK Bad Kissingen].

[64] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 498.

[65]Muskete: Die 1, 5 - 2 mm dicken Brustharnische der Pikeniere boten keinen ausreichenden Schutz gegen Musketenkugeln, die mit 300 m/sec noch auf 40 Meter den Harnisch und seinen Träger durchschlugen und ihm meist tödliche Verletzungen zufügten. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79, 156. Bei einer Schussentfernung von 100 m wird der Brustpanzer noch durchschlagen, in der Regel blieb aber die Kugel im Körper zurück und fügt dem Getroffenen schwere Verletzungen zu. Bei einer Entfernung von 200 m wird der Panzer zwar nicht mehr durchschlagen, der Getroffene erleidet aber schwere Prellungen. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79f. Vgl. auch EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[66]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207.

[67] Hermann Graf v. Hatzfeldt [Holtzfelt] [12.7.1603-23.10.1673], kaiserlicher Obrist.

[68] Zacharias Fingerling [Bingerling] [ - ], kaiserlicher Obristleutnant.

[69]KOLB; KRENIG, Unterfränkische Geschichte Bd. 3, S. 506.

[70]Waldeck; HHSD IV, S. 444f.

[71]Dortmund; HHSD III, S. 166ff.

[72]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207.

[73]Hamm in Westfalen; HHSD III, S. 286ff.

[74]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207.

[75] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er  ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm einer der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteten „Musterplätze“ angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (vgl. „Werbegeld“). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T.  invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph  II, S. 508. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur ass sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; PLATH, Konfessionskampf, S. 482.

[76]Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer" eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[77] Hermann v. Stuivenberg [ - ], kaiserlicher Hauptmann.

[78]Vgl. ALTMANN, Wilhelm V.; PETRI, Das Militärwesen von Hessen-Kassel; GEYSO, Beiträge I-III.

[79] Philipp von Hessen-Kassel [16.6.1630–17.8.1638]. Sein Sarg befindet sich in der Stiftskirche Sankt Martin und Elisabeth, Südturm, Erdgeschoss.

[80]Lippstadt [LK Lippstadt]; HHSD III, S. 474f.

[81]Lemgo [LK Lemgo]; HHSD III, S. 452ff.

[82]Hildesheim; HHSD II, S. 228ff. Zu den Kriegsereignissen in Hildesheim vgl. auch PLATHE, Konfessionskampf.

[83]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207.

[84] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist". Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts, des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen" etc. auflistet. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht" Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky.

[85]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 92.

[86] Robert Lumsden [Lumsdel, Lumisden, Lumsdain, Lumbsdale, Lumsdain, Lumbstein] of Stravithie [ -September 1651], schwedischer Generalmajor. Vgl. MURDOCH, SSNE ID: 3003.

[87] Otto Christoph Freiherr v. Sparr [1605 Lichterfelde-9.5.1668 Prenden], kaiserlicher, brandenburg-preußischer  Generalfeldmarschall. Vgl. GÖSE, Der erste brandenburgisch-preußische Generalfeldmarschall.

[88] Jacob v. Boy [Boye, Poyen][ - ], schwedischer Obrist.

[89]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207.

[90] Franz Freiherr v. Mercy [Merci, Merse], Herr zu Mandre u. Collenberg [zwischen 1580 u. 1590 Longwy (Lothringen)-3.8.1645 Alerheim], kurbayerischer Feldmarschall.

[91]Kompanie:Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett", „Fähnlein", „Leibkompanie".

[92] Sennfeld [LK Schweinfurt]. Vgl. WEBER, Geschichte der fränkischen Reichsdörfer Gochsheim und Sennfeld.

[93] Leopold Wilhelm Erzherzog v. Österreich [5.1.1614 Wiener Neustadt-20.11.1662 Wien], kaiserlicher Feldherr. Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.

[94] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.

[95]Commiß: Sammelbegriff für Verpflegung der Soldaten (Brot, Fleisch und Bier bzw. Wein). SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 314: „Angesichts der unausgesetzten Klagen der Soldaten, daß das Kommißbrot ‚gar schlecht und übel ausgebacken’ werde, wurde im September 1632 ein landesfürstlicher Kriegsrat mit der Behebung dieses Mißstandes beauftragt, ohne daß dies einen langfristigen Erfolg gezeitigt hätte. Fast zeitgleich machte ein Arzt neben dem Umstand, daß die Söldner auß hungersnot alles, waß ihnen unter henden khombt, hinein gegessen hätten, die minderwertige Beschaffenheit des Kommissbrots und das Fehlen warmer Speisen für ihren schlechten Gesundheitszustand verantwortlich. Die Vermutung der Erzherzogin Claudia, daß bei der Herstellung des Brotes für das Militär grosser betrug und vortheilhafftigkheit oder aber unleidliche vorlessigkheit im Spiel sein müsse, dürfte angesichts dieser andauernden katastrophalen Verhältnisse durchaus begründet gewesen sein“.

[96] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 530.

[97] HOCK, Kitzingen, S. 146. Kitzingen; HHSD VII, S. 357ff.

[98] Dortmund; HHSD III, S. 166ff.

[99]„Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312 über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein.  Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885.

[100]Essen; HHSD III, S. 213ff.

[101] Fähnrich: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompagnie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornet genannt. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f.

[102]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207.

[103] Kontribution:Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist". Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen" etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht". Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können". Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt". Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“.

[104]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207.

[105] Joachim Christian Freiherr, 1642 Graf v. der Wahl [1590-31.8.1644 Ingolstadt], kurbayerischer Feldmarschall.

[106]Generalleutnant: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossidierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.

[107] Kaspar Graf v. Eberstein [Everstein] [6.1.1604-18./28.10. oder 11./21.10.1644 Oldersum], hessen-kasselischer Generalleutnant.

[108]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 146.

[109]Solingen; HHSD III, S. 696ff.

[110] „Armee ohne Land“:  PRESS, Hessen, S. 312 über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein.  Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885.

[111]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207; Hörde [Stadt Dortmund]; HHSD III, S. 340f.

[112]Altena [LK Altena]; HHSD III, S. 17f.

[113]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207; Werden, heute Stadtteil von Essen-Werden.

[114] Wolfenbüttel; HHSD II, S. 503ff.

[115] Dorsten [LK Recklinghausen]; HHSD III, S. 165f.

[116]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207.

[117]Jobst Sigismund Treusch v. Buttlar-Markershausen [ - ], schwedischer Obrist.

[118]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 171.

[119] Ottmann v. Ottensee [ - ], kaiserlicher Hofkriegsrat.

[120]Dorsten [LK Recklinghausen]; HHSD III, S. 165f.

[121]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 129.

[122]Bonn; HHSD III, S. 94ff.

[123]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207; Uerdingen [Stadtkr. Krefeld]; HHSD III, S. 725.

[124]Siegburg [Siegkr.]; HHSD III, S. 684ff.

[125] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefster Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: "Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen". ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 - 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten - als Beschützer - ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer - und Spion - unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen:

Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet,

6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.«

[126]Lüftelberg [LK Bonn]; HHSD III, S. 485.

[127]Generalleutnant: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.

[128] Georg Christoph v. Taupadel [Tupadel, Tupadell, Taubadel, Toupadel, Tubal, Taubald, Thobadel, Dupadel, Dubald, Dubadell, Dubalt, „Raupartl“, Teupold][um 1600 Fichtenberg - 12.3.1647 Basel], schwedischer Generalleutnant.

[129]Zülpich [LK Euskirchen], HHSD III, S. 812ff.

[130]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207; Nideggen [LK Düren]; HHSD III, S. 561f.

[131]Ariendorf [Kr. Neuwied].

[132]Rheinbach [LK Bonn]; HHSD III, S. 634ff.

[133]Bedburg [LK Bergheim]; HHSD III, S. 57f.

[134]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207; Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.

[135]Ofterdingen [Kr. Tübingen].

[136]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207.

[137]Ettlingen [LK Karlsruhe]; HHSD VI, S. 199ff.

[138]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207; Rottenburg [LK Tübingen]; HHSD VI, S. 674ff.

[139]Weil der Stadt [LK Böblingen]; HHSD VI, S. 862ff.

[140]Vgl. BABEL, Zwischen Habsburg und Bourbon.

[141]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207; Thionville [Span. Niederlande, heute Dép. Moselle; Frankreich].

[142]Weißenburg [Wissembourg; Elsass, Dép. Bas-Rhin].

[143]Tübingen [LK Tübingen]; HHSD VI, S. 801ff.

[144]Rothenburg o. d. Tauber [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 637ff.

[145]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207.

[146]Vgl. WILD, Johann Philipp von Schönborn.

[147]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 294.

[148]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207.

[149] Otto Christoph Freiherr v. Sparr [1605 Lichterfelde - 9.5.1668 Prenden], kaiserlicher, brandenburg-preußischer  Generalfeldmarschall. Vgl. GÖSE, Der erste brandenburgisch-preußische Generalfeldmarschall.

[150]Lukas Freiherr v. Spieck [Spick, Spieckh] zu Bibergau u. Langenau [ -1664], kaiserlicher Generalwachtmeister.

[151] Ernst Graf v. Königsegg [Königseck] [ - ], kaiserlicher Obrist.

[152]Friedrich Ulrich Freiherr v. Knigge [Leveste 11.9.1618 - Bredenbeck 25.10.1683], kaiserlicher Obristleutnant, Obrist.

[153] Gochsheim [LK Schweinfurt]; HHSD VII, S. 239. Vgl. WEBER, Geschichte der fränkischen Reichsdörfer Gochsheim und Sennfeld.

[154] Bergrheinfeld [LK Schweinfurt]; HHSD VII, S. 86f.

[155] Hieronymus Graf Lodron [Ladron, Latron, Latroe, Fladeron] [ - ], kaiserlicher Obrist.

[156] Malter: 1 Malter = 2 Achtel; 1 Achtel = 4 Metzen; 1 Metzen = 4 Viertel; 1 Viertel = 4 Dreiling. [http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1700-1800/die-reichsstadt-schweinfurt-während-des-letzten-jahrzehnts-ihrer-reichsunmittelbarkeit/].

[157] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 600. (Datierung nach dem a. St.).

[158] (Bad) Windsheim [LK Neustadt/Aisch-Bad Windsheim]; HHSD VII, S. 63f.

[159] SCHMIDT, Der protestantische Aischgrund, S. 41 (Schmidt zitiert hier nach PASTORIUS, Kurtze Beschreibung).

[160] Obergänserndorf [Niederösterreich].

[161] Korneuburg [BH Korneuburg]; HHSÖ I, S. 359ff.

[162] Kreutzenstein > Leobendorf [BH Korneuburg]; HHSÖ I, S. 382ff.

[163] Nach einem Schreiben Torstensons vom 18.4.1645 geschieh dies am 5.4.; DUDÌK, Schweden, S. 134.

[164] Feil, Die Schweden, S. 12ff.

[165] Meiningen [LK Schmalkalden-Meiningen]; HHSD IX, S. 269ff.

[166] Charles [Carl] de St. Maurice [St. Moritz][ - ], kaiserlicher Obristleutnant.

[167] N Ley [ - ], kaiserlicher Obristleutnant.

[168] GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 273.

[169]Meiningen [Kr. Meiningen]; HHSD IX, S. 269ff.

[170] Fron: alle Dienste, die unentgeltlich oder gegen geringes Entgelt zu leisten sind, hier: Zwangsarbeit auf der Schanze, die von Soldaten wie Bürgern gleichermaßen verachtet wurde und der sich Bürger auch durch Flucht entzogen, da normalerweise nur sogenannte Schanzgräber, gemeine Soldaten, Lager-Prostituierte, Gefangene oder verurteilte Straftäter zu diesen Arbeiten herangezogen wurden.

[171] [Bad] Salzungen [Wartburgkreis]; HHSD IX, S. 36ff.

[172] Ernst I. von Sachsen-Gotha-Altenburg, der Fromme [25.12.1601 Altenburg - 26.3.1675 Gotha]. Vgl. JACOBSEN; RUGE, Hans-Jörg (Hg.), Ernst der Fromme.

[173] TENNER, Salzungen, S. 146f.

[174] Carl Gustav Wrangel, Graf zu Salmis u. Sölvesberg [13.12.1613 Schloss Skokloster-25.6.1676 Schloss Spyker auf Rügen], schwedischer Feldmarschall.

[175]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 268; Duderstadt; HHSD II, S. 123f.

[176]Ober- und Untermaßfeld [Kr. Meiningen]; HHSD IX, S. 319ff.

[177]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 268.

[178]Schmalkalden [Kr. Schmalkalden]; HHSD IX, S. 387ff.

[179] Vgl. dazu WAGNER, Pforr, S. 166.

[180]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 268; Henneberg [Kr. Meiningen]; HHSD IX, S. 193ff.

[181]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 268.

[182]Musketier:Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen". Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht". Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[183] archibusieren: zur Strafe mit einer Arkebuse erschießen, im Militärrecht als Strafe für untere Dienstränge (z. B. Art. 43 des schwedischen Militärrechts) vorgesehen, noch nach dem Dreißigjährigen Krieg üblich; GÖRLICH, Geschichte, S. 501. HERBST berichtet in seiner Chronik von Greiffenberg: „1649 den 3. Novemb. seiner Diebereÿ auf dem Markte Archibusiret, und nieder geschoßen, und weill er die ersten 2 Schüße nicht recht troffen worden, stund er wieder auf, und hätte sich lieber loß gemacht ward aber also balde wieder vor den Kopff geschoßen, und alßo hingerichtet“. HERBST, Chronik, S. 50. Gefangene Soldaten, die sich nicht unterstecken lassen wollten, wurden ebenfalls arkebusiert. Vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 174 (1634), S. 359 (1638). GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 268 [1642]: „In solcher Zeit hat ein Reuter einen armen Taglöhner, Linhard Schleichern, auff dem Unter-Rasen über seiner Arbeit mit vielen Hieben und Stichen dergestalt ohne einige gegebene Ursach verwundet, daß er vor tod herein getragen worden, gleichwol durch Gottes Gnad und angewänden Fleiß der Wund-Aertzte wieder zu recht gebracht, der Reuter aber ist, andern zum Abscheu, auff dem Marckt allhier archibusiret worden“. Die Arkebuse (später Karabiner genannt) war ein kurzes Gewehr, eine Waffe für leichte Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Sie erhielt ihren Namen vom hakenförmigen Hahn der Luntenklemme, der das Pulver in der Zündpfanne entzündete.

[184] Rappuse, Rapauß: Plünderung.

[185] Corps de garde: Wachthaus.

[186] GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 274.

[187] Ehrenbreitstein [Stadt Koblenz]; HHSD V, S. 86f.

[188]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 268; Rhens [Kr. Koblenz]; HHSD V, S. 309f.

[189]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 74.

[190]Winningen [Kr. Koblenz]; HHSD V, S. 405f.

[191]Treis [Kr. Cochem]; HHSD V, S. 372.

[192] Andernach [LK Mayen-Koblenz]; HHSD V, S. 12f.

[193] Königsfeld [LK Ahrweiler].

[194] Vgl. BAUR, Philipp von Sötern; ABMEIER, Der Trierer Kurfürst Philipp Christoph von Sötern.

[195]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 268.

[196]Lüttich [Liège; Belgien].

[197] Peter Melander Graf v. Holzappel [8.2.1589 Niederhadamar-17.5.1648 Augsburg], hessen-kasselischer, kaiserlicher Feldmarschall.

[198]Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.

[199]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 268.

[200] Worms; HHSD V, S. 410ff.

[201] Oberwerth, heute Stadtteil von Koblenz.

[202] Köln; HHSD III, S. 403ff.

[203]Euskirchen [LK Euskirchen]; HHSD III, S. 220f.

[204]General(feld)wachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus", „Generalleutnant", „Feldmarschall", „Generalfeldzeugmeister", auch den „General(feld)wachtmeister", den untersten Generalsrang im ligistischen Heer („Generalmajor" bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.

[205]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 268; Lösnich [Kr. Bernkastel]; HHSD V, S. 210f.

[206]Boppard [Kr. St. Goar]; HHSD V, S. 54f.

[207]Oberwesel [Kr. St. Goar]; HHSD V, S. 274f.

[208]Wellmich [Loreley-Kreis]; HHSD V, S. 399f.

[209]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 268.

[210]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 268.

[211]Waldemar Christian Graf zu Schleswig u. Holstein [26.6.1622 Schloss Frederiksborg-26.2.1646 Lublin], kaiserlicher Generalwachtmeister.

[212]Vgl. FOERSTER, Kurfürst Ferdinand von Köln.

[213]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 374.

[214]Sinzig [Kr. Ahrweiler]; HHSD V, S. 346f.

[215] Wolf Friedrich v. der Leyen [ - ], kaiserlicher Obristleutnant.

[216] Henri de La Tour d’Auvergne, vicomte de Turenne [11.9.1611 Sedan-27.7.1675 Sasbach], Marschall v. Frankreich.

[217]Polch [Kr. Mayen]; HHSD V, S. 294.

[218]Neuendorf, heute Stadtteil von Koblenz.

[219] rotunde: rundheraus.

[220]„Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312, über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein.  Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885. Vgl. auch SODENSTERN, Die Anfänge.

[221]Kaub [Loreley-Kreis]; HHSD V, S. 166f.

[222]Sankt Goar; HHSD V, S. 328ff.

[223]BAUR, Sötern, S. 131.

[224] Hammerstein [Kr. Neuwied]; HHSD V, S. 127.

[225]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 374.

[226]KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 64f.

[227]Wetterfeld, heute Ortsteil von Laubach [LK Gießen].

[228] Marburg [LK Marburg-Biedenkopf]; HHSD IV, S. 35ff.

[229] Laubach [LK Gießen].

[230] SOLMS-LAUBACH; MATTHAEI, Wetterfelder Chronik, S. 137.

[231]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 374.

[232] Wilhelm [Guillaume de] Freiherr [1634],Graf [1649] v. Lamboy [Lamboj, Lambri, Lamboji, Lampoi, Lambey][um 1590 - 13.12.1659 Schloss Dymokury], kaiserlicher Feldmarschall.

[233] Vgl. Ferdinand III. an Holzappel, Prag, 1648 II 26; Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 175, fol. 395-405 (Ausfertigung).

[234] Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 176, fol. 58-59, teilweise chiffrierte Ausfertigung: Lukas Spieck von Bibergau u. Langenau, Kommandant v. Ehrenbreitstein, an Holzappel, 1648 III 05.

[235] Koblenz; HHSD V, S. 178ff.

[236] Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 175, fol. 374-378 (Ausfertigung): Holzappel an Leopold Wilhelm, Freystadt, 1648 II 24.

[237] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.

[238] Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.

[239] Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 175, fol. 374-378 (Ausfertigung): Holzappel an Leopold Wilhelm, Freystadt, 1648 II 24.

[240]Mainz; HHSD V, S. 214ff.

[241] Jules Mazarin [Giulio Raimondo Mazzarini] [14.7.1602 Pescina-9.3.1661 Vincennes], französischer Kardinal.

[242]Breitenbend, unter Linnich [LK Jülich]; HHSD III, S. 471.

[243]Grevenbroich [LK Grevenbroich], HHSD III, S. 265f.

[244] Michael de Terzago [ - ], Offizier.

[245] N Gordon [ - ] französischer Major.

[246]ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 374.

[247] Münster; HHSD III, S. 537ff.

[248] Thüringisches Staatsarchiv Meiningen, Hennebergica Altenburg Nr. 198 unter: http://www.archive-in-thueringen.de/finding_aids/index.php?path=0;23482;27110&searched=1&searchTerms=Spick.